Die Nachlassteilhabe von Sozialhilfeempfängern.

Eine dogmatische Betrachtung effektiver Gestaltungsmöglichkeiten vor und nach dem Erbfall.

By (author) Damiano Mascia

Book cover: Die Nachlassteilhabe von Sozialhilfeempfängern.

Extent: 351 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: German Studies, Law

Series: Schriften zum Bürgerlichen Recht

Series volume number: 573

Language: German

Paperback (Published)

(February 2024)

ISBN: 9783428190324

6.18 x 9.17 inches

Price: $114.00

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Die Nachlassteilhabe von Sozialhilfeempfangern kann durch solche Gestaltungsmoglichkeiten effektiv erzielt werden, bei denen Sozialhilfeempfanger im Hinblick auf die sozialhilferechtlichen Regelungssysteme funktional-begunstigend, also positiv, zugleich nicht leistungsschadlich und rechtswirksam am Nachlass teilhaben konnen. In der Arbeit werden nicht nur Gestaltungsmoglichkeiten von Erblassern untersucht, sondern auch eigene rechtsgestalterische Moglichkeiten von Sozialhilfeempfangern.


English summary: Social Welfare Recipients and their Participation in the Estate. A Dogmatic Analysis of Effective Legal Strategies before and after the Inheritance: Under German law, the participation of social welfare recipients in the estate can be achieved effectively by legal instruments which are – regarding the regulatory social law systems – functionally favourable. Such instruments must not jeopardise the welfare entitlement and have to be, at the same time, legally valid. This thesis examines not only legal strategies for testators, but also own legal structuring possibilities for social welfare recipients. German description: Die Nachlassteilhabe von Sozialhilfeempfangern kann durch solche Gestaltungsmoglichkeiten effektiv erzielt werden, bei denen Sozialhilfeempfanger im Hinblick auf die sozialhilferechtlichen Regelungssysteme funktional-begunstigend, also positiv, zugleich nicht leistungsschadlich und rechtswirksam am Nachlass teilhaben konnen. Dabei werden nicht nur Gestaltungsmoglichkeiten von Erblassern untersucht, sondern auch eigene rechtsgestalterische Moglichkeiten von Sozialhilfeempfangern. Es werden deshalb Gestaltungsmoglichkeiten vor und nach dem Erbfall diskutiert.Im Mittelpunkt steht die Frage der Vereinbarkeit einzelner Gestaltungsinstrumente mit den guten Sitten und inwieweit sozialhilferechtliche Sanktionen oder Kostenersatzanspruche ausgelost werden konnen. Auch nach Einfuhrung des Burgergelds ist eine praxistaugliche Umsetzung komplex. Dies fuhrt zu einer notwendigen konstruktiv-kritischen Betrachtung auf die entsprechenden geltenden Vorschriften, wodurch die Arbeit abgerundet wird.

I. Einführung und sozialhilferechtliche
Ausgangsbetrachtung
1. Einführung
Untersuchungsgegenstand – Gang der Darstellung und Konkretisierung der inhaltlichen
Fragestellungen – Grenzen der Untersuchung – Erklärungen zum sprachlichen Gebrauch
ausgewählter Begriffe
2. Sozialhilferechtliche Ausgangsbetrachtung
Sozialhilferechtliche Grundlagen – Auswirkungen des Erbfalls auf den
Leistungsanspruch

II. Gestaltungsmöglichkeiten
3. § 138 Abs. 1 BGB als Gestaltungsgrenze
4. Gestaltungsmöglichkeiten des Sozialhilfeempfängers nach dem Erbfall
Der Sozialhilfeempfänger als berufener Erbe – Der Sozialhilfeempfänger als Inhaber
eines ihm durch den Erbfall entstandenen Anspruchs oder Rechts
5. Gestaltungsmöglichkeiten vor dem Erbfall
Die Testierfreiheit und der numerus clausus als wegweisende Ausgangspunkte der
Rechtsgestaltung des Erblassers – Unilaterale Gestaltungsmöglichkeiten des Erblassers
– Bilaterale Gestaltungsmöglichkeiten – Zusammenwirken des Erblassers mit dem
Sozialhilfeempfänger

III. Conclusio
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse – Würdigung – Gesetzgeberischer
Handlungsbedarf – Schlussbetrachtung

  • By (author) Damiano Mascia

»Die umfassende, wissenschaftlich fundierte und
hervorragende zu lesende Arbeit leistet einen großen Beitrag zum Verständnis und zur
Gestaltung der Teilhabe von sozialen Leistungsempfängern an Nachlässen. Die Arbeit
zeigt zugleich die Schwachpunkte und Risiken auf, der die gängigen Gestaltungen zur
Nachlassteilhabe ausgesetzt sind.« Ulf Schönenberg-Wessel, in: Zeitschrift für die
Steuer- und Erbrechtspraxis, 9/2024