Der Verlustrücktrag in der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer.

System, verfassungsrechtliche Einordnung und Reformvorschlag.

By (author) Simon Lentz

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Extent: 297 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Business & Economics, German Studies, Law

Series: Schriften zum Steuerrecht

Series volume number: 195

Language: German

Paperback (Published)

(February 2024)

ISBN: 9783428191215

6.18 x 9.17 inches

Price: $127.00

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Die Arbeit geht der Frage nach, ob der Verlustrucktrag als im Belieben des Gesetzgebers stehende Steuersubvention einzuordnen ist oder ob bei der Ausgestaltung verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten sind. Aufgezeigt wird, dass Beschrankungen des Verlustrucktrags – auch in der Gewerbesteuer – der gleichheits- und freiheitsrechtlichen Rechtfertigung bedurfen. Ausgehend von dem herausgearbeiteten verfassungsrechtlichen Rahmen wird ein Reformvorschlag unter Einbeziehung der Gewerbesteuer unterbreitet.


English summary: The Loss Carryback in Income Tax, Corporate Income Tax and Trade Tax-System, Constitutional Classification and Reform Proposal: The thesis addresses the question whether the loss carryback is to be classified as a tax subsidy at the disposition of the law-maker or whether requirements of the constitutional law have to be taken into consideration in the process of its design. It is shown that restrictions on the loss carryback – also in trade tax – require justification regarding the laws of equality and civil liberty. On the basis of the constitutional framework that has been developed, a reform proposal is made, which includes the trade tax. German description: Die in Folge der Corona-Pandemie sowie des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine aufgetretenen multiplen wirtschaftlichen Krisen haben rege Aktivitat des Gesetzgebers im Bereich der den Verlustrucktrag betreffenden Bestimmungen verursacht, wobei der Ausschluss des Verlustrucktrags in der Gewerbesteuer unangetastet blieb. Dies nimmt die Arbeit zum Anlass, um die einfachgesetzlichen Moglichkeiten der Berucksichtigung von Verlusten im Wege ihres Rucktrags abzustecken und dabei Querverbindungen zur steuerlichen Gewinnermittlung aufzuzeigen. Der Autor untersucht, ob Beschrankungen des Verlustrucktrags sowie der Ausschluss des Verlustrucktrags in der Gewerbesteuer der gleichheits- und freiheitsrechtlichen Rechtfertigung bedurfen und unter welchen Voraussetzungen diese Rechtfertigung gelingt. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf den Rechtfertigungsgrund der Verfolgung qualifizierter Fiskalzwecke gelegt. Auf Basis der verfassungsrechtlichen Einordnung wird ein Reformvorschlag unter Berucksichtigung haushalterischer Zwange erarbeitet, welcher auch die Gewerbesteuer einbezieht.Ausgezeichnet mit dem Klaus Tipke Preis 2023 des Vereins der Kolner Steuerrechtswissenschaft e.V., dem Gerhard-Thoma-Ehrenpreis 2024 des Fachinstituts der Steuerberater e.V. sowie dem WRT-Promotionspreis 2024 der Stiftung WRT.

Einleitung

1. Das System des Rücktrags von Verlusten
Begriffsbestimmungen – Wege der Berücksichtigung eines Verlustrücktrags de lege lata
– Wechselwirkungen zwischen Verlustrücktrag und weiteren Rechtsinstituten des
materiellen Steuerrechts – Steuergestaltung zur Verlustminimierung

2. Verfassungsrechtliche Beurteilung des Verlustrücktrags im Rahmen von Einkommen-
und
Körperschaftsteuer
Prüfungsmaßstab – Beurteilung des Verlustrücktrags de lege lata

3. Verfassungsrechtliche Beurteilung des Ausschlusses des Verlustrücktrags im Rahmen
der Gewerbesteuer
Gleichheitsrechtliche Beurteilung – Freiheitsrechtliche Beurteilung – Ergebnis

4. Zusammenfassung der Ergebnisse, daraus resultierender Reformvorschlag und Fazit
Zusammenfassung des herausgearbeiteten verfassungsrechtlichen Rahmens –
Optimierungspotenzial de lege lata – Reformvorschlag

Literatur- und Sachwortverzeichnis

  • By (author) Simon Lentz

»Die beeindruckende Arbeit wurde mit dem Klaus
Tipke Preis 2023 ausgezeichnet und ist allen auch mit Rechtsfragen des deutschen
Steuerrechts betrauten Personen sehr zu empfehlen.« Zeitschrift für
Gesellschaftsrecht und angrenzendes Steuerrecht, 2/2024