Die Legitimität des Verbots der Auslandsbestechung

Zum Rechtsgut einer internationalrechtlich determinierten Rechtsnorm und den Grenzen transnationaler Strafgewalt

By (author) Alexander Ponader

Book cover: Die Legitimität des Verbots der Auslandsbestechung

Extent: 295 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: German Studies, Law

Series: Schriften zum Strafrecht

Series volume number: 430

Language: German

Paperback (Published)

(July 2024)

ISBN: 9783428191796

6.18 x 9.17 inches

Price: $101.00

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Das Verbot der Auslandsbestechung beruht auf internationalen Ubereinkommen zur Korruptionsbekampfung. Es reicht weit, folgt jedoch keinem einheitlichen Konzept. Der Autor untersucht, welche Schutzrichtungen der Vorschrift unter welchen Bedingungen zugrunde gelegt werden konnen und inwieweit es sich um eine auf internationalen Ubereinkommen beruhende lediglich symbolische Strafnorm handelt. Neben rechtsgutsbezogenen Erwagungen werden auch Fragen der Staatensouveranitat untersucht und geklart.


English summary: The Legitimacy of the Ban on Foreign Bribery. On the Value of a Legal Norm determined by International Law and the Limits of Transnational Criminal Jurisdiction: The ban on foreign bribery in German criminal law is based on international anti-corruption conventions. It is far-reaching but does not follow a consistent approach. The author examines which interests the provision can be based on, including a human rights-based and a solidarity-based approach, and to what extent it is merely a symbolic legal norm based on international conventions. In addition to criminal law considerations, questions of state sovereignty are also examined and answered. German description: 335a StGB stellt auslandische Amtstrager deutschen Amtstragern fur die Tatbestande der Bestechung und Bestechlichkeit gleich – unabhangig von der Strafbarkeit nach auslandischem Recht. Die Vorschrift beruht auf internationalen Ubereinkommen, die jedoch zu undifferenziert im nationalen Recht umgesetzt wurden. Ausgehend von einer durch die Rechtsgutslehre modifizierten Verhaltnismassigkeitsprufung wird untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen sich die Vorschrift auf ein legitimes Schutzgut stutzen lasst. Insbesondere wird das Verhaltnis von Korruption und Menschenrechtsverletzungen erortert. Daruber hinaus wird die staatensouveranitatsbezogene Dimension der Strafgewaltserstreckung mit ihren Auswirkungen auf die materielle Strafnorm geklart. Am Ende steht das Ergebnis, dass es sich bei Auslandsbestechung um kein nach dem Weltrechtsprinzip verfolgbares Delikt handelt. Naheliegend ware eine Strafbarkeit zum Schutz auslandischer Verwaltungen. Hierfur musste der Schutz aber einem Stellvertretungsgedanken folgen.

I. Grundlagen und Ausgestaltung des Verbots der Auslandsbestechung in Deutschland
§ 335a StGB – Europäische Amtsträger, Amtsträger aus Mitgliedstaaten, Amtsträger internationaler Organisationen

II. Strafanwendungs- und völkerrechtliche Rahmenbedingungen
Zum Verhältnis von Schutzbereichs- und Geltungsfragen – Völkerrechtliche Grundlagen der Ausübung von Strafgewalt – Jurisdiktionskonflikte – Das deutsche Strafanwendungsrecht

III. Die Legitimität des Verbots der Auslandsbestechung
Anforderungen an das Schutzgut deutscher Straftatbestände – Legitimationsfremde Erwägungen – Wettbewerbsschutz – Schutz deutscher Kollektivrechtsgüter – Schutz von Individualinteressen – Schutz der ausländischen Verwaltung – (Auslands-)Bestechung als Menschenrechtsverletzung – Strafbarkeitsbegründung zur Verantwortungsübernahme

IV. Weiterführende Erwägungen
Legitime Modelle und alternative Ansätze – Auslegung der Tatbestandsmerkmale – Diskussionswürdige Änderungsvorschläge – Anmerkungen zum Umgang mit internationalen Übereinkommen

  • By (author) Alexander Ponader

»Ich habe das Werk von Ponader mit Gewinn gelesen, setzt es sich doch mit grundlegenden Fragen der Legitimität von Bestrafung, dem (zuweilen zweifelhaften) Schutz kollektiver Rechtsgüter und der Reichweite der Bestrafung der Auslandskorruption intensiv und kenntnisreich auseinander. Die Arbeit weist in Grenzbereichen Legitimationsdefizite nach, die der Gesetzgeber freilich kaum beheben wird, zumal es sich um ganz wenige Fälle handeln wird, die hiervon betroffen sein werden. Dennoch: Aus wissenschaftlicher Sicher ist die Schrift durchweg ein Gewinn.« Prof. Dr. Bernd Heinrich, in: Neue Kriminalpolitik, 2/2025