Notwehr gegen Schweigegelderpressung.

Zugleich ein Beitrag zu den Grundprinzipien der Notwehr.

By (author) Antje Kroß

Book cover: Notwehr gegen Schweigegelderpressung.

Extent: 243 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: German Studies, Law

Series: Schriften zum Strafrecht

Series volume number: 147

Language: German

(Paperback) (Published)

(March 2004)

ISBN: 9783428111817

6.18 x 9.17 inches

Price: $114.00

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Bei einem erpresserischen Angriff mit der Androhung der Anzeige strafbaren Verhaltens des Angegriffenen oder der Publikation sonstiger ihn kompromittierender Sachverhalte stellt sich die Frage einer Notwehrrechtfertigung von Abwehrma?nahmen. Nach einer Auseinandersetzung mit den verschiedenen Notwehrkonzeptionen und der Befurwortung eines rein individualistischen Notwehransatzes wurdigt die Verfasserin die einzelnen Voraussetzungen des 32 StGB bei privaten Verteidigungshandlungen. Die in Betracht kommenden Reaktionen des Angegriffenen – Tonbandaufnahme, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Krperverletzung, Ttung etc. – sind zur Abwehr geeignete Ma?nahmen. Das gilt auch fur nur vorbereitende Handlungen, welche erst die Chance einer Verteidigung erffnen. Aufgrund der bei einer Schweigegelderpressung regelm??ig einger?umten Zeit muss der Erpresste jedoch staatliche Hilfe zur Abwehr des Angriffs in Anspruch nehmen. Dadurch gelangt zwar die Straftat bzw. das sonstige kompromittierende Verhalten zur Kenntnis der staatlichen Organe. Diese Beeintr?chtigung rechtlich geschutzter Interessen, n?mlich der Selbstbelastungsfreiheit und des allgemeinen Persnlichkeitsrechts, sind dem Angegriffenen jedoch zumutbar. Mit der Mglichkeit einer Verfahrenseinstellung oder der Annahme eines Verwertungsverbotes hinsichtlich der zwangsweise zu offenbarenden selbstbelastenden strafrechtlich relevanten Tatsachen sind zudem Regularien zur angemessenen Kompensation gegeben. Die fur den mit der Offenbarung sonstigen kompromittierenden Verhaltens Erpressten mit der Einschaltung der Polizei verbundenen Gefahren relativieren sich auch dadurch, dass die mit der Sache befassten Beamten zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und gem. 171b GVG auch die Mglichkeit besteht, in einem gegen den Erpresser gefuhrten Prozess die ?ffentlichkeit auszuschlie?en. Die Verfasserin gelangt dementsprechend zu dem Ergebnis, dass eigene Abwehrhandlungen des Erpressten gegen seinen Angreifer mangels Erforderlichkeit nicht gem. 32 StGB gerechtfertigt sind.

  • By (author) Antje Kroß

"Review - German ?Durch ihre punktgenaue und klar strukturierte Argumentation gewinnt sie den Leser fur sich. Ren? Sengbusch, in: Onlinezeitschrift fur Hchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht, 1/2005"

»Durch ihre punktgenaue und klar strukturierte Argumentation gewinnt sie den Leser für sich.« René Sengbusch, in: Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht, 1/2005