Internationale Schulen in Bayern.
Schulstatus sowie Konsequenzen für die Genehmigung und Finanzhilfe.
By (author) Frauke Brosius-Gersdorf
Paperback (Published)
(February 2021)
ISBN: 9783428181247
6.18 x 9.17 inches
Price: $63.00
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Internationale Schulen führen zu weltweit anerkannten Abschlüssen wie dem Middle Years Programme und dem International Baccalaureate Diploma, die von der Kultusministerkonferenz anerkannt sind. Der Schulstatus der Internationalen Schulen in Deutschland ist ungeklärt. Frauke Brosius-Gersdorf widmet sich den rechtlichen Rahmenbedingungen für private Schulen und zeigt, dass Internationale Schulen in Bayern als Ersatzschulen zu qualifizieren sind. Das hat Konsequenzen für ihre Genehmigung und ihre Finanzierung durch Schulgeld sowie staatliche Finanzhilfe.
Internationale Schulen sind private allgemeinbildende Einrichtungen, deren Angebot sich primar an Kinder von Eltern richtet, die als auslandische Fach- und Fuhrungskrafte fur eine begrenzte Zeit nach Deutschland kommen. Internationale Schulen fuhren auf der Grundlage international standardisierter Curricula zu weltweit anerkannten Abschlussen wie dem Middle Years Programme und dem International Baccalaureate Diploma, die auch von der Kultusministerkonferenz anerkannt sind. Der Schulstatus (Ersatz- oder Erganzungsschule) der Internationalen Schulen in Deutschland ist in den meisten Schulgesetzen der Lander nicht geregelt und verfassungsrechtlich ungeklart. Frauke Brosius-Gersdorf widmet sich den landesschulrechtlichen und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen fur private Schulen und arbeitet heraus, dass Internationale Schulen in Bayern rechtlich als Ersatzschulen zu qualifizieren sind. Das hat Konsequenzen fur ihre Genehmigung und ihre Finanzierung durch Schulgeld sowie staatliche Finanzhilfe.
A. Internationale Schulen in Deutschland: Charakteristika und ungeklärte Verfassungsrechtsfragen
Internationale Schulen in Bayern – Gliederung, Lehrpläne, Abschlüsse – Genehmigungs- und Finanzierungssituation – Untersuchungsgang
B. Landesschulrechtlicher Status Internationaler Schulen
Freistaat Bayern – Andere Bundesländer
C. Verfassungsrechtlicher Rahmen für Internationale Schulen
Verfassungsrechtliche Zweiteilung des Privatschulwesens in Ersatz- und Ergänzungsschulen – Verfassungsbegriff der Schule (Art. 7 Abs. 1 und 4 GG) – Verfassungsbegriff der Ersatzschule in Abgrenzung zur Ergänzungsschule (Art. 7 Abs. 4 S. 2 GG) – Bundesverfassungskonforme Auslegung des Landesschulrechtes (Art. 134 BV, Art. 90 ff. BayEUG)
D. Verfassungsrechtlicher Schulstatus der Internationalen Schulen in Bayern
Mittel- und Oberschule (Middle und Senior School) – Grundschule (Junior School) – Ergebnis zum Schulstatus der Internationalen Schulen – Erforderlichkeit einer staatlichen Anerkennung für Vergabe von Abschlüssen?
E. Konsequenzen aus dem Ersatzschulstatus der Internationalen Schulen für die Genehmigung und Finanzhilfe
Genehmigungsanspruch bei Erfüllung der Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 S. 3 und 4 GG – Sonderungsverbot für Ersatzschulen (Art. 7 Abs. 4 S. 3 GG) – Finanzhilfe des Freistaates Bayern
F. Ergebnisse
Literatur- und Sachwortverzeichnis
- By (author) Frauke Brosius-Gersdorf
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