Servus communis und Noxalhaftung

Zugleich ein Beitrag zum Verstandnis der Teilungsklagen des romischen Rechts

by Armin Hesselschwerdt

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Extent: 194 pages

Publisher: Mohr Siebeck

Subjects: Law, Mediterranean Archaeology

Series: Ius Romanum

Series volume number: 14

Language: German

Paperback (Published)

(April 2025)

ISBN: 9783161640070

6.06 x 9.09 inches

Price: $93.00

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Die deliktische Noxalhaftung ist eine eigentumliche Erfindung der Romer. Hat ein Sklave ein Delikt begangen, kann der haftende Eigentumer zwischen einer Busszahlung und der Ubereignung des Taters an den Geschadigten wahlen. Armin Hesselschwerdt untersucht die Rechtsprobleme, welche entstehen, wenn dieser Sklave als servus communis im Miteigentum mehrerer steht: Im Aussenverhaltnis haftet jeder Miteigentumer dem Geschadigten mit den Noxalklagen in solidum; unter den Miteigentumern findet ein Ausgleich mit den Teilungsklagen statt. Richtet sich das Delikt gegen einen der Miteigentumer, kann der Geschadigte keine Noxalklage anstellen; deren Funktion erfullen die Teilungsklagen. Diese beiden Haftungsprinzipien erklart der Autor dahingehend, dass sie ihren Ursprung im altromischen consortium ercto non cito haben. Im klassischen romischen Recht durften zudem praktische Grunde fur ihre Beibehaltung gesprochen haben.

  • By (author) Armin Hesselschwerdt