Die Gerichtskontrolle der Abwägung im Bauplanungsrecht, insbesondere nach der Neuregelung der §§ 2 III und 214 BauGB durch das EAG Bau.

By (author) Marcus Merkel

Book cover: Die Gerichtskontrolle der Abwägung im Bauplanungsrecht, insbesondere nach der Neuregelung der §§ 2 III und 214 BauGB durch das EAG Bau.

Extent: 316 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Law

Series: Schriften zum Öffentlichen Recht

Series volume number: 1211

Language: German

Paperback (Published)

(March 2012)

ISBN: 9783428137121

6.18 x 9.17 inches

Price: $145.00

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1773

Einleitung

1. Kapitel: Bestandsaufnahme – Die Gerichtskontrolle der bauplanerischen Abwägung

Die Gerichtsverfahren zur Kontrolle von Bebauungsplänen – Kontrolleröffnung und Kontrolldichte bei der Bauleitplanung, insbesondere bei der planerischen Abwägung – Bauplanung und Planungsprozess im Hinblick auf die Gerichtskontrolle – Die Kontrollmaßstäbe der Gerichtskontrolle – Der Kontrollmaßstab des Abwägungsgebots – Die Planerhaltungsvorschriften als Ausnahme der Gerichtskontrolle

2. Kapitel: Die Neuregelungen durch das EAG Bau 2004

Die Anpassung des BauGB an die europarechtlichen Vorgaben – Das neue BauGB nach dem Erlass des EAG Bau 2004

3. Kapitel: Die Auswirkung auf die Gerichtskontrolle

Die Rolle des materiell-rechtlichen Abwägungsvorgangs in der Gerichtskontrolle nach den Neuerungen durch das EAG Bau – Auswirkungen auf die Kontrolldichte und die Kontrolleröffnung – Schlussbetrachtung und eigenes Ergebnis

4. Kapitel: Zusammenfassung in Thesen

Literaturverzeichnis

Sachregister

Merkel, Marcus, geboren in Pforzheim, Studium der Rechtswissenschaft in Konstanz und Cork (Irland), 2007–2009 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz, seit dem Frühjahr 2010 Referendariat am LG Konstanz.

  • By (author) Marcus Merkel

»Die Dissertation von Merkel ist eine gelungene rechtsdogmatische Betrachtung der Neuregelungen des EAG Bau mit verfassungsrechtlichen Bezügen.« Dr. Hannes Kopf, in: Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht Hessen, 4/2013
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