Rechtsgeschäftsdogma bei Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss

Untersuchung einer rechtsgeschäftsdogmatischen Rechtfertigung der an Kenntnis bei Vertragsschluss anknüpfenden Ausschlusstatbestände im Gewährleistungsrecht anhand der §§ 442 Abs. 1 S. 1, 536b S. 1 BGB

By (author) Waldemar Huber

Book cover: Rechtsgeschäftsdogma bei Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss

Extent: 276 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: German Studies, Law

Series: Schriften zum Bürgerlichen Recht

Series volume number: 581

Language: German

Paperback (Published)

(August 2024)

ISBN: 9783428191932

6.18 x 9.17 inches

Price: $114.00

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Die Rechtfertigung der 442 Abs. 1 S. 1, 536b S. 1 BGB mittels eines rechtsgeschaftlichen Willens wird derzeit mehrheitlich abgelehnt. In dieser Untersuchung werden die Anforderungen, die sich aus dem rechtsgeschaftsdogmatischen Konzept fur die untersuchten Normen ableiten lassen, sowie die daraus resultierenden Rechtsfolgen analysiert. Das Rechtsgeschaftsdogma erweist sich als uberzeugend, da es im Vergleich zu anderen Ansatzen eine starkere normative Fundierung und Konkretisierung aufweist.


English summary: The Legal Transaction Doctrine Pertaining to the Knowledge of Defect at the Time of Contract Conclusion. An Analysis of the Legal Transaction Doctrine and its Rationale for the Exceptions to Warranty Law Based on Knowledge at the Time of Contract Conclusion, as Stipulated in Sections 442(1) 1 and 536b 1 of the German Civil Code: The majority of legal scholarship currently rejects the justification of the warranty exclusions of Secs. 442(1) 1, 536b 1 of the German Civil Code based on transactional intent. This study analyses the requirements and legal consequences that may be derived from the legal transaction doctrine for the examined sections. Overall, the legal transaction doctrine proves to be convincing, given its stronger normative foundation and greater tangibility compared to other legal approaches. German description: Sind die 442 Abs. 1 S. 1, 536b S. 1 BGB als Ausschlusstatbestande dem Juristen im Grunde vertraut und scheint ihr Gerechtigkeitsgehalt offensichtlich, zeigen sich bei naherer Betrachtung Unterschiede der Normen. Derzeit wird das Verbot des widerspruchlichen Verhaltens als gemeinsame ratio legis der Ausschlusstatbestande angenommen. Die Arbeit stellt die Hypothese auf, dass das als veraltet geltende Rechtsgeschaftsdogma die ratio legis der Ausschlusstatbestande ist. Waldemar Huber analysiert die Auswirkungen dieser ratio legis auf die Auslegung der Ausschlusstatbestande. Dabei werden Fragen zum Mangel- und Kenntnisbegriff sowie zu relevanten Zeitpunkten und zur Tragweite der Ausschlusstatbestande behandelt. Der Autor pladiert fur eine Angleichung der Ausschlusstatbestande im Kauf- und Mietvertragsrecht. Abschliessend erfolgt die kritische Gegenuberstellung alternativer Erklarungsansatze. Das Rechtsgeschaftsdogma uberzeugt wegen seiner unmittelbareren normativen Anknupfung.

A. Einleitung
Einführung in das Thema – Festlegen des Untersuchungsgegenstandes – Festlegen der
Methodik – Anfängliche Hypothesen

B. Mögliche Konzepte der Ausschlusstatbestände, die an die Kenntnis des Mangels bei
Vertragsschluss anknüpfen Darstellung der bisherigen Konzepte – Systematisierung und
Destillation bisheriger Konzepte

C. Rechtsgeschäftsdogmatischer Ansatz
Aussage und Herleitung: Relevanz des Rechtsgeschäftsdogmas – Schuldrecht und
Rechtsgeschäftslehre – Bedeutung des Parteiwillens im Schuldrecht – Situationen im
Rahmen des § 442 Abs. 1 S. 1 BGB – Rechtstechnik des rechtsgeschäftsdogmatischen
Konzeptes – Schlussfolgerungen für die zu untersuchenden Ausschlusstatbestände

D. Auswirkungen des rechtsgeschäftsdogmatischen Ansatzes bei der Auslegung der
Ausschlusstatbestände wegen Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss
Der Ausschluss nach § 442 Abs. 1 S. 1 BGB – Ausschluss analog §§ 442 Abs. 1 S. 1,
536b S. 1BGB im Werkvertragsrecht? – Der Ausschluss nach § 536b S. 1 BGB im Vergleich
zu § 442 Abs. 1 S. 1 BGB

E. Gegenüberstellung anderer Erklärungsversuche
Konkurrierende Erklärungsversuche – Kritikpunkte an der rechtsgeschäftsdogmatischen
Erklärung der Ausschlusstatbestände – Schlussbemerkung

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