Persönlichkeitsschutz durch präventive Kontrolle.

Richtervorbehalte und nichtrichterliche Kontrollorgane als Ausprägungen des Prinzips der Informationsoptimierung bei Grundrechtseingriffen.

By (author) Lars Wildhagen

Book cover: Persönlichkeitsschutz durch präventive Kontrolle.

Extent: 218 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Law

Series: Schriften zum Öffentlichen Recht

Series volume number: 1192

Language: German

Paperback (Published)

(August 2011)

ISBN: 9783428135875

6.18 x 9.17 inches

Price: $116.00

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Das Bundesverfassungsgericht liest in den Urteilen zur Online-Durchsuchung und zur Vorratsdatenspeicherung in das Verfassungsrecht zusätzlich zu Art. 13 und 104 GG Richtervorbehalte hinein. Dies gibt Anlass die bisherige Dogmatik der Richtervorbehalte zu hinterfragen. Lars Wildhagen führt die Richtervorbehalte zurück auf einen verfassungsgebotenen Persönlichkeitsschutz durch präventive Kontrolle und stützt dies auf ein von ihm entwickeltes “Prinzip der Informationsoptimierung bei Grundrechtseingriffen”.


In seinen Urteilen zur Online-Durchsuchung und zur Vorratsdatenspeicherung liest das Bundesverfassungsgericht über die Regelungen in Art. 13 und 104 GG hinaus zusätzliche Richtervorbehalte in das Verfassungsrecht hinein.

Lars Wildhagen führt die Richtervorbehalte auf einen verfassungsrechtlich gebotenen Persönlichkeitsschutz durch präventive Kontrolle zurück und stützt dies auf ein von ihm entwickeltes “Prinzip der Informationsoptimierung bei Grundrechtseingriffen”. Hierbei werden Grenzen für den Gesetzgeber bei der Regelung von Richtervorbehalten gezogen sowie die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die am Richtervorbehaltsverfahren beteiligten Organe herausgearbeitet. Die Voraussetzungen der Übertragung der Vorbehaltsentscheidung auf nichtrichterliche Kontrollorgane und deren Ausgestaltung über den einzigen bestehenden Fall der so genannten G10-Kommission hinaus, sind Gegenstand des zweiten Teils der Arbeit.

Lars Wildhagen studierte von 2003-2008 Rechtswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. 2008 legte er vor dem OLG Düsseldorf die Erste Prüfung ab. Von August 2007 bis Mai 2011 war er Geschäftsführer des Freundeskreises der Düsseldorfer Juristischen Fakultät e.V. Seit Ende 2011 absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst beim Oberlandesgericht Düsseldorf.

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