Die verhältnismäßige Anwendung “gebundener” Normen.

By (author) Benedikt Vogt

Book cover: Die verhältnismäßige Anwendung “gebundener” Normen.

Extent: 211 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: German Studies, Law

Series: Schriften zum Öffentlichen Recht

Series volume number: 1410

Language: German

Paperback (Published)

(August 2019)

ISBN: 9783428158003

6.18 x 9.17 inches

Price: $114.00

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Die Arbeit an der Schnittstelle zwischen Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht wirft die Frage auf, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Grundrechtseingriffen im Einzelfall auch dann einen Kontrollmaßstab bildet, wenn das Gesetz eine »gebundene« Entscheidung vorgibt. »Gebundene« Normen und Ermessensrechtssätze sollen dabei keine streng gegensätzlichen Rechtsfolgentypen bilden, sondern sich in der Dichte der Determination der Exekutive bloß graduell voneinander unterscheiden.


Die Arbeit beruhrt ein zentrales dogmatisches Problem an der Schnittstelle zwischen Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht. Es geht um die oft relevante Frage, ob der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhaltnismaaigkeit bei Grundrechtseingriffen im Einzelfall auch dann einen Kontrollmaastab bildet, wenn das Gesetz eine gebundene Entscheidung vorgibt. Dabei sollen gebundene Normen und Ermessensrechtssatze in Ubereinstimmung mit neueren Entwicklungen in der Rechtsprechung und in Abkehr vom herrschenden Verstandnis in der Wissenschaft, die atypische, unverhaltnismaaige Einzelfalle bei der Ausfuhrung gebundener Normen als Kollateralschaden und ein Problem der (abstrakten) Verhaltnismaaigkeit einer Norm versteht keine streng gegensatzlichen Rechtsfolgentypen bilden, sondern sich in der Dichte der Determination der Exekutive bloa graduell voneinander unterscheiden. Grundlage dieser Betrachtung ist ein verandertes Verstandnis der Gesetzesbindung der Verwaltung.

A. Einleitung

B. Der Konflikt von Einzelfallgerechtigkeit und gesetzlicher Determination im Verständnis der klassischen Rechtsfolgenlehre

C. Partielle Abkehr vom klassischen Rechtsfolgenverständnis in der Rechtsprechung des vergangenen Jahrzehnts

D. Die Verwirklichung von Einzelfallgerechtigkeit durch ein verändertes Verständnis der Gesetzesbindung und die Verhältnismäßigkeit als Modus

E. Apologie einer Neubestimmung der Gesetzesbindung

F. Die Rechtsfolgenbestimmung i.w.S. als Entscheidungsfindungsprozess der Verwaltung zur Festlegung der einzelfallgerechten Rechtsfolge

G. Die Kontrolle der Rechtsfolgenbestimmung i.w.S. durch die Verwaltungsgerichte

H. 15 zusammenfassende Thesen

Literaturverzeichnis

Sachregister

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