Demonstrationsfreiheit für Neonazis?

Analyse des Streits zwischen BVerfG und OVG NRW und Versuch einer Aktivierung des § 15 VersG als ehrenschützende Norm.

By (author) Ralf Röger

Book cover: Demonstrationsfreiheit für Neonazis?

Extent: 81 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Law

Series: Schriften zum Öffentlichen Recht

Series volume number: 938

Language: German

(Paperback) (Published)

(December 2003)

ISBN: 9783428113255

5.83 x 8.82 inches

Price: $57.00

Out of stock

Die Frage, ob und mit welcher Begründung rechtsradikale Demonstrationen versammlungsrechtlich untersagt werden können, hat in den letzten Jahren zu einem einzigartigen Streit zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht NRW geführt. Ralf Röger, Hochschullehrer an der Universität Köln, stellt zuerst die strittigen Sachverhalte vor und erläutert, wieso sich das OVG NRW in zulässiger Weise immer wieder über die abweichenden Entscheidungen des BVerfG hinwegsetzen konnte. Danach analysiert er umfassend die von beiden Gerichten vorgetragenen Argumente pro und contra Versammlungsverbot und zeigt deren Schwachstellen und Widersprüche auf.

Abschließend wird ein eigener Lösungsansatz entwickelt: Die Aktivierung von § 15 Versammlungsgesetz nicht als allgemeines Gesetz, sondern als spezifisch ehrenschützende Norm, die auch unterhalb der Grenze des Meinungsstrafrechts ein Verbot neonazistischer Versammlungen erlaubt, wenn diese an besonders sensiblen Tagen oder Orten stattfinden.

  • By (author) Ralf Röger

»Diese Betrachtungsweise [Rögers] ist in der Lage, die Wirklichkeit wahrzunehmen und auf sie systemgerecht zu reagieren. Ihre Eleganz liegt gerade darin, dass sie von einem grundlegenden Verständnis der Bürger für die Bedeutung der Versammlungsfreiheit ausgeht und in Rechnung stellt, dass sich erheblicher Protest gegen rechtsextremistische Demonstrationen vor allem bei besonderen Provokationen erhebt. Sie hat damit den weiteren Vorzug, die Auseinandersetzung mit solchen Demonstrationen nicht allein in die Hände der Behörden zu legen, nach dem Motto: wir wollen so etwas in dieser Stadt nicht sehen, kümmert euch darum. Vielmehr kann und muss durch bürgerschaftliches Engagement Einfluss genommen werden. Wenn Proteste empirisch nicht nachweisbar sind, kann auch die öffentliche Ordnung nicht mehr als Schranke wirken.« Kathi Fröhlich, in: Sächsische Verwaltungsblätter, 8/2007