Rechtsquellen des deutschen öffentlichen Rechts.

Allgemeine Lehren zur parlamentarischen und exekutiven Rechtsetzung.

By (author) Birgit Werner

Book cover: Rechtsquellen des deutschen öffentlichen Rechts.

Extent: 219 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Law

Series: Tubinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht

Series volume number: 105

Language: German

Paperback (Published)

(September 2020)

ISBN: 9783428159734

6.18 x 9.17 inches

Price: $116.00

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Die Arbeit legt die Wirksamkeitsbedingungen offen, die die Rechtsordnung für alle Rechtsquellen unabhängig von ihrer Form und ihrer inhaltlichen Regelungsmaterie aufstellt. Der Erlass einer Rechtsquelle dient der Erledigung einer staatlichen Aufgabe. Alle Wirksamkeitsbedingungen sind so auszugestalten, dass die staatliche Aufgabe bestmöglich erledigt wird. Die Arbeit zeigt ferner auf, dass die Rangordnung von Rechtsquellen nicht anhand eines einzigen Rangordnungssystems beschrieben werden kann.


Die Arbeit legt die Wirksamkeitsbedingungen offen, die die Rechtsordnung fur alle Rechtsquellen unabhangig von der Form und der inhaltlichen Regelungsmaterie einer Rechtsquelle aufstellt. Sie untersucht die Anforderungen an die Rechtmaaigkeit einer Rechtsquelle, die Voraussetzungen, unter denen eine rechtswidrige Rechtsquelle wirksam sein darf, und die Vorgaben hinsichtlich der Wirkungsdauer einer Rechtsquelle. Die Arbeit zeigt auf, dass der Erlass einer Rechtsquelle der Erledigung einer staatlichen Aufgabe dient. Alle Wirksamkeitsbedingungen fur eine Rechtsquelle sind so auszugestalten, dass die staatliche Aufgabe bestmoglich erledigt wird. Die Arbeit untersucht auaerdem das Rangordnungsverhaltnis von Rechtsquellen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Wirksamkeit einer Rechtsquelle anhand eines anderen Rangordnungssystems zu bestimmen ist als die anzuwendende Rechtsquelle. Die Rangverhaltnisse stehen im Einklang mit dem Ziel der bestmoglichen Erledigung einer staatlichen Aufgabe.

1. Untersuchungsanliegen
Einführung – Flächennutzungsplan und Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags als Beispiele für Rechtsquellen in einer nicht kategorisierten Form – Ziel und Gang der Untersuchung

2. Prämisse: kein Numerus clausus von Rechtsquellenformen
Vom Grundgesetz vorausgesetzte Rechtsquellenformen – Keine abschließende Benennung von Rechtsquellenformen im Grundgesetz

3. Allgemeine Anforderungen an die Wirksamkeit von Rechtsquellen
Rechtmäßigkeit einer Rechtsquelle – Wirksamkeit einer rechtswidrigen Rechtsquelle – Wirkungsdauer einer Rechtsquelle – Ergebnis

4. Rangordnungssystem
Anforderungen an die Wirksamkeit einer Rechtsquelle – Anwendung einer Rechtsquelle – Ergebnis

5. Schlussbetrachtung

Literatur- und Sachverzeichnis

Birgit Werner studied law at Eberhard Karls University Tuebingen from 2008 to 2013. She completed her doctorate in 2019. From 2017 to 2019 she followed her legal clerkship at the Stuttgart Higher Regional Court, district of the Regional Court Tuebingen. Birgit Werner worked at the University of Tuebingen at the chair of Constitutional and Administrative Law, Public Commercial Law and Municipal Law of Professor Dr. Barbara Remmert from 2009 to 2020. Since 2020 she works in the Ministry of Economics, Labour and Housing of Baden-Wuerttemberg.

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