Wiederaufnahme des Strafverfahrens zulasten Abgeurteilter

By (author) Hayat Annabell Ouass

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Extent: 204 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: German Studies, Law

Series: Schriften zum Prozessrecht

Series volume number: 320

Language: German

Paperback (Published)

(September 2025)

ISBN: 9783428195534

6.18 x 9.17 inches

Price: $89.00

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Das in Art. 103 Abs. 3 GG verankerte Mehrfachverfolgungsverbot untersagt die Wiederholung von Strafverfahren zulasten von Abgeurteilten (Freigesprochenen und Verurteilten). Die Vorschrift verkorpert einen Teilbereich des tradierten Prozessgrundsatzes ne bis in idem (lat.: nicht zweimal in derselben Sache). Die vorliegende Arbeit untersucht den Grundgedanken der Verfassungsvorschrift und beleuchtet ihre Bedeutung fur das bestehende und zukunftige Wiederaufnahmerecht.


Das in Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz verankerte Mehrfachverfolgungsverbot untersagt die Wiederholung von Strafverfahren zulasten von Abgeurteilten (Freigesprochenen und Verurteilten). Die Vorschrift verkorpert einen Teilbereich des tradierten Prozessgrundsatzes ne bis in idem (lat.: nicht zweimal in derselben Sache). Gleichwohl sieht 362 Strafprozessordnung einige Ausnahmen von dem Verbot vor. Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Bedeutung von Art. 103 Abs. 3 GG fur das bestehende und zukunftige Wiederaufnahmerecht. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das Prozessgrundrecht eine spezielle Auspragung des rechtsstaatlichen Ubermassverbotes ist. Eine Abwagung mit anderen Verfassungsgutern ist nicht zulassig. Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zulasten Abgeurteilter kann daher nicht auf Erwagungen der materiellen Gerechtigkeit oder Richtigkeit gestutzt werden. Vielmehr kann allein der Abgeurteilte durch sein Verhalten die weitreichenden Schutzwirkungen des Art. 103 Abs. 3 GG relativieren.

A. Einleitung Problemaufriss - Grundlagen - Gegenstand und Gang der Untersuchung B. Die Entwicklungsgeschichte von ne bis in idem und der ungunstigen Wiederaufnahme Die wandelnde Rechtskraftauffassung bis ins 19. Jahrhundert - Die der Reichsstrafprozessordnung von 1877 zugrunde liegende Rechtskraftauffassung - Der Grundsatz ne bis in idem in der Rechtsprechung des Reichsgerichts - Die Rechtskraftauffassung in der Zeit des Nationalsozialismus - Die Verankerung von ne bis in idem in Art. 103 Abs. 3 GG - Die ungunstige Wiederaufnahme in und nach der Besatzungszeit - Art. 103 Abs. 3 GG in der hochstrichterlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik - Reformdiskussion der ungunstigen Wiederaufnahme in der Bundesrepublik - Zusammenfassende Wurdigung C. Die gescheiterte Reform der Wiederaufnahme aus dem Jahr 2021 Die Erganzung des 362 Nr. 5 StPO durch das Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit vom 21.12.2021 - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.10.2023 - 2 BvR 900/22 - Zusammenfassende Wurdigung D. Interpretation von Art. 103 Abs. 3 GG Zur Rechtsnatur von Art. 103 Abs. 3 GG - Die Tatbestandsmerkmale von Art. 103 Abs. 3 GG - Der Grundgedanke von Art. 103 Abs. 3 GG - Folgerungen - Zusammenfassende Wurdigung E. Konsequenzen fur die ungunstige Wiederaufnahme nach bestehendem und zukunftigem Recht Bedeutung von Art. 103 Abs. 3 GG fur die ungunstige Wiederaufnahme de lege lata - Bedeutung von Art. 103 Abs. 3 GG fur die ungunstige Wiederaufnahme de lege ferenda - Verfassungsanderung, A. Einleitung
Problemaufriss – Grundlagen – Gegenstand und Gang der Untersuchung

B. Die Entwicklungsgeschichte von ne bis in idem und der ungünstigen Wiederaufnahme
Die wandelnde Rechtskraftauffassung bis ins 19. Jahrhundert – Die der Reichsstrafprozessordnung von 1877 zugrunde liegende Rechtskraftauffassung – Der Grundsatz ne bis in idem in der Rechtsprechung des Reichsgerichts – Die Rechtskraftauffassung in der Zeit des Nationalsozialismus – Die Verankerung von ne bis in idem in Art. 103 Abs. 3 GG – Die ungünstige Wiederaufnahme in und nach der Besatzungszeit – Art. 103 Abs. 3 GG in der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik – Reformdiskussion der ungünstigen Wiederaufnahme in der Bundesrepublik – Zusammenfassende Würdigung

C. Die gescheiterte Reform der Wiederaufnahme aus dem Jahr 2021
Die Ergänzung des § 362 Nr. 5 StPO durch das »Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit« vom 21.12.2021 – Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.10.2023 – 2 BvR 900/22 – Zusammenfassende Würdigung

D. Interpretation von Art. 103 Abs. 3 GG
Zur Rechtsnatur von Art. 103 Abs. 3 GG – Die Tatbestandsmerkmale von Art. 103 Abs. 3 GG – Der Grundgedanke von Art. 103 Abs. 3 GG – Folgerungen – Zusammenfassende Würdigung

E. Konsequenzen für die ungünstige Wiederaufnahme nach bestehendem und zukünftigem Recht
Bedeutung von Art. 103 Abs. 3 GG für die ungünstige Wiederaufnahme de lege lata – Bedeutung von Art. 103 Abs. 3 GG für die ungünstige Wiederaufnahme de lege ferenda – Verfassungsänderung

  • By (author) Hayat Annabell Ouass

»Daher eine klare Leseempfehlung – vor allem für Bibliotheken der Polizei sowie für Lehrende, Dozenten und Aus- und Fortbildende. Die Arbeit kann helfen, gesellschaftliche Debatten im Unterricht sachlich einzuordnen und liefert eine wertvolle Diskussionsgrundlage zu einem Thema, das kriminalpolitisch immer wieder aufkommt.« Nikola Hahn, in: Der Kriminalist, 3-4/2026