Die Befugnis des Aufsichtsrats zu vorstandsunabhängigen Mitarbeiterkontakten

Untersuchung de lege lata und de lege ferenda im Lichte des § 107 Abs. 4 Satz 4 AktG

By (author) Christian Kiewel

Book cover: Die Befugnis des Aufsichtsrats zu vorstandsunabhängigen Mitarbeiterkontakten

Extent: 260 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: German Studies, Law

Series: Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Series volume number: 281

Language: German

Hardback (Published)

(September 2025)

ISBN: 9783428196289

6.18 x 9.17 inches

Price: $131.00

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Die Arbeit untersucht, inwieweit der Aufsichtsrat unabhangig vom Vorstand mit Mitarbeitern in Kontakt treten darf – und ob eine gesetzliche Ausweitung geboten ist. Unter Ruckgriff auf die Rechtsfigur der Annexkompetenz und unter Einbeziehung rechtsokonomischer Uberlegungen zeigt die Analyse: Das Aktienrecht eroffnet schon heute weitergehende Befugnisse als bislang angenommen. Ein allgemeines Direktinformationsrecht lasst sich dogmatisch herleiten – und sollte ausdrucklich normiert werden.


English summary: The Supervisory Board’s Authority to Contact Employees Independently of the Management Board – An Analysis de lege lata and de lege ferenda in Light of Section 107 (4) Sentence 4 of the German Stock Corporation Act (AktG): The thesis explores whether the supervisory board may engage with employees independently of the management board – and whether a statutory extension is necessary. Drawing on the legal concept of ancillary powers and taking into account economic considerations, the analysis reveals that stock corporation law already provides more extensive powers than commonly assumed. A general right to direct information can be derived dogmatically and should be explicitly codified. German description: Als Reaktion auf den Bilanzfalschungsskandal bei der Wirecard AG hat der Gesetzgeber im Jahr 2021 erstmals ein Auskunftsrecht des Aufsichtsrats gegenuber Mitarbeitern im Aktiengesetz verankert. Die Regelung greift jedoch zu kurz: Sie gilt nur fur bestimmte Aktiengesellschaften, Aufsichtsratsmitglieder und Mitarbeitergruppen.Die Arbeit untersucht, inwieweit der Aufsichtsrat unabhangig vom Vorstand mit Mitarbeitern in Kontakt treten darf – und ob eine gesetzliche Ausweitung geboten ist. Unter Ruckgriff auf die Rechtsfigur der Annexkompetenz und unter Berucksichtigung rechtsokonomischer Gesichtspunkte zeigt die Analyse: Das Aktienrecht eroffnet dem Aufsichtsrat schon heute weitergehende Befugnisse als bislang angenommen. Ein allgemeines Direktinformationsrecht lasst sich dogmatisch herleiten – und sollte ausdrucklich normiert werden. Erganzend wird eine starkere Einbindung des Aufsichtsrats in Hinweisgebersysteme empfohlen, um Whistleblower-Hinweise gezielt nutzen zu konnen.

Einführung
Anlass und Ziele der Untersuchung – Gang der Untersuchung

1. Die ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Untersuchung
Die Rolle des Aufsichtsrats im Kompetenzgefüge der Aktiengesellschaft – Die Rolle der Information für die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats

2. Das aktienrechtliche Informationssystem
Die Information des Aufsichtsrats als primäre Bringschuld des Vorstands und subsidiäre Holschuld des Aufsichtsrats – Vor- und Nachteile des Informationsbezugs vom Vorstand – Die Information des Aufsichtsrats aus vorstandsunabhängigen Quellen

3. Die Information des Aufsichtsrats durch Mitarbeiter – de lege lata
Der Nutzen der Mitarbeiter als Informationsquelle des Aufsichtsrats – Die verschiedenen Konstellationen des Informationsbezugs von Mitarbeitern (zugleich Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands) – Die Befugnis des Aufsichtsrats zu vorstandsunabhängigen Mitarbeiterkontakten

4. Die Information des Aufsichtsrats durch Mitarbeiter – de lege ferenda
Einführung eines Direktbefragungsrechts des Aufsichtsrats gegenüber Mitarbeitern – Einführung einer Berichtspflicht der Mitarbeiter gegenüber dem Aufsichtsrat – Notwendigkeit sonstiger Gesetzesänderungen

Zusammenfassung der wesentlichen Untersuchungsergebnisse

  • By (author) Christian Kiewel

»Eine eindrucksvolle Arbeit.« Prof. Dr. Manuel René Theisen, in: Der Aufsichtsrat, 2/2026
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