Gemeines Recht.
Eine systematische Einordnung der Rechtsfigur und ihrer Funktion sowie die Bestimmung der inhaltlichen Probleme aus der Sicht des 18. Jahrhunderts.
By (author) Andreas Daniel
Paperback (Published)
(June 2003)
ISBN: 9783428108855
6.18 x 9.17 inches
Price: $145.00
In stock
Das »Gemeine Recht« (ius commune) hat mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches endgültig an praktischer Bedeutung verloren. Sein Begriff findet in der Rechtgeschichte als Kernbestandteil der Rechtsquellentheorie und bei der Darstellung der Rezeption des römisch-kanonischen Rechts jedoch laufend Erwähnung. Für die europäische Privatrechtsgeschichte bleibt sein Verständnis von nachhaltiger Bedeutung, weil die generelle Identifikation von Gemeinem Recht mit dem Römischen, dem Sächsischen oder anderen Quellen des Rechts problematisch ist und die Aussage, ein bestimmtes Recht habe zu einer Zeit an einem Ort als Gemeines Recht gegolten, nur sinnvoll erscheint, wenn feststeht, was Geltung als Gemeines Recht heißt.
Die von Peter Krause angeregte und betreute Trierer Dissertation leistet einen Beitrag zur Begriffsgeschichte, ohne das Thema zu erschöpfen. Das 1. Kapitel weist Kontroversen über Begriff, Inhalt und Funktion des Gemeinen Rechts bei einzelnen deutschen Juristen des 18. Jh., einschließlich der Folgen für die Rechtspraxis nach. Das 2. Kapitel gibt eine geistes- und rechtsgeschichtliche Übersicht über die verschiedenen Begreifensweisen (universalis, generalis, communis), systematisiert die – wechselnden – Definitionselemente nach den mit ihnen herausgehobenen verschiedenen Funktionen des Gemeinen Rechts als zugleich konstitutiv und subsidiär wirkende Teilmenge des geltenden Rechts. Umfassende Versuche einer systematischen Begriffsbildung sind – soweit ersichtlich – erst für das 19. Jh. nachweisbar. Ohne es zu beabsichtigen, wurden dabei viele im 17. und 18. Jh. virulente Probleme aufgegriffen, die im 3. Kapitel gezeigt werden. Im Verlauf wird sichtbar, warum der Rechtswissenschaft zum Ende des 18. Jh. das Gemeine Recht undeutlich geworden oder geblieben war, sie es nicht mehr als solches fixieren konnte und es schließlich zu einem Element partikularen Gewohnheitsrechts werden mußte. Das 4. Kapitel wendet sich dem ALR zu, das sich – nach Scheitern der Provinzialgesetzgebung – auf das subsidiarische Gemeine Recht beschränkt. Der Kodifikation des Gemeinen Rechts liegt die Erkenntnis von Carl Gottlieb Svarez zugrunde, daß der Beruf, das Gemeine Recht klarzustellen, von der Wissenschaft auf die Gesetzgebung übergegangen war. Das 5. Kapitel schließt die Arbeit mit ihrem Gesamtergebnis ab.
Das »Gemeine Recht« (ius commune) hat mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches endgültig an praktischer Bedeutung verloren. Sein Begriff findet in der Rechtgeschichte als Kernbestandteil der Rechtsquellentheorie und bei der Darstellung der Rezeption des römisch-kanonischen Rechts jedoch laufend Erwähnung. Für die europäische Privatrechtsgeschichte bleibt sein Verständnis von nachhaltiger Bedeutung, weil die generelle Identifikation von Gemeinem Recht mit dem Römischen, dem Sächsischen oder anderen Quellen des Rechts problematisch ist und die Aussage, ein bestimmtes Recht habe zu einer Zeit an einem Ort als Gemeines Recht gegolten, nur sinnvoll erscheint, wenn feststeht, was Geltung als Gemeines Recht heißt.
Die von Peter Krause angeregte und betreute Trierer Dissertation leistet einen Beitrag zur Begriffsgeschichte, ohne das Thema zu erschöpfen. Das 1. Kapitel weist Kontroversen über Begriff, Inhalt und Funktion des Gemeinen Rechts bei einzelnen deutschen Juristen des 18. Jh., einschließlich der Folgen für die Rechtspraxis nach. Das 2. Kapitel gibt eine geistes- und rechtsgeschichtliche Übersicht über die verschiedenen Begreifensweisen (universalis, generalis, communis), systematisiert die – wechselnden – Definitionselemente nach den mit ihnen herausgehobenen verschiedenen Funktionen des Gemeinen Rechts als zugleich konstitutiv und subsidiär wirkende Teilmenge des geltenden Rechts. Umfassende Versuche einer systematischen Begriffsbildung sind – soweit ersichtlich – erst für das 19. Jh. nachweisbar. Ohne es zu beabsichtigen, wurden dabei viele im 17. und 18. Jh. virulente Probleme aufgegriffen, die im 3. Kapitel gezeigt werden. Im Verlauf wird sichtbar, warum der Rechtswissenschaft zum Ende des 18. Jh. das Gemeine Recht undeutlich geworden oder geblieben war, sie es nicht mehr als solches fixieren konnte und es schließlich zu einem Element partikularen Gewohnheitsrechts werden mußte. Das 4. Kapitel wendet sich dem ALR zu, das sich – nach Scheitern der Provinzialgesetzgebung – auf das subsidiarische Gemeine Recht beschränkt. Der Kodifikation des Gemeinen Rechts liegt die Erkenntnis von Carl Gottlieb Svarez zugrunde, daß der Beruf, das Gemeine Recht klarzustellen, von der Wissenschaft auf die Gesetzgebung übergegangen war. Das 5. Kapitel schließt die Arbeit mit ihrem Gesamtergebnis ab.
- By (author) Andreas Daniel
Other Titles in this Series
Der Erwerb unterschlagener bzw. gestohlener Sachen vom Nichtberechtigten.
Untersuchungen zum römischen Recht, den Volksrechten der Westgoten, Franken und Bayern sowie der Entstehungsgeschichte von § 935 BGB.
Volume 134
Die Heimatzuflucht nach § 30 Absatz 3 Reichserbhofgesetz (REG) als Beispiel des anerbenrechtlichen Versorgungsprinzips in Geschichte und Gegenwart.
Volume 110
Varieties of Social Civil Procedure
The Reform of Civil Procedure Law in Central Europe in the Interwar Period
Volume 225
Die juristische Abwicklung von (Teil-)Einrichtungen und von Unternehmen der ehemaligen DDR.
Eine deskriptive Analyse am Beispiel der Hochschulauflösung auf Grundlage von Art. 13 Abs. 1 Satz 4 EinigungsV und eine exemplarische Analyse am Beispiel der Interflug unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und der zeitgenössischen Literatur.
Volume 198
Die österreichische Allgemeine Gerichtsordnung von 1781.
Grundlagen- und Kodifikationsgeschichte.
Volume 18
Die rechtliche Behandlung des Büchernachdrucks im Nürnberg des 17. Jahrhunderts.
Ein Beitrag zur Frühgeschichte des Urheberrechts in Deutschland.
Volume 162
Der Erwerb kraft öffentlichen Glaubens in der württembergischen Pfandgesetzgebung von 1825-1828 und im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Volume 113
Die Entwicklung des Gesellschafterwechsels im Recht der Personengesellschaften vom ALR bis zum ADHGB.
Volume 88
Hermann von Mangoldt (1895–1953).
Das Leben des Staatsrechtlers vom Kaiserreich bis zur Bonner Republik.
Volume 71
Entstehung und Praktiken der deutschen Fusionskontrolle.
Eine Untersuchung zu Verfahren der chemischen Industrie vor dem Bundeskartellamt (1973–1989).
Volume 206
Ambulante Interventionen der DDR-Jugendhilfe in die Familien in den 1960er bis 1980er Jahren.
Rechtliche Normierung sowie tatsächliche Anlässe.
Volume 189
Frauen im römischen Erbrecht
Historische Entwicklungen, familiäre Rollenbilder und die erbrechtliche Reskriptenpraxis
Volume 241
Die posthumen Auflagen von Feuerbachs Lehrbuch.
Zu der Konzeption C. J. A. Mittermaiers und seinem Wissenschaftsverständnis.
Volume 50
Leben und Werk des Heidelberger Rechtslehrers Richard Carl Heinrich Schroeder (1838 – 1917).
Ein Rechtshistoriker an der Schwelle vom 19. zum 20. Jahrhundert.
Volume 124
Finanzverfassungen des Saarlandes in Umbruchzeiten.
Das Finanzverfassungsrecht des Saarlandes von 1945 bis 1957-1959.
Volume 217
Kodifikation und Rechtsreform in England.
Ein Beitrag zur Untersuchung des Einflusses von Naturrecht und Utilitarismus auf die Idee einer Kodifikation des englischen Rechts.
Volume 7
Necessitas. Ein Element des mittelalterlichen und neuzeitlichen Rechts.
Dargestellt am Beispiel österreichischer Rechtsquellen.
Volume 27
Das Recht und seine historischen Grundlagen.
Festschrift für Elmar Wadle zum 70. Geburtstag.
Volume 139
Patentverletzungen.
Eine Analyse der reichsgerichtlichen Rechtsprechung von 1879 bis 1918 zu § 4 und § 35 (§ 34 a.F.) des Patentgesetzes vom 7. April 1891.
Volume 135
Similar Books
East Meets West: Justice, Law, and Politics
The 13th Kobe Lecture and the 2nd IVR Japan International Conference, Chiba, September 2023
False Friends in Comparative Law
Advantages and Risks of Legal Transplants in Civil Law – the Polish-German Perspective
Law, Economics, and Inequalities in the Welfare State
Proceedings of the Special Workshops held at the 31st World Congress of the International Association for Philosophy of Law and Social Philosophy in Seoul, Republic of Korea, 2024
Legal Pluralism and the Tajik Experience of Xinjiang
Between Custom and the Chinese State: An Ethnographic Perspective
Liturgia semper reformanda
Adaptations and accommodations in the liturgy in light of canon 838 of the Code of Canon Law
The EPPO/OLAF Compendium of National Procedures: Estonia
Desktop codes on the procedural law of the Member States with annotations by national experts
The EPPO/OLAF Compendium of National Procedures: Greece
Desktop codes on the procedural law of the Member States with annotations by national experts
The EPPO/OLAF Compendium of National Procedures: Italy
Desktop codes on the procedural law of the Member States with annotations by national experts
The Right to Regulate of Developing Countries in International Investment Law
A Contextual Approach to International Investment Agreements
Volume 11
(Bloß) symbolische Rechtsetzung
Eine interdisziplinäre Untersuchung der deutschen Glücksspielregulierung auf ihre funktionelle und symbolische Wirkung
Active Space Debris Removal
Rechte und Pflichten der Staaten im Kontext der aktiven Weltraumabfallbeseitigung
Volume 268
Annäherungen an das japanische Recht
Festschrift für Heinrich Menkhaus zum 70. Geburtstag
Volume 245
Ausforschung und Rechtsdurchsetzung im Unionsprivatrecht
Herleitung und Ausgestaltung eines allgemeinen unionsrechtlichen Informationsrechts
Compliance-Organisation von Institutskonzernen im Schnittfeld von Gesellschaftskonzern- und Finanzmarktrecht
Volume 294
Credit Default Swap-Aktivismus
Eine ökonomische Analyse und rechtliche Bewertung der Einflussnahme von Credit Default Swap-Investoren auf Unternehmen
Das rechtliche Erbe Österreichs im polnischen Verwaltungsverfahren
Zum 100-jährigen Jubiläum des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG 1925–2025)
Das Rheinische Recht
Neue Perspektiven auf die Geschichte des französischen Rechts an Rhein und Mosel, ca. 1750 bis 1900
Das Rückschrittsverbot als Instrument Europäischen Werteschutzes
Schutz unionaler Werte im Spannungsfeld nationalstaatlichen Pluralismus
Das Spannungsverhältnis von Freiwilligkeit und Zwang
Eine grenzüberschreitende Untersuchung obligatorischer Schiedsverfahren
Volume 248
Der Einsatz Künstlicher Intelligenz beim Erlass polizeilicher Platzverweisungen
Zulässigkeit eines Ermessensverwaltungsaktes durch Künstliche Intelligenz im Lichte des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Grundgesetzes am Beispiel der polizeilichen Platzverweisung
Volume 37
Der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers
Grundlagen und Grenzen der Aufenthaltsanknüpfung in der Europäischen Erbrechtsverordnung
Volume 249
Der politische Streik im deutschen Arbeitskampfrecht
Dogmatische Entwicklungslinien von 1869 bis in die 1980er Jahre
Volume 393
