Die Strafbarkeit von Zwangsverheiratungen nach dem StGB und dem VStGB.

Strafbarkeit und Verfolgbarkeit von Zwangsverheiratungen im häuslichen und makrokriminellen Kontext unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Strafanwendungs- und Völkerstrafrechts – Zugleich ein Beitrag zur Auslegung der lex loci((k)) in § 7 S

By (author) Friederike Seesko

Book cover: Die Strafbarkeit von Zwangsverheiratungen nach dem StGB und dem VStGB.

Extent: 384 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Law

Series: Schriften zum Strafrecht

Series volume number: 308

Language: German

Paperback (Published)

(June 2017)

ISBN: 9783428151325

6.18 x 9.17 inches

Price: $164.00

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Der nach § 237 StGB strafbaren Zwangsheirat liegen häufig grenzüberschreitende Sachverhalte zugrunde, sodass sich Fragen nach der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts stellen. Die Arbeit untersucht die an § 237 StGB und §§ 3 ff. StGB zu stellenden Anforderungen. Insbesondere wird die Strafbarkeit der Tat im Tatortstaat (sog. lex loci) als notwendige Voraussetzung für die Strafverfolgung in den Fokus gerückt. Exkursorisch wird schließlich auf Fälle sog. Zwangsverheiratungen im makrokriminellen Kontext eingegangen.


Zwangsheirat ist nach § 237 StGB strafbar. Dabei handelt es sich häufig um grenzüberschreitende Sachverhalte, sodass sich Fragen nach der Reichweite des deutschen Strafrechts (§§ 3 ff. StGB), insbesondere nach dem Erfordernis der Strafbarkeit der Zwangsheirat im Tatortstaat (lex loci), stellen. Friederike Seesko untersucht neben den Voraussetzungen des § 237 StGB, welche völker- und verfassungsrechtlichen Vorgaben für das Strafanwendungsrecht zu beachten sind. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Strafbarkeit am Tatort notwendige Voraussetzung für die Verfolgbarkeit ist, es auf die Verfolgungspraxis jedoch nicht ankommt. Die Strafbarstellung von Zwangsheirat steige international an, sodass die Strafverfolgung trotz des restriktiven Verständnisses von der lex loci zunehmend gelingen könne. Exkursorisch werden Fälle sog. Zwangsverheiratungen im makrokriminellen Kontext beleuchtet. Hier wird das Rechtsgut der Eheschließungsfreiheit als Abgrenzungskriterium in das Zentrum der Betrachtung gestellt.

Einleitung

1. Grundlagen

Begriff der häuslichen Zwangsheirat – Gründe häuslicher Zwangsheirat – Formen häuslicher Zwangsheirat – Abgrenzung zur arrangierten Ehe – Makrokriminelle Dimension

2. Völkerrechtliche Einordnung der häuslichen Zwangsheirat

Gesamtvölkerrechtliche Instrumente – Europäische Instrumente

3. Strafbarkeit der häuslichen Zwangsheirat gemäß § 237 StGB

Einführung und Entstehungsgeschichte – Geschütztes Rechtsgut – Normsystematik und -struktur – Deliktscharakter – Qualifikation oder eigenständiger Tatbestand? – Die Voraussetzungen im Einzelnen – Konkurrenzen – Verjährung

4. Reichweite von § 237 StGB

Einleitung – Die Bedeutung der Tatortstrafbarkeit im Strafanwendungsrecht – Spiegelung der §§ 3 ff. StGB auf § 237 StGB

5. Rechtliche Behandlung der »Zwangsheirat« im makrokriminellen Kontext

Fallgestaltungen und internationale Einordnung – Strafbarkeit nach deutschem Recht

6. Zusammenfassendes Gesamtergebnis

Zwangsheirat ist eine Menschenrechtsverletzung – § 237 StGB genügt den internationalen Vorgaben – Beschränkung des Strafanwendungsrechts – Makrokriminalität: Zwangszuweisungen statt »Zwangsheirat«

Literaturverzeichnis, Internetquellenverzeichnis

Stichwortverzeichnis

  • By (author) Friederike Seesko

»Mit ihrer Arbeit gelingt der Autorin Friederike Seesko ein Meilenstein im wissenschaftlichen Diskurs zum Thema.[...] Insgesamt stellt Seeskos Werk ein mustergültiges Beispiel dafür dar, wie gute wissenschaftliche Ausarbeitungen vorhandene Forschungsergebnisse erweitern, neue Perspektiven verschaffen und wichtige neue Erkenntnisse erzielen können. Chapeau!« Dr. Hayriye Yerlikaya-Manzel, in: Zeitschrift für Lebensrecht, 2/2019

»Fredericke Seesko hat diese Herausforderung angenommen und ein gehaltvolles Werk zu diesem Thema abgeliefert, dessen Lektüre nicht nur den begrenzten rechtlichen Bereich der Zwangsverheiratungen beleuchtet, sondern für alle, die sich mit der Frage der Strafbarkeit von Auslandstraftaten im Inland befassen, überaus gewinnbringend ist.« Prof. Dr. Thomas Bode, in: Neue Justiz, Heft 11/2017