Notwendige Verteidigung und Verteidigerbeiordnung im Ermittlungsverfahren.

Dargestellt an ausgewählten Ermittlungsmaßnahmen.

By (author) Ines Rohne

Book cover: Notwendige Verteidigung und Verteidigerbeiordnung im Ermittlungsverfahren.

Extent: 292 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Law

Series: Schriften zum Prozessrecht

Series volume number: 225

Language: German

Paperback (Published)

(July 2011)

ISBN: 9783428135844

6.18 x 9.17 inches

Price: $127.00

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Das Ermittlungsverfahren stellt heute den entscheidenden Verfahrensabschnitt dar. Eine Verteidigerbeiordnung erst im Hauptverfahren kommt zu spät, wenn wesentliche Beweiserhebungen bereits im Ermittlungsverfahren stattfanden. Aus einer am Recht auf Beweisteilhabe als Teil eines fairen Verfahrens i. V. m. dem Recht auf effektive und wirksame Verteidigung orientierten Auslegung der §§ 140, 141 StPO ergibt sich daher der Anspruch des Beschuldigten auf Verteidigerbeiordnung bei verfahrensprägenden Ermittlungsmaßnahmen. Das betrifft insbesondere die Beschuldigtenvernehmung, die Zeugenvernehmung, die Identifizierungsgegenüberstellung, die Augenscheinseinnahme und Tatrekonstruktion sowie die Sachverständigenauswahl.


Das Ermittlungsverfahren stellt heute den entscheidenden Verfahrensabschnitt dar. Fehler der Strafverfolgungsorgane und Mängel der Verteidigung können später kaum noch korrigiert werden. Eine Verteidigung, die effektiv und wirksam sein soll, muss bereits in der Phase des Verfahrens einsetzen, in der die “Würfel fallen”. Eine Verteidigerbeiordnung erst im Hauptverfahren kommt zu spät, wenn wesentliche Beweiserhebungen bereits im Ermittlungsverfahren stattfanden. Aus einer am Recht auf Beweisteilhabe als Teil eines fairen Verfahrens i.V.m. dem Recht auf effektive und wirksame Verteidigung orientierten Auslegung der §§ 140, 141 StPO ergibt sich der Anspruch des unverteidigten Beschuldigten auf Verteidigerbeiordnung bereits im Ermittlungsverfahren, wenn ein gewichtiger Tatvorwurf vorliegt und verfahrensprägende Ermittlungsmaßnahmen stattfinden, bei denen dem Beschuldigten und / oder einem Verteidiger Mitwirkungsrechte zustehen. Das betrifft insbesondere die Beschuldigtenvernehmung, die Zeugenvernehmung, die Identifizierungsgegenüberstellung, die Augenscheinseinnahme und Tatrekonstruktion sowie die Sachverständigenauswahl.

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