Gläubigerschutz in der grenzüberschreitenden Konzerngesellschaft.

Eine international-privatrechtliche Untersuchung am Beispiel der abhängigen englischen Kapitalgesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland.

By (author) Eike Thomas Bicker

Book cover: Gläubigerschutz in der grenzüberschreitenden Konzerngesellschaft.

Extent: 322 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Law

Series: Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht

Series volume number: 42

Language: German

Paperback (Published)

(February 2007)

ISBN: 9783428123681

6.18 x 9.17 inches

Price: $127.00

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Eike Bicker untersucht, wie bei grenzuberschreitenden Konzerngesellschaften ein angemessener Glaubigerschutzstandard verwirklicht werden kann. Die Frage ist praxisrelevant, weil international operierende Unternehmen mittels dieser Gesellschaften ihre gesamte Konzernstruktur einem einheitlichen Gesellschaftsrecht unterwerfen konnen. Zunachst belegt Bicker, dass die unterschiedliche Anknupfung von Gesellschafts- und Insolvenzstatut erhebliche Probleme fur den Glaubigerschutz bereitet. Beispielsweise findet sowohl die deutsche Insolvenzverschleppungshaftung als auch die englische Haftung aus common law auf Auslandsgesellschaften Anwendung. Der Autor fordert daher den europaischen Gesetzgeber auf, die EuInsVO im Sinne einer insolvenzrechtlichen Grundungsanknupfung zu reformieren und somit der EuGH-Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit anzupassen. Gleichzeitig lost er den Normenkonflikt im Wege einer sachrechtlichen Anpassung, wobei auch das Verhaltnis der EuInsVO zur Niederlassungsfreiheit erortert wird. Weiter analysiert Bicker, auf welche Weise konzernrechtlicher Glaubigerschutz in Deutschland und England verwirklicht ist. In einer rechtsvergleichenden Umschau weist er erhebliche Schutzlucken in der englischen Rechtsordnung nach, welche eine Anwendung der deutschen Existenzvernichtungshaftung rechtfertigen. Schliesslich stellt der Autor seine Ergebnisse in den grosseren Zusammenhang einer europaischen Haftung wegen wrongful trading und zeigt auf, dass ein angemessener Glaubigerschutz auch ohne konzernspezifische Haftungstatbestande gewahrleistet werden kann.

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