Die Zulässigkeit der Allgemeinverfügung als Rechtsform befehlender Hoheitsakte

By (author) Max Malchow

Book cover: Die Zulässigkeit der Allgemeinverfügung als Rechtsform befehlender Hoheitsakte

Extent: 254 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: German Studies, Law

Series: Schriften zum Öffentlichen Recht

Series volume number: 1553

Language: German

Paperback (Published)

(November 2024)

ISBN: 9783428192540

6.18 x 9.17 inches

Price: $101.00

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Die Untersuchung befasst sich mit den wesentlichen Fragen des Erlasses von Allgemeinverfugungen im Bereich der Gefahrenabwehr. Massnahmen, die als Allgemeinverfugungen erlassen wurden, aber als Rechtsnormen hatten ergehen mussen, sind nichtig. Ausgehend vom bisherigen Stand der Diskussion in Literatur und Rechtsprechung zur Abgrenzung von Rechtsnorm und Einzelakt werden Leitlinien fur behordliches Tatigwerden in Form der Allgemeinverfugung und deren Uberprufung durch die Gerichte aufgestellt.


English summary: The Admissibility of the General Decree as a Legal Form of Commanding Sovereign Acts: The study deals with the essential questions of the issuance of general decrees in the field of hazard prevention. Official measures that were issued as general decrees but should have been enacted as legal norms are null and void. Based on the current state of the discussion in jurisdiction and literature on the delimitation of legal norms and individual acts, the treatise establishes guidelines for administrative action in the legal form of general decrees and their review by the courts. German description: Vor dem Hintergrund der Corona-Massnahmen befasst sich die Untersuchung mit den wesentlichen Fragen der Verwendung der Allgemeinverfugung als Handlungsform der Verwaltung im Bereich der Gefahrenabwehr. Wird eine Regelung als Allgemeinverfugung erlassen, obwohl sie zulassigerweise nur als Rechtsnorm hatte ergehen durfen, fuhrt dies zur Nichtigkeit der behordlichen Massnahme. Ausgehend vom bisherigen Stand der Diskussion in Rechtsprechung und Literatur werden deshalb Leitlinien fur eine differenzierte Bestimmung des Einzelfalls aufgestellt. Massgeblich ist dabei die Unterscheidung der Massgaben des 35 VwVfG von speziellen fachrechtlichen Vorgaben. Die haufig anzutreffende pauschale Bezugnahme auf die Endiviensalat-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verbietet sich dagegen. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist die Zulassigkeit der Allgemeinverfugung als Handlungsform jedenfalls im Falle der Massgeblichkeit der Vorgaben des 35 VwVfG abschliessend zu prufen.

A. Einleitung
Untersuchungsgegenstand – Gang der Darstellung

B. Begriffsbestimmungen und Vorfragen
Kategorien hoheitlicher Willensäußerung – Bedeutung der Rechtsform und des
materiellen Regelungsgehalts – Die materielle Beschreibung der Maßnahme –
Regelungsinhalt

C. Die Konzeption des Gesetzgebers in § 35 Satz 2 VwVfG
Die Allgemeinverfügung als Spielart des Verwaltungsaktes – Die personenbezogene
Allgemeinverfügung – Die sachbezogenen Allgemeinverfügungen

D. Das Erfordernis der Abgrenzung von Einzelfallregelung und Rechtsnorm
Verfassungsrechtliche Vorgaben für den Regelungsgegenstand behördlicher Maßnahmen –
Strukturelle Unterschiede zwischen Allgemeinverfügung und Rechtsverordnung –
Praktische Vorteile der Allgemeinverfügung aus Sicht der Verwaltung – Rechtsfolge
unzulässiger Rechtsformwahl: Rechtswidrigkeit und Rechtsverletzung der Betroffenen –
Notwendigkeit von Abgrenzung und Eingrenzung

E. Methoden der Einzelfallbestimmung bei personenbezogenen Allgemeinverfügungen
Bestimmung des Einzelfalls anhand des Adressatenkreises? – Bestimmung des Einzelfalls
allein anhand des geregelten Sachverhalts – Bestimmung des Einzelfalls anhand des
Adressatenkreises und des geregelten Sachverhalts

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