Die Organisationsgewalt im Bereich der Regierung.

Eine Untersuchung zum Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland.

By (author) Ernst-Wolfgang Böckenförde

Book cover: Die Organisationsgewalt im Bereich der Regierung.

Extent: 348 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Law

Series: Schriften zum Öffentlichen Recht

Series volume number: 18

Language: German

Paperback (Published)

(September 1998)

ISBN: 9783428024773

Price: $114.00

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Die erste Veröffentlichung dieser seit vielen Jahren vergriffenen und nun in zweiter, unveränderter Auflage vorgelegten Schrift liegt über 30 Jahre zurück. Seither ist die wissenschaftliche Diskussion um die Organisationsgewalt erheblich vorangekommen, und die Organisation im Regierungsbereich in der Bundesrepublik hat sich in vielem verändert. Gleichwohl wird die Arbeit immer wieder nachgefragt. Das mag – wie es der Autor im Vorwort zur zweiten Auflage formuliert – damit zusammenhängen, daß in ihr der Versuch gemacht worden ist, die Fragen der Organisationsgewalt von einem verfassungssystematischen Ansatz her zu behandeln, d. h. die Organisationsgewalt in das Verfassungssystem des Grundgesetzes, die demokratisch-parlamentarische Verfassungsordnung, hineinzustellen und die einzelnen Rechtsfragen auf dieser Grundlage zu erörtern. Eine solche systematische Untersuchung behält auch dann Bedeutung, wenn die Einzelheiten, auf die sie sich seinerzeit bezogen hat, inzwischen andere geworden sind.

  • By (author) Ernst-Wolfgang Böckenförde

Review - German Das Werk - flussig, in wohltuend einfacher Sprache und mit sicherer Gedankenfuhrung geschrieben - darf als bedeutende Neuerscheinung unter den staatsrechtlichen Monographien unserer Jahre bezeichnet werden.Adolf Schule, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 234/1965Die Analyse Bockenfordes wird vermutlich nicht nur ein Nachschlagewerk fur die Hausjuristen des Bundeskanzleramtes sein. Eben weil das Buch nicht nur beschreibt, sondern durch begrundete und gelegentlich bestreitbare Thesen zu einer nicht bloss juristischen Diskussion herausfordert, sollte ihm die Aufmerksamkeit von leitenden Beamten, Politikern und Publizisten sicher sein durfen.Ulrich Lohmar, in: DIE ZEIT, 26.11.1965Alles in allem: ein ausgezeichnetes rechtswissenschaftliches Werk, das einen tiefen Einblick in die deutsche Verfassungsrechtslage gestattet.Robert Walter, in: Osterreichische Juristen-Zeitung, 6/1966Alles in allem ist das Werk ein mit grossem Scharfsinn, umfassendem Fachwissen geschriebenes Buch, das in jeder Hinsicht Grundfragen des modernen demokratischen Staatswesens aufzeigt und behandelt. Fur den Fachmann und Politiker ist das Werk von grosster Aktualitat und in jedem Falle eine Bereicherung der Wissenschaft vom offentlichen Rechte.F. Ermacora, in: Osterreichische Zeitschrift fur Recht, Bd. 18, 1/1968

»Das Werk – flüssig, in wohltuend einfacher Sprache und mit sicherer Gedankenführung geschrieben – darf als bedeutende Neuerscheinung unter den staatsrechtlichen Monographien unserer Jahre bezeichnet werden.«
Adolf Schüle, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 234/1965

»Die Analyse Böckenfördes wird vermutlich nicht nur ein Nachschlagewerk für die Hausjuristen des Bundeskanzleramtes sein. Eben weil das Buch nicht nur beschreibt, sondern durch begründete und gelegentlich bestreitbare Thesen zu einer nicht bloß juristischen Diskussion herausfordert, sollte ihm die Aufmerksamkeit von leitenden Beamten, Politikern und Publizisten sicher sein dürfen.«
Ulrich Lohmar, in: DIE ZEIT, 26.11.1965

»Alles in allem: ein ausgezeichnetes rechtswissenschaftliches Werk, das einen tiefen Einblick in die deutsche Verfassungsrechtslage gestattet.«
Robert Walter, in: Österreichische Juristen-Zeitung, 6/1966

»Alles in allem ist das Werk ein mit großem Scharfsinn, umfassendem Fachwissen geschriebenes Buch, das in jeder Hinsicht Grundfragen des modernen demokratischen Staatswesens aufzeigt und behandelt. Für den Fachmann und Politiker ist das Werk von größter Aktualität und in jedem Falle eine Bereicherung der Wissenschaft vom öffentlichen Rechte.«
F. Ermacora, in: Österreichische Zeitschrift für Recht, Bd. 18, 1/1968