Das Proprium der Rechtswissenschaft
edited by Christoph Engel and Wolfgang Schon
Paperback (Out of print)
(January 2008)
ISBN: 9783161493775
Price: $100.00
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English summary: Is the term legal science an oxymoron? American legal scholars would deny this. For the top law schools, it is obvious that academic law is a social science. Many law professors hold a Ph.D. in economics, political science, sociology, psychology or another neighbouring field. They routinely publish in peer-review journals, no less than their colleagues from the social sciences. They define their research questions the way all social scientists do, which means setting out at defining one effect or testing it empirically. A separate discourse aims at fleshing out implications for legal practice. This predominantly takes place in student-run law reviews. However this discourse as well is often not problem-driven. It explores the legal implications of an effect well established in theory or empirical research. German legal academia differs considerably from this. German description: Was macht Recht zur Wissenschaft? Dieser Frage gehen die Autoren der hier gesammelten Aufsatze nach. Die Juristerei ist eine selbstbewusste Disziplin. Die offensichtliche praktische Bedeutung des Fachs bietet ihr Schutz vor Selbstzweifeln. Der Hunger der Praxis nach Heerscharen gut ausgebildeter Juristen tut ein Ubriges. Doch im universitaren Wettbewerb der Facher sind beides eher schwache Argumente. Noch beunruhigender ist, dass viele dogmatische Argumente auf sozialwissenschaftlichen Konzepten grunden. Schon in der Rechtsanwendung fuhrt dies zu Friktionen: Ein Gericht kann weder mit einem exakten mathematischen Modell etwas anfangen noch mit Regressionen, die so gut spezifiziert sind, dass der Fehlerterm normalverteilt ist. Wenn man die Juristerei fur harte Sozialwissenschaften offnet, kommt das Fach also nicht ohne Vermittler aus. Noch prekarer ist die Lage in der Rechtspolitik: Konnen Juristen den Gesetzgeber mit eigener wissenschaftlicher Autoritat beraten oder lassen sich die Regelungsziele guter Gesetzgebung besser aus der Perspektive von Okonomen, Psychologen oder Soziologen definieren? Die traditionell fraglose Einheit von Wissenschaft und Praxis wird zu einem voraussetzungsvollen Unterfangen. Nicht zuletzt mag manch ein juristischer Wissenschaftler versucht sein, sich ganz auf die Position des Beobachters zuruckzuziehen. Dann ist das Recht bloss noch Forschungsgegenstand. Einen Beitrag zur Entwicklung der Dogmatik will solch ein Wissenschaftler nicht mehr leisten. Dies fuhrt zu der Frage nach der Eigenstandigkeit der Rechtslehre im Konzert der Wissenschaften – der Frage nach dem Proprium der Rechtswissenschaft.
1) Zivilrecht Wolfgang Ernst : Gelehrtes Recht. Jurisprudenz aus der Sicht des Zivilrechtslehrers - Holger Fleischer : Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht als wissenschaftliche Disziplin. Das Proprium der Rechtswissenschaft - Wolfgang Fikentscher : Wissenschaft und Recht im Kulturvergleich (Kommentar zu Wolfgang Ernst und Holger Fleischer) - Mathias Reimann : Die Propria der Rechtswissenschaft (Anmerkungen zu Wolfgang Ernst und Holger Fleischer) 2) Strafrecht Gunther Jakobs : Strafrecht als wissenschaftliche Disziplin - Joachim Schulz : Die Strafrechtsdogmatik nach dem Ende der vor- und ausserjuristischen Gerechtigkeit - Wolfgang Frisch : Wesenszuge rechtswissenschaftlichen Arbeitens - am Beispiel und aus der Sicht des Strafrechts (Kommentar zu Gunter Jakobs und Joachim Schulz) - Winfried Hassemer : Das Proprium der Strafrechtswissenschaft (Kommentar zu Gunter Jakobs und Joachim Schulz) - Stephan Tontrup : Zum unterschiedlichen Verhaltnis der juristischen Teilfacher zu den Sozialwissenschaften (Kommentar zu Gunther Jakobs und Joachim Schulz) 3) Offentliches Recht Christoph Engel : Herrschaftsausubung bei offener Wirklichkeitsdefinition. Das Proprium des Rechts aus der Perspektive des offentlichen Rechts - Matthias Jestaedt : Offentliches Recht als wissenschaftliche Disziplin - Gertrude Lubbe-Wolff : Expropriation der Jurisprudenz? (Kommentar zu Christoph Engel und Matthias Jestaedt) - Christoph Grabenwarter : Das Proprium der Rechtswissenschaft - Offentliches Recht (Kommentar zu Christoph Engel und Matthias Jestaedt) - Stefan Magen : Entscheidungen unter begrenzter Rationalitat als Proprium des offentlichen Rechts (Kommentar zu Christoph Engel und Matthias Jestaedt) 4) Schlusskapitel Wolfgang Schon : Quellenforscher und Pragmatiker - Ein Schlusswort
Christoph Engel, ist Direktor am MPI zur Erforschung von Gemeinschaftsgutern in Bonn, Mitglied der Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultat der Universitat Bonn und Honorarprofessor an der Universitat Osnabruck.Wolfgang Schon, Geb. 1961, Direktor am Max-Planck-Institut fur Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, Munchen, und Honorarprofessor an der Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen.
- Edited by Christoph Engel
- Edited by Wolfgang Schon
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