Strafbarkeit der Hassrede in Sozialen Netzwerken

Phänomenologische und strafrechtliche Betrachtung

By (author) Yeliz Bulut

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Extent: 509 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Law, Social Sciences , Technical Sciences: Computer Science, Engineering, IT, & Math

Series: Internetrecht und Digitale Gesellschaft

Series volume number: 68

Language: German

Paperback (Published)

(February 2025)

ISBN: 9783428192328

6.18 x 9.17 inches

Price: $152.00

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Die Arbeit nimmt das Phanomen der Hassrede in sozialen Netzwerken naher in den Blick und analysiert, ob das geltende Strafrecht dieses erfassen und sanktionieren kann. Dabei wird insbesondere das im Jahr 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekampfung von Hasskriminalitat und Rechtsextremismus naher betrachtet und untersucht, ob es dem Gesetzgeber gelungen ist, sein selbst gestecktes Ziel – die bessere Erfassung und Sanktionierung von Hassrede in sozialen Netzwerken – zu erreichen.


English summary: Hate Speech in Social Media. A Phenomenological and Criminal Law Analysis: This thesis focuses on the phenomenon of hate speech in social media and analyses whether the current German criminal law is able to capture and sanction it under criminal law. In particular, it also takes a closer look at the Act to Combat Hate Crime and Right-Wing Extremism, which came into force in 2021, and examines whether the legislator has succeeded in achieving its self-imposed goal of better capturing and sanctioning hate speech in social media. German description: Seit einiger Zeit lasst sich das Phanomen der Hassrede in sozialen Netzwerken vermehrt beobachten. Dass durch Hassrede in sozialen Netzwerken nicht nur das allgemeine Personlichkeitsrecht der Betroffenen angegriffen wird, sondern auch gesamtgesellschaftliche Folgen wie etwa Verstummungseffekte drohen, hat auch der Gesetzgeber erkannt und in den letzten Jahren mit zahlreichen Gesetzesanderungen im Strafgesetzbuch und anderen Gesetzen reagiert. Die Arbeit nimmt das Phanomen der Hassrede in sozialen Netzwerken naher in den Blick und analysiert, ob das geltende Strafrecht dieses strafrechtlich erfassen und sanktionieren kann. Dabei wird insbesondere auch das im Jahr 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekampfung von Hasskriminalitat und Rechtsextremismus einer naheren Betrachtung unterzogen und untersucht, ob es dem Gesetzgeber gelungen ist, sein selbst gestecktes Ziel – die bessere Erfassung und Sanktionierung von Hassrede in sozialen Netzwerken – zu erreichen.

1. Einleitung

2. Das Phänomen Hassrede in sozialen Netzwerken
A. Soziale Netzwerke:
Begriffsbestimmung – Funktionsweise – Häufig genutzte soziale Netzwerke –
Kommunikation in sozialen Netzwerken
B. Hassrede
Begriff der Hassrede – Online-Hassrede vs. Offline-Hassrede – Die Beteiligten –
Erscheinungsformen von Hassrede in sozialen Netzwerken – Abgrenzung zu anderen
internetbasierten Phänomenen – Empirische Erkenntnisse über Hassrede in sozialen
Netzwerken – Erklärungsansätze für internetbasierte Hassrede – Folgen

3. Strafbarkeit der Hassrede in sozialen Netzwerken
A. Relevante Aspekte aus dem Allgemeinen Teil des StGB
Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Tatbegehung im Internet – Inhaltsbegriff des
§ 11 Abs. 3 StGB – Strafrechtlich relevante Tathandlungen in sozialen Netzwerken –
Täterschaft und Teilnahme – Strafzumessung auf Rechtsfolgenseite
B. Relevante Straftatbestände aus dem Besonderen Teil des StGB
Spannungsverhältnis zur Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG – Delikte
gegen den demokratischen Rechtsstaat – Straftatfördernde Delikte und Delikte gegen
die öffentliche Ordnung – Ehrverletzungsdelikte – Delikte gegen die persönliche
Freiheit

4. Abschließende Bewertung
Strafrechtlicher Schutz vor Hassrede – Zielerreichung des GBRH? – Rechtsdurchsetzung
und Strafverfolgung im Internet als reale Herausforderungen – Rolle des Strafrechts
und außerstrafrechtliche Bewältigungsstrategien

  • By (author) Yeliz Bulut

»Die Arbeit von Bulut stellt eine gründliche
Erarbeitung eines strafrechtlichen Sachbereichs dar und stellt die gesetzgeberischen
Aktivitäten der letzten Jahre zur Begegnung der Hassrede im Internet auf den
Prüfstand. Dabei deckt sie Schwächen des Gesetzes zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sowohl in der Konzeption als auch in der
konkreten Umsetzung auf. Nicht zuletzt ihre vorliegende Arbeit sollte Anlass sein,
die tatsächliche Entwicklung der Diskursformen in sozialen Medien im Blick zu
behalten und mit Augenmaß nachzusteuern. Hierbei dürfte ein wesentlicher Hebel sein,
das Gefühl der Täter zu verunsichern, im Internet vor Inanspruchnahme sicher zu
sein.« Dr. Immo Graf, in: Zeitschrift für das Gesamte Sicherheitsrecht, 2/2025