Täterschaft und Teilnahme als Handlungsunrechtstypen.

Zugleich ein Beitrag zur allgemeinen Verhaltensnormlehre.

By (author) Bastian Kreuzberg

Book cover: Täterschaft und Teilnahme als Handlungsunrechtstypen.

Extent: 772 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: German Studies, Law

Series: Schriften zum Strafrecht

Series volume number: 337

Language: German

Paperback (Published)

(March 2019)

ISBN: 9783428156023

6.18 x 9.17 inches

Price: $215.00

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Die Tatherrschaftslehre oszilliert zwischen faktischer Steuerungs- und normativer Verantwortlichkeitsherrschaft. Es fehlt ihr an einer handlungstheoretischen Fundierung. Sie ist eine Zurechnungsdoktrin, die einen naturalistischen Begriff der Tatbestandshandlung verficht und verfechten muss. Sie zerbricht daran, dass selbst dem »Handlungsherrn« die Handlungsherrschaft abgehen kann. Es bedarf daher einer handlungstheoretischen Reformulierung der Beteiligungslehre.


Die Tatherrschaftslehre oszilliert zwischen faktischer Steuerungs- und normativer Verantwortlichkeitsherrschaft. Dabei bleibt offen, wie und warum normative Zurechnungssurrogate, also Zustandigkeit fur Verhaltensentschlusse Dritter, den Mangel an faktischer Steuerungsherrschaft sollen kompensieren konnen. Die Crux der Tatherrschaftslehre liegt im Mangel einer handlungstheoretischen Ableitung. Sie ist eine an der Person orientierte Zurechnungslehre, die einen restriktiven Taterbegriff auf Basis eines extensiven Handlungsbegriffs verficht. Sie muss deshalb einen zweiten, genuin beteiligungsrechtlichen (Tatbestands-)Handlungsbegriff etablieren, zu dem dann die materiellen Taterformen in Bezug gesetzt werden. Dieses Lehrgebaude sturzt in sich zusammen, wenn man bedenkt, dass selbst dem Handlungsherrn die eigenhandige Handlungsherrschaft abgehen kann. Es bedarf daher einer handlungstheoretischen Reformulierung der Beteiligungslehre auf Basis des intentionalen Handlungsbegriffs.

Einführung

1. Formell-phänomenologischer versus materiell-normativen Handlungsbegriff und Zielsetzung der vorliegenden Arbeit

2. Täter als tatbestandsmäßig sich Verhaltender und vorrechtlicher Handlungsbegriff

3. Täter als Verletzer einer Verhaltensnorm: Normentheoretische Fundierung des eigenen Ansatzes

4. Bezugnahme des § 25 auf die Sanktionstatbestände der vorsätzlichen Handlungsdelikte und materiell-normativer Tatbestandshandlungsbegriff

5. Gelebtes (?) »sittliches« Sein, rechtliches Sollen, und Einplanung freien Unrechtshandelns in das je eigene Handlungsprogramm

6. Die Ausarbeitung der Deliktsgruppen als Handlungsunrechts- und Zurechnungstypen im Einzelnen

Schlussbetrachtung

Literatur- und Personenverzeichnis

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