Rechtsfindung im Verwaltungsrecht.

Grundlegung einer Prinzipientheorie des Verwaltungsrechts als Methode der Verwaltungsrechtsdogmatik.

By (author) Jeong Hoon Park

Book cover: Rechtsfindung im Verwaltungsrecht.

Extent: 379 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: German Studies, Law

Series: Schriften zum Öffentlichen Recht

Series volume number: 805

Language: German

Paperback (Published)

(November 1999)

ISBN: 9783428092871

6.18 x 9.17 inches

Price: $127.00

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Der Autor entwirft eine rationale Methodenlehre fur das Verwaltungsrecht. Hauptanliegen ist die Rechtsfindung, also die Auslegung von Gesetzen und die Aufstellung bzw. Begrundung ungeschriebener Rechtss?tze im Falle des Fehlens gesetzlicher Regelungen. Zun?chst kl?rt Park die Aufgaben, die eine verwaltungsrechtliche Methodenlehre zu erfullen hat, indem er den Begriff des Verwaltungsrechts bestimmt und die Lage der gesetzlichen Normierung desselben ermittelt. Im Zweiten Teil wird der Wandel der Rechtsfindungsmethode in Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsrechts – von der Phase der Entstehung uber die Weimarer Zeit bis zur Gegenwart – betrachtet, um daraus Orientierungspunkte fur eine rationale Methodenlehre zu gewinnen. Anschlie?end behandelt Park die ?berwindung der klassischen Rechtsquellenlehre sowie die Analyse und die Fortschreibung H. J. Wolffs Lehre von den Rechtsgrunds?tzen, deren Ergebnisse dann an die Prinzipientheorien von Ralf Dreier und Robert Alexy anknupfen. Dadurch wird eine Prinzipientheorie des Verwaltungsrechts erarbeitet. Ihre Zentralthese ist, da? die Rechtsfindung im Verwaltungsrecht durch die Abw?gung zwischen verwaltungseinschr?nkenden und -begunstigenden Prinzipien erfolgen soll. Die Prinzipientheorie kann als eine Methode der Verwaltungsrechtsdogmatik entwickelt werden. Die Methode ist zun?chst die Ermittlung von Prinzipien im Hinblick auf dogmatische Rahmenthemen, danach die Herausarbeitung von Abw?gungselementen, ferner die Typenbildung mit Hilfe der Abw?gungselemente und schlie?lich die Feststellung von Vorrangbedingungen und prima facie-Vorrang. Damit kann das System der Verwaltungsrechtsdogmatik rekonstruiert werden.

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