Die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg.

Eine verfassungsrechtliche Bestandsaufnahme.

By (author) Anett Albrecht

Book cover: Die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg.

Extent: 385 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: German Studies

Series: Schriften zum Öffentlichen Recht

Series volume number: 1221

Language: German

Paperback (Published)

(July 2012)

ISBN: 9783428137763

6.18 x 9.17 inches

Price: $160.00

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Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Zusammenarbeit der Bundesländer im Bundesstaat unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten. Diese Untersuchung wird anhand der intensiven Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg durchgeführt. Hierbei stellt sich die Kernfrage, welchen Umfang die Länderkooperation verfassungsrechtlich annehmen darf und welche rechtlichen Grenzen bestehen. Die hierzu herausgearbeiteten Erkenntnisse werden auf die gemeinsamen Fachobergerichte beider Länder angewendet.


Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Zusammenarbeit der Bundesländer im Bundesstaat unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten. Diese Untersuchung wird an der nach der gescheiterten Fusion entstandenen, weite Politikbereiche umfassenden Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg durchgeführt. Anett Albrecht beschreibt die Zusammenarbeit beider Länder und ordnet ihre Formen den drei Gewalten zu. Im Anschluss beantwortet sie die Fragen, welchen Umfang die Länderkooperation verfassungsrechtlich annehmen darf und welche rechtlichen Grenzen bestehen. Nach den theoretischen Ausführungen werden die vier gemeinsamen Fachobergerichte beider Länder anhand der herausgearbeiteten Erkenntnisse rechtlich untersucht. Abschließend wird verdeutlicht, welche Vorteile die Zusammenarbeit gegenüber einer Fusion mit sich bringt und was zukünftig noch verbessert werden kann.

Gegenstand und Ziel der Arbeit

A. Darstellung des Untersuchungsthemas

Die Entwicklung der Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg im 20. Jahrhundert – Die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg seit 1996 – Der finanzielle Aspekt der Zusammenarbeit beider Länder – Anreize und Hindernisse einer Zusammenarbeit beider Länder – Eingrenzung des Untersuchungsthemas

B. Rechtliche Vorüberlegungen zur Zusammenarbeit der Bundesländer in der Bundesrepublik

Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit der Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland – Rechtliche Grenzen der Zusammenarbeit der Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland – Besonderheiten der Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg aufgrund ihres Aufbaus – Gedankliche Strukturierung der nachfolgenden Untersuchung

C. Formen der Zusammenarbeit zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg

Formen der Zusammenarbeit der Legislative, der Exekutive und der Judikative – Ergebnis

D. Gegenstände der Zusammenarbeit zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg

Der Kernbereich der Landestätigkeit – Verfassungsmäßige Pflichtaufgaben der Länder – Die Eigenständigkeit der Länder Berlin und Brandenburg – Ergebnis

E. Die Zusammenarbeit beider Länder im Justizbereich am Beispiel der gemeinsamen Fachobergerichte Berlin-Brandenburg

Verfassungsmäßigkeit der gewählten Formen der Zusammenarbeit – Verfassungsmäßigkeit der geregelten Inhalte – Gesamtbetrachtung

F. Ausblick

Anlagen 1–3, Dokumentenverzeichnis

Literatur- und Stichwortverzeichnis

Die Autorin studierte Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin und Verwaltungswissenschaften an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Nach Anschluss des juristischen Vorbereitungsdienstes beim Kammergericht Berlin arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Professor Dr. Markus Heintzen an der Freien Universität Berlin und verfasste während dieser Zeit ihre Dissertation zum Thema der Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg. Seit 2011 ist die Autorin Regierungsrätin bei der Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin.

  • By (author) Anett Albrecht

»Die Arbeit ist ein Beispiel dafür, dass juristische Dissertationen nicht nur dazu dienen, akademische Titel zu erwerben, sondern auch praktische Probleme rechtsdogmatisch aufzuarbeiten und insofern die Rechtsordnung weiterzuführen. Man kann der Autorin nur gratulieren.« Univ.-Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, in: Die Öffentliche Verwaltung, 2/2014
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