Grundrechtsschutz durch Verfahren bei gerichtlicher Freiheitsentziehung.

By (author) Martin Heidebach

Book cover: Grundrechtsschutz durch Verfahren bei gerichtlicher Freiheitsentziehung.

Extent: 350 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: German Studies, Law

Series: Schriften zum Öffentlichen Recht

Series volume number: 1264

Language: German

Paperback (Published)

(April 2014)

ISBN: 9783428142415

6.18 x 9.17 inches

Price: $145.00

On back order

Das Thema »Grundrechtsschutz durch Verfahren« wurde in der Rechtswissenschaft erst in den letzten Jahrzehnten intensiv diskutiert. Für Freiheitsentziehungen geht die Erkenntnis, dass Grundrechte auch durch Verfahren geschützt werden, bis auf das historische Habeas-Corpus-Recht zurück. Das Grundgesetz regelt ebenfalls besondere Vorgaben für das Verfahren in Freiheitsentziehungssachen. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die tatsächliche Praxis der gerichtlichen Freiheitsentziehungsverfahren?


Der Fall Mollath und die Gefangenen von Guantanamo belegen erneut eindrücklich, dass das Freiheitsgrundrecht zu den elementarsten Menschenrechten gehört. Bereits das historische Habeas-Corpus-Recht zeigt, dass dieses Grundrecht vor allem durch das Verfahren geschützt wird. Auch im Grundgesetz ist dem Verfahren in Freiheitsentziehungssachen deshalb ein besonderer Stellenwert eingeräumt.

Martin Heidebach beschäftigt sich mit den daraus folgenden Konsequenzen für die tatsächliche Praxis der gerichtlichen Freiheitsentziehungsverfahren. Er kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass im Unterschied zur bisherigen Sichtweise alle Verfahrensfehler mit einer Verfassungsbeschwerde gerügt werden können und die derzeit vorgesehene Folgenlosigkeit bestimmter Verfahrensverletzungen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Darüber hinaus definiert der Autor den Begriff der Freiheitsentziehung neu.

A. Einleitung

Gegenstand der Arbeit und Ausgangsthese – Begründung für die Fokussierung auf das formelle Recht – Verfassungsrechtliche Betrachtung mit einfachrechtlichen Bezugspunkten – (Verfassungs-)Rechtlicher Rahmen – Gang der Darstellung

B. Eingrenzung des Themas

Beschränkung auf Freiheitsentziehungen – Beschränkung auf gerichtliche Freiheitsentziehungen

C. Begriff der Freiheitsentziehung

Definition des Begriffs der Freiheitsentziehung – Freiheitsentziehung durch Private

D. Grundrechtsschutz durch Verfahren

Einordnung des Themas in die allgemeine Diskussion um den Grundrechtsschutz durch Verfahren – Abgrenzung von und Zusammenhänge zwischen Verfahrensrecht und materiellem Recht – Grundrechtsschutz durch Verfahren bei gerichtlicher Freiheitsentziehung

E. Allgemeine Anforderungen des Grundgesetzes an Gerichtsverfahren – Geltung für Freiheitsentziehungssachen

Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG – Art. 103 Abs. 1 GG – Art. 19 Abs. 4 GG – Recht auf ein faires Verfahren – Anforderungen aus weiteren materiellen Grundrechten? – Weitere Anforderungen in strafrechtlichen Freiheitsentziehungssachen – Fazit

F. Art. 104 GG

Art. 104 Abs. 2. GG – Art. 104 Abs. 3 und 4 GG – Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG – Pflicht zur Regelung bestimmter formeller Mindeststandards

G. Europarechtliche Vorgaben

EMRK – Unionsrecht

H. Ergebnis

I. Zusammenfassung

Literatur- und Stichwortverzeichnis

Martin Heidebach, geboren 1979 in München, studierte von 2000 bis 2005 Rechtswissenschaften an der LMU München. Anschließend absolvierte er sein Referendariat am Oberlandesgericht München, unter anderem mit einem Auslandsaufenthalt in Asunción, Paraguay. Von 2006 bis 2012 war er am Lehrstuhl seines Doktorvaters Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier in München tätig. Von der Juristischen Fakultät der LMU wurde er im Juni 2013 zum Dr. jur. promoviert. Darüber hinaus war er von 2008 bis 2012 wissenschaftlicher Mitarbeiter in Nebentätigkeit von Prof. Dr. Ferdinand Kuchler in den Rechtsanwaltskanzleien Clifford Chance und Görg. Seit 2012 ist er Akademischer Rat a.Z. am Lehrstuhl von Prof. Dr. Rudolf Streinz in München.

  • By (author) Martin Heidebach

»Damit erweist sich Heidebachs Untersuchung auch insoweit als unverzichtbares Hilfsmittel mit neuen Einsichten, auf das jeder, der, sei es in der Ausbildung, sei es im Beruf, mit Fragen der gerichtlichen Freiheitsentziehung konfrontiert ist, zugreifen sollte. Tut er dies, wird er mit Sicherheit Gewinn daraus ziehen.« Dr. Dieter Hömig, in: Bayerische Verwaltungsblätter, 2/2015
—