Die demokratische Revisibilität von Fiskalregeln

Rechtliche Grenzen der Verfassungsänderung und der Bindung des einfachen Gesetzgebers am Maßstab des änderungsfesten Kerns des Demokratieprinzips

By (author) Philipp Orphal

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Extent: 255 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: German Studies, Law

Series: Schriften zum Öffentlichen Recht

Series volume number: 1560

Language: German

Hardback (Published)

(February 2025)

ISBN: 9783428193899

6.18 x 9.17 inches

Price: $101.00

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Die Untersuchung erarbeitet eine Dogmatik des demokratischen Grundsatzes der Revisibilitat. Danach ist die rechtliche Bindung kunftiger Mehrheiten nach Art. 79 Abs. 3 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG nur zulassig, wenn sie der Stabilisierung der Rechts- und Gesellschaftsordnung dient und offen fur Wertungs- oder Wissenswandel ist. Obgleich die Schuldenbremse Stabilisierungszwecke (Tragfahigkeit, Geldwertstabilitat, Finanzstabilitat, Stabilitat des Zinsniveaus) verfolgt, genugt sie diesem Massstab nicht.


English summary: The Democratic Revisibility of Fiscal Rules. Legal Limits of Amending the Constitution and of Binding the Legislating Bodies Deriving from the Core Democratic Principle as Declared Unalterable by the German Constitution: The author develops a legal theory of the democratic principle of revisability. According to this principle, binding future democratic majorities is permissible under Art. 79 para. 3 in conjunction with Art. 20 para. 1 GG only if it stabilizes the legal and social order and is open to changes in values or knowledge. Although the German debt brake pursues stabilization purposes (sustainability, monetary stability, financial stability, stability of interest rates), it does not meet this standard. German description: Kern der Untersuchung ist die dogmatische Erarbeitung des demokratischen Grundsatzes der Revisibilitat am Massstab des einfachen Demokratieprinzips (Art. 20 GG) und des besonders geschutzten Kerns des Demokratieprinzips (Art. 79 Abs. 3 GG). Als Referenzgebiet dienen Fiskalregeln, da diese auf nahezu allen Ebenen der Normenhierarchie verankert sind. Zunachst werden die Regeln des Stabiliats- und Wachstumspakts, der Schuldenbremse und des SKS-Vertrags erortert. Sodann werden unter Heranziehung wirtschafts- und politikwissenschaftlicher Erkenntnisse ihre Funktionen in der bestehenden Wirtschafts- und Finanzordnung besprochen. Hiernach wird eine Dogmatik der demokratischen Revisibilitatsgrundsatze herausgearbeitet, an deren Massstab konkrete Regeln (hier: Fiskalregeln) auf ihre Verfassungsmassigkeit gepruft werden konnen. Darauf folgend wird dieser Massstab auf die vorgestellten Fiskalregeln angewendet. Abschliessend werden die Thesen der Arbeit und die zugrunde gelegten Ausgangspunkte dargestellt.

1. Vorüberlegungen und Weichenstellung
Ausgangsfragen – Erschließung der Forschungsfrage – Methodische Vorüberlegungen –
Stand der Dogmatik eines demokratischen Revisibilitätsgrundsatzes – Aufbau der
Untersuchung

2. Bestandsaufnahme der geltenden Fiskalregeln
Fiskalregeln im Unions- und Verfassungsrecht – Weitere Fiskalregeln – Zusammenfassung
3. Die Rolle von Fiskalregeln
Die verschiedenen Aspekte von Staatsausgaben, öffentlichem Defizit und Staatsschuld –
Staatsschuld und Geld als Maßeinheiten für wirtschaftlichen Wohlstand – Ergebnis: Die
Rolle von Fiskalregeln

4. Demokratische Revisibilität im Haushaltsrecht
Revisibilität gemäß dem allgemeinen Demokratieprinzip (Art. 20 GG) – Revisibilität im
Kern des Demokratieprinzips (Art. 79 Abs. 3 GG) – Haushaltsgesetz als Zeitgesetz –
Ergebnis: Revisibilität als doppelter demokratischer Grundsatz

5. Die geltenden Fiskalregeln vor dem Revisibilitätsgrundsatz
Revisibilität von Programmen und Finanzplanungen? – Schuldenbremse des Grundgesetzes
6. Ergebnisse der Untersuchung
Revisibilitätsgrundsätze des Demokratieprinzips – Revisibilität und Fiskalregeln –
Zugrundeliegende Thesen

  • By (author) Philipp Orphal

»Insgesamt handelt es sich um eine gut lesbare,
ideenreiche, innovative und im besten Sinne grundlegende Arbeit, die sich in ein
politisch hochbrisantes und ‑aktuelles Feld vorwagt und sich in diesem auch deutlich
positioniert.« Prof. Dr. Henning Tappe, in: Archiv des öffentlichen Rechts, Bd. 150,
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