Kontinuität und Wandel

Die Ausgestaltung der Verfassungsgerichtsbarkeit deutscher Länder von der Weimarer Republik bis zur Gegenwart

By (author) Philipp Worms

Book cover: Kontinuität und Wandel

Extent: 310 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: German Studies, Law, Social Sciences 

Series: Schriften zum Öffentlichen Recht

Series volume number: 1544

Language: German

Hardback (Published)

(August 2024)

ISBN: 9783428192373

6.18 x 9.17 inches

Price: $101.00

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Die Abhandlung widmet sich der historischen Entwicklung der Verfassungsgerichte der Lander. Zunachst wird anhand der Lander Baden-Wurttemberg, Bayern, Hessen und Thuringen untersucht, welche Pfadabhangigkeiten zwischen den jeweiligen Weimarer Landesstaatsgerichtshofen und den heutigen Landesverfassungsgerichten bestehen und welche Eigenheiten feststellbar sind. Sodann wird beleuchtet, welche sonstigen Einflussfaktoren die Ausgestaltung der Verfassungsgerichtsbarkeit nach 1945 massgeblich pragten.


English summary: Continuity and Change. The Organisation of Constitutional Jurisdiction in the German States from the Weimar Republic to the Present Day: The paper is dedicated to the historical development of the constitutional courts of the federal states. Firstly, the states of Baden-Wurttemberg, Bavaria, Hesse and Thuringia are analysed to determine which path dependencies exist between the respective Weimar state courts and today’s state constitutional courts and which peculiarities can be identified. The other influencing factors that significantly shaped the organisation of constitutional jurisdiction after 1945 are then examined. German description: Die Abhandlung widmet sich der geschichtlichen Entwicklung der Verfassungsgerichte der Lander, um auf diese Weise einen Beitrag zur naheren Bestimmung des Verhaltnisses zwischen der gegenwartigen Landesverfassungsgerichtsbarkeit und ihren historischen Vorbildern zu leisten. Dabei untersucht der Autor in einem ersten Schritt, inwieweit die Weimarer Landesstaatsgerichtshofe pragend waren fur die Entwicklung und die Ausgestaltung der Landesverfassungsgerichte wie wir sie heute kennen. Anhand der Lander Baden-Wurttemberg, Bayern, Hessen und Thuringen zeigt der Autor auf, dass die Weimarer Landesstaatsgerichtshofe trotz ihrer vergleichsweise schmalen Kompetenzkataloge den Vatern und Muttern der westdeutschen Landesverfassungen nach 1945 als Anknupfungspunkt fur die Konzeption der Landesverfassungsgerichte dienten. Dass die Weimarer Landesstaatsgerichtshofe gleichwohl nicht den einzigen Traditionsstrang darstellten, wird ebenso deutlich. Daher beleuchtet der Autor in einem zweiten Schritt, welchen ubrigen Einflussfaktoren die Ausgestaltung der Verfassungsgerichtsbarkeit nach 1945 ausgesetzt war und wie unterschiedlich stark sich diese Faktoren in den jeweiligen Landern auswirkten.

A. Einleitung

B. Methodik
Zur Auswahl der betrachteten Länder – Vorgehensweise – Maßstabsbestimmung

C. Historische Wurzeln der Verfassungsgerichtsbarkeit seit 1815
Auf Ebene des Bundes und des Reiches – Auf Ebene der Gliedstaaten

D. Staatsgerichtsbarkeit in der Weimarer Republik
Der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich – Allgemeine Situation der
Staatsgerichtsbarkeit in den Ländern

E. Entwicklung und Ausgestaltung ausgewählter Landesverfassungsgerichte
Baden-Württemberg – Bayern – Hessen – Thüringen

F. Landesübergreifende Parallelen
Landesverfassungsgerichte als solitäre Institutionen – Parallele Entwicklungslinien

G. Landesspezifische Aspekte
Baden-Württemberg – Bayern – Hessen – Thüringen

H. Maßgebliche Einflussfaktoren
Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht – Eigene historische Landesverfassungen –
Weimarer Reichsverfassung – Andere Landesverfassungen – Ausländische Vorbilder –
Besatzungsmächte – Persönlichkeiten – Gesamtwürdigung der Einflussfaktoren

I. Schlussbetrachtung

Anlage: Relevante Vorschriften zur Verfassungsgerichtsbarkeit seit 1919

  • By (author) Philipp Worms

»Auch wenn die von Worms in horizontaler wie
vertikaler Rechtsvergleichung vorgenommene Untersuchung von
Landesverfassungsgerichten primär auf die Feststellung formaler Übereinstimmungen
oder Unterschiede in Organisationsstruktur und Entscheidungszuständigkeiten angelegt
ist, lässt sie doch auch die höchst unterschiedlichen Bestimmungsfaktoren für ihre
nähere Ausgestaltung hervortreten. Darin liegt ihr eigentlicher. nicht zu
unterschätzender Wert.« Univ.-Prof. Dr. Christian Hillgruber, in: Deutsches
Verwaltungsblatt, Heft 16/ 2025