Die Bedeutung von Criminal-Compliance-Maßnahmen für die strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Ahndung.

By (author) Tobias Günther

Book cover: Die Bedeutung von Criminal-Compliance-Maßnahmen für die strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Ahndung.

Extent: 241 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Law, Social Sciences 

Series: Schriften zum Strafrecht

Series volume number: 332

Language: German

Paperback (Published)

(February 2019)

ISBN: 9783428156146

6.18 x 9.17 inches

Price: $127.00

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Die Arbeit thematisiert die Bedeutung von Criminal-Compliance-Maßnahmen für die strafrechtliche Ahndung. Sie leistet einen Beitrag zur Diskussion um die Einführung eines Verbandsstrafrechts unter Analyse des geltenden Rechts (§§ 30, 130 OWiG) und betrachtet die Auswirkungen von Criminal-Compliance auf Tatbestands- als auch Rechtsfolgenseite. Der Autor skizziert dabei die Auswirkungen von Compliance u.a. auf § 266 StGB, § 299 StGB, § 130 OWiG als auch auf die unechten Unterlassungsdelikte.


Die Arbeit thematisiert die Bedeutung von Criminal-Compliance-Maanahmen fur die strafrechtliche Ahndung. Sie leistet einen Beitrag zur Diskussion um die Einfuhrung eines Verbandsstrafrechts unter Analyse des geltenden Rechts ( 30, 130 OWiG). Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Aspekte der allg. Unrechtslehre (Handlung und Schuld) einem Verbandsstrafrecht nicht entgegenstehen. Es wird ein Vorschlag fur ein Verbandsstrafrecht formuliert, welches tatbestandlich an ein Organisationsdefizit anknupft. Die Arbeit betrachtet die Auswirkungen von Criminal-Compliance auf Tatbestands- als auch Rechtsfolgenseite. Der Autor skizziert dabei die Auswirkungen von Compliance u.a. bei 266 StGB, 299 StGB als auch den Unterlassungsdelikten. Die Rechtsprechung zu 130 OWiG wird systematisiert dargestellt. Er pladiert fur eine Berucksichtigung von Compliance-Maanahmen auf Rechtsfolgenseite. Zertifizierungen von Compliance konnen im Rahmen von 261 StPO berucksichtigt werden.

A. Einleitung und Problemaufriss

B. Überblick über Sanktionen gegen Unternehmen bzw. Unternehmensträger de lege lata und de lege ferenda

Die Strafbarkeit von juristischen Personen und rechtsfähigen Personenvereinigungen – Die geltende Verbandsgeldbuße gemäß § 30 Abs. 1, 4 OWiG – Der Tatbestand der Aufsichtspflichtverletzung im Sinne des § 130 OWiG

C. Compliance im Allgemeinen

Begriffsklärung – Rechtliche Verpflichtung zur Einrichtung einer Criminal-Compliance-Organisation? – Empirische Erkenntnisse zur Verbreitung von Criminal- Compliance – Die Funktion von Criminal-Compliance

D. Die Bedeutung von Criminal-Compliance für die strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Ahndung

Begriff der »Haftung« im Sinne des Strafrechts – Auswirkungen von Criminal-Compliance im Vorfeld einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit – Rechtliche Anknüpfungspunkte für Criminal-Compliance im materiellen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht de lege lata – Die Berücksichtigung von Criminal-Compliance-Programmen im deutschen Kartellbußgeldverfahren – Der Einfluss ausländischen Strafrechts auf deutsche Unternehmen und deren Compliance-Strukturen im Bereich der Korruption – Zusammenfassung und gesetzgeberische Handlungsmöglichkeiten de lege ferenda

E. Ergebnisse der Arbeit

Literatur- und Stichwortverzeichnis

  • By (author) Tobias Günther

»Die Dissertation ist insgesamt für Vertreter der Wissenschaft und Praxis lesenswert und kann durch einen stringenten Aufbau sowie eine konzise Darstellung überzeugen. Die Darstellung der möglichen Auswirkungen von Criminal-Compliance-Maßnahmen auf der Tatbestandsebene über die Rechtfertigungs- und Schuldebene bis auf die Rechtsfolgenseite gewährt einen sehr guten Gesamtüberblick. Interessante Aspekte finden sich insbesondere bei der Herausarbeitung unerwünschter Auswirkungen von Criminal-Compliance-Bemühungen, indem diese auch strafbarkeitsbegründend wirken können. Ein Umstand, welcher durchaus nicht im Fokus der aktuellen Compliance-Diskussionen steht und der umso mehr die Beachtung höchster Sorgfalt bei der Ausarbeitung unternehmensinterner Criminal-Compliance-Maßnahmen verdient.« D. Marlen Vesper-Gräske, in: Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., 4/2019