Pflichten der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank gegenüber dem Anleger und die Rechte des Anlegers bei Pflichtverletzungen.

By (author) Malte Reiss

Book cover: Pflichten der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank gegenüber dem Anleger und die Rechte des Anlegers bei Pflichtverletzungen.

Extent: 418 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: German Studies, Law

Series: Untersuchungen uber das Spar-, Giro- und Kreditwesen. Abteilung B: Rechtswissenschaft

Series volume number: 168

Language: German

Paperback (Published)

(March 2006)

ISBN: 9783428121274

6.18 x 9.17 inches

Price: $127.00

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Die juristische Literatur hat sich trotz der zunehmenden Wichtigkeit des Investmentsparens nur wenig mit dessen gesetzlicher Konzeption und den Anlegerrechten beschaftigt. Anleger gehen kaum gegen die das Sondervermogen verwaltende Kapitalanlagegesellschaft (KAG) oder die die KAG uberwachende Depotbank vor. Malte Reiss untersucht in dem vorliegenden Werk die Grunde, warum eine Rechtsverfolgung durch die Anleger selten stattfindet. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass dies in der Konstruktion der offenen Investmentfonds begrundet liegt. Zudem stellt sich die Beweislage aus Sicht der Anleger als schwierig dar. Der Gesetzgeber hat mit dem Investmentgesetz die grundlegenden Regeln des Investmentsparens gegenuber der Regelung des KAGG nicht geandert. Das Werk fuhrt die Rechte und Pflichten der KAG und der Depotbank detailliert auf. Die bestehenden Interessenkonflikte bei KAG und Depotbank werden dargelegt. Der Verfasser kritisiert die Interessenwahrnehmung und Uberwachung durch eine zumeist mit der KAG verbundene Depotbank und pladiert fur eine Starkung der Anlegerrechte im sinnvollen Rahmen. Wege, welche die Rechtsverfolgung verbessern konnten, z. B. eine Umverteilung der Beweislast oder die Einraumung einer kostengunstigeren Rechtsschutzmoglichkeit fur die Anleger, werden aufgezeigt. Abschlieaend werden die Anspruche der Anleger wegen Rechtsverstoaen im Vertrieb der Investmentfonds und aus Prospekthaftung dargestellt. Der Autor macht deutlich, dass eine Ausdehnung der Prospekthaftung die Defizite bei der Verfolgung der Anlegerrechte im Fall fehlerhafter Verwaltung nicht ausgleichen kann, sondern die Anlegerstellung unmittelbar gestarkt werden muss.

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