Ansammlungen und Anwohner.

Der ordnungsbehördliche Umgang mit ansammlungsbedingten Ruhestörungen.

By (author) Thomas Jaschke

Book cover: Ansammlungen und Anwohner.

Extent: 348 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Law

Series: Das Recht der inneren und äusseren Sicherheit

Series volume number: 25

Language: German

Hardback (Published)

(December 2023)

ISBN: 9783428190911

6.18 x 9.17 inches

Price: $139.00

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Ruhestörende und regelmäßig auftretende Massenansammlungen sind ein Phänomen, das seit einigen Jahren die abendliche und auch nächtliche Freizeitgestaltung in einigen deutschen Großstädten mitprägt. Auch aufgrund des Umstands, dass es für diese Art der Zusammenkünfte keinen greifbaren Veranstalter gibt, haben es Behörden wie auch Gerichte bislang überwiegend abgelehnt, gegen entsprechende Ansammlungen in Gänze vorzugehen. Die Arbeit unternimmt den Versuch, diesen Standpunkt zu widerlegen.


English summary: Gatherings and Residents. Dealing with Gathering-Related Noise Disturbances: For several years disturbing and regularly occurring mass gatherings are a phenomenon that has been shaping evening leisure activities in some major German cities. Due to the fact that there is no tangible organizer for these events, authorities, as well as courts, have predominantly refused to take action against such gatherings. This study attempts to refute this point of view. German description: Ruhestorende und regelmassig auftretende Massenansammlungen sind ein Phanomen, das seit einigen Jahren die abendliche und auch nachtliche Freizeitgestaltung in einigen deutschen Grossstadten mitpragt. Bisweilen finden sich hunderte bis tausende Menschen ohne besonderen Anlass und ohne, dass es einen Veranstalter gabe, im offentlichen Raum zusammen, um gemeinsam bis tief in die Nacht zu reden, zu lachen und haufig auch Alkohol zu konsumieren. Zwangslaufig kommt es hierbei zu Konflikten mit den Anwohnern dieser Orte. Bislang haben es Ordnungsbehorden wie auch Gerichte uberwiegend abgelehnt, gegen entsprechende Ansammlungen in Ganze vorzugehen. Der einzelne Ansammlungsteilnehmer konne aus Rechtsgrunden nicht als Verantwortlicher herangezogen werden. Gegenstand der Arbeit ist es, diesen Standpunkt auf Grundlage des geltenden Polizei- und Ordnungsrechts zu widerlegen und den Konflikt unter besonderer Bezugnahme auf ein Verweil- sowie ein Alkoholkonsumverbot einer schonenden Losung zuzufuhren.

Einführung in die Problematik und Gang der Untersuchung
Einführung in die Problematik ruhestörender Massenansammlungen – Die zu untersuchenden Fragen – Gang der Untersuchung

1. Die Grundvoraussetzungen gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen gegen ansammlungsbedingte Ruhestörungen
Vorliegen einer Gefahr durch Massenansammlungen und die damit verbundenen Ruhestörungen? – Die Adressatenbestimmung bezüglich ansammlungsbedingter Ruhestörungen

2. Die gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen gegen ansammlungsbedingte RuhestörungenPrinzipielle Anwendbarkeit des Gefahrenabwehrrechts? – Abstrakt-generelle Maßnahmen in Gestalt von ordnungsbehördlichen Verordnungen – Konkret-individuelle bzw. konkret-generelle Maßnahmen – Abstrakte sowie konkrete Maßnahmen des Gefahrenabwehrrechts zur Bekämpfung nächtlicher Ruhestörungen

3. Der Anspruch auf ein ordnungsbehördliches Einschreiten gegen ansammlungsbedingte Ruhestörungen
Die verfassungsrechtlichen Grundlagen staatlicher Schutzpflichten – Die objektive Pflicht zum Einschreiten bzw. die Reichweite des ordnungsbehördlichen Ermessens – Die Grundlagen eines Anspruchs auf ordnungsbehördliches Einschreiten – Die Voraussetzungen eines Anspruchs auf ordnungsbehördliches Einschreiten – Die (gerichtliche) Durchsetzung eines Anspruchs auf ordnungsbehördliches Einschreiten

Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse

  • By (author) Thomas Jaschke

»Die überzeugende Arbeit beleuchtet die spezielle ansammlungsrechtliche Thematik sorgsam, präzise und vielschichtig, Die möglichen rechtlichen Auswege sind klar beschrieben. Nun sind die Ordnungsbehörden am Zug.« Prof. Dr. Norbert Janz, in: Zeitschrift für das Gesamte Sicherheitsrecht, 2/2024

»Ordnungsbehörden, Verwaltungsgerichten und Anwälten kann dieses Werk daher großen Nutzen bieten, sobald es um die Durchsetzung schützenswerter Ansprüche von Anwohnern gegen ansammlungsbedingte Ruhestörungen geht. Der praktische Nutzen der Arbeit kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die Umsetzung ist primär Sache der verantwortlichen Kommunen.« Dr. Dr. Frank Ebert, in: Bundeswehrverwaltung, 6/2024
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