Die Behandlung von Mängeln der Abwägung bei der Aufstellung von Bauleitplänen im Planerhaltungssystem des EAG Bau.

By (author) Fatoş Özdemir

Book cover: Die Behandlung von Mängeln der Abwägung bei der Aufstellung von Bauleitplänen im Planerhaltungssystem des EAG Bau.

Extent: 125 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Law

Series: Schriften zum Öffentlichen Recht

Series volume number: 1148

Language: German

Paperback (Published)

(November 2009)

ISBN: 9783428131013

6.18 x 9.17 inches

Price: $89.00

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Fatoş Özdemir widmet sich der Frage, ob die durch das BVerwG geprägte Abwägungsdogmatik durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau 2004) einen Paradigmenwechsel erfahren hat. Die Arbeit beginnt nach einer prägnanten Einführung in die Fragestellung zunächst mit den Grundlagen des bauplanerischen Abwägungsgebots. Im Vordergrund steht hierbei die vom BVerwG entwickelte Abwägungsfehlerlehre. Im Ergebnis plädiert die Autorin für den Verzicht auf die Unterscheidung zwischen Abwägungsvorgang und Abwägungsergebnis. Anschließend widmet sie sich den Planerhaltungsvorschriften des EAG Bau. Untersucht wird das Verhältnis der §§ 1 Abs. 7 und 2 Abs. 3 untereinander sowie das Verhältnis beider Regelungen zu § 214. Unter kritischer Berücksichtigung der in der Literatur vorgeschlagenen Ansätze entwickelt die Autorin hierbei eine eigene Konzeption im Umgang mit den neuen Regelungen des EAG Bau. Die Arbeit schließt mit Vorschlägen zur Modifikation der Terminologie.

  • By (author) Fatoş Özdemir

»Die Untersuchung betrifft einen auch angesichts der europarechtlich geprägten Dynamik rechtspolitisch hoch interessanten Fragenbereich, zeichnen sich doch in der in Deutschland ausgeprägten Zurückhaltung gegenüber dem eigenständigen Gewicht der administrativen Entscheidung und der richterlichen Zurückhaltung bei der Inhaltsüberprüfung schon jetzt absehbare Aspekte der Zukunftsfähigkeit des deutschen Rechts ab. Die Verfasserin hat hierzu eine prägnante, bemerkenswert klar formulierte und zielstrebige Untersuchung vorgelegt, die nachwirken dürfte.« Michael Krautzberger, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 21/2010