Objektive Zurechnung – Urteilsakt oder Urteilsgegenstand?

Von der Ambiguität der objektiven Zurechnung (am Beispiel des Vorsatzes) zur Revision des Zurechnungsbegriffs

By (author) Martin Heuser

Book cover: Objektive Zurechnung – Urteilsakt oder Urteilsgegenstand?

Extent: 113 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: German Studies, Law

Series: Schriften zum Strafrecht

Series volume number: 427

Language: German

Paperback (Published)

(June 2024)

ISBN: 9783428191994

6.18 x 9.17 inches

Price: $63.00

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Die objektive Zurechnung im Strafrecht weist eine Zwittergestalt auf: Als Tatbestandsmerkmal fungiert sie als Urteilsgegenstand, als normatives Urteil uber einen Straftatausschnitt fungiert sie als Urteilsakt selbst. Die Untersuchung erklart sich diese logische Ambiguitat begriffsgeschichtlich und erortert sie anhand des Vorsatzerfordernisses in der jungsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (4 StR 200/21). Sie schliesst mit einigen Thesen zu einer Revision des Zurechnungsbegriffs.


English summary: Objective Imputation: Act or Object of Judgment? From the Ambiguity of Objective Imputation to the Revision of the Concept of Imputation: The objective imputation in criminal law has a hybrid form: On the one hand, it functions as a feature of the offense (object of judgment), on the other hand as a normative judgment (act of judgement). The study explains this logical ambiguity in terms of conceptual history. It then discusses it on the basis of the requirement of intent in the most recent case law of the Federal Court of Justice (4 StR 200/21). It concludes with some theses on a revision of the concept of imputation. German description: Die objektive Zurechnung im Strafrecht, d.h. die normative Zuschreibung eines tatbestandsmassigen Erfolgs zu einem rechtlich missbilligten Verhalten, weist eine Zwittergestalt auf: Einerseits fugt sie sich als objektives Tatbestandsmerkmal in die strafrechtlich zu beurteilende Handlung ein; andererseits beansprucht sie, ein normatives Urteil uber einen bestimmten Straftatausschnitt zu liefern. In erstgenannter Hinsicht fungiert sie als Objekt der strafrechtlichen Beurteilung (Urteilsgegenstand), in zweitgenannter als ein Akt derselben (Urteilsakt). Die Untersuchung erklart diese logische Ambiguitat begriffsgeschichtlich. Strafrechtsdogmatisch wird sie sodann exemplarisch anhand des Vorsatzerfordernisses erortert. Anlass zu dieser Erorterung bietet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (4 StR 200/21; 1 StR 474/19) im Nachgang zum Gottinger Organallokationsfall (5 StR 20/16). Abschliessend stellt die Arbeit thesenartig eine neuerliche Neubesinnung auf den Zurechnungsgedanken in Aussicht.

Teil I: Problemexposition Gesprachsbedarf - Begriffsgeschichtlicher Problemhorizont - Konfusion von Urteilsgegenstand und Urteilsakt Teil II: Problemerorterung Der inkongruente Vorsatzgegenstand & das normative Urteil der objektiven Zurechnung - Der kongruente Vorsatzgegenstand & das Tatbestandsmerkmal der objektiven Zurechnung - Der in-/kongruente Vorsatz & die jungste Rechtsprechung des BGH Teil III: Problemperspektiven Zusammenfassung der bisherigen Problemskizze - Eine neue Neubesinnung auf den Zurechnungsgedanken? - Zum guten (Zurechnungs-)Schluss Rechtsprechungsverzeichnis Li, Teil I: Problemexposition
Gesprächsbedarf – Begriffsgeschichtlicher Problemhorizont – Konfusion von
Urteilsgegenstand und Urteilsakt

Teil II: Problemerörterung
Der inkongruente Vorsatzgegenstand & das »normative Urteil« der objektiven
Zurechnung – Der kongruente Vorsatzgegenstand & das »Tatbestandsmerkmal« der
objektiven Zurechnung – Der in-/kongruente Vorsatz & die jüngste Rechtsprechung
des BGH

Teil III: Problemperspektiven
Zusammenfassung der bisherigen Problemskizze – Eine neue »Neubesinnung auf den
Zurechnungsgedanken«? – Zum guten (Zurechnungs-)Schluss

Rechtsprechungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Sachwort- und Personenregister

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