Abhandlungen zum internationalen Privatrecht.
Band I. Hrsg. von Otto Lenel - Hans Lewald.
Edited by Otto Lenel Edited by Hans Lewald By (author) Franz Kahn
Paperback (Published)
(August 2013)
ISBN: 9783428165117
6.18 x 9.17 inches
Price: $232.00
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Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Otto Lenel: »Rechtshistoriker, Zivilrechtler, * 13.12.1849 Mannheim, † 7.2.1935 Freiburg (Breisgau). (israelitisch, dann evangelisch)
L. studierte Rechtswissenschaft in Heidelberg, Leipzig und Berlin. Seine bedeutendsten Lehrer waren K. A. v. Vangerow, C. G. v. Wächter und L. Goldschmidt. Als Kriegsfreiwilliger diente er 1870/71 beim 1. bad. Dragoner-Rgt. Das Erlebnis des Krieges und der Reichsgründung bestärkte seine patriotische Gesinnung. Ende 1871 legte er die 1. juristische Staatsprüfung, 1872 das Doktorexamen ab. Erst nach der 2. Staatsprüfung (1874) faßte L. den Entschluß, sich der Wissenschaft zu widmen. Er habilitierte sich 1876 in Leipzig, erhielt 1882 einen Ruf auf einen Lehrstuhl in Kiel. Es folgten Professuren in Marburg (1884), Straßburg (1886) und Freiburg i.Br. (1907). Auch nach seiner Emeritierung blieb L. wissenschaftlich tätig, Öffentliche Ämter außerhalb der Universität bekleidete er trotz seines großen Ansehens nicht. Er ging in den Aufgaben, die er sich als Forscher, Rechtslehrer und Rechtsgutachter stellte, völlig auf.
L. war auf den Gebieten der röm. Rechtsgeschichte wie des Zivilrechts einer der bedeutendsten Forscher seiner Zeit. Als er sich habilitierte, zeichnete sich angesichts der Vorbereitungen zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab, daß die Wissenschaft vom röm. Recht in absehbarer Zeit ihrer praktischdogmatischen Verantwortung für das geltende Recht ledig sein würde. Man wandte sich nun entschiedener der Erforschung der historischen Rechtsordnung des alten Rom zu. Bahnbrechend waren L.s Rekonstruktionen des prätorischen, unter Hadrian endgültig redigierten Edikts und der Ediktskommentare. 1878 erschienen seine ›Beiträge zur Kunde des prätorischen Edikts‹, 1883 die auf eine Preisaufgabe der Bayer. Akademie der Wissenschaften zurückgehende Monographie ›Das Edictum perpetuum‹ (1927, franz. Übers.). Die Rekonstruktion des Edikts setzte eine kritische Wiederherstellung der klassischen Ediktskommentare und anderer einschlägiger, in Justinians Digesten bruchstückweise überlieferten Juristenschriften voraus. Dabei wurden die Kommentierungsmethode der röm. Juristen und bis dahin nicht beachtete spätere Veränderungen an ihren Schriften deutlich. L. gelang es so, justinianische Interpolationen sicher nachzuweisen und die Spuren von Rechtsinstituten zu sichern, die bereits zur Zeit der justinianischen Kodifikation historisch waren. Zusammen mit I. Alibrandi, F. Eisele und O. Gradenwitz ist er einer der Pioniere der modernen romanistischen Textkritik. Übertreibungen der namentlich in den 20er Jahren überhand nehmenden ›Interpolationenjagd‹ trat er mit Entschiedenheit entgegen. Die für die Ediktskommentare geleistete Rekonstruktionsarbeit dehnte L. alsbald auf alle klassischen Juristenschriften aus. So entstand die 1889 erschienene ›Palingenesia Iuris Civilis‹. Noch L.s letzte Arbeiten waren palingenetischen Fragen gewidmet.
L. sah auch die Mitgestaltung des geltenden Rechts als seine Aufgabe an. Er beteiligte sich an der Kritik, die die Entwürfe zum BGB begleitete, und nahm zu zentralen zivilrechtlichen Problemen, vor allem auf dem Gebiet der Rechtsgeschäftslehre, Stellung. Seine zivilistischen Arbeiten atmen den wirklichkeitsnahen Geist, der auch seine rechtshistorischen Werke kennzeichnet. Im Zivilrecht sah er vor allem die sachgerechte Ordnung praktischer Bedürfnisse und wies deshalb dem Ideal der Rechtssicherheit einen hohen Rang zu. L. war ein vorzüglicher Dozent, der seine Hörer in systematische Zusammenhänge wie in die Kunst der Falllösung geschickt einzuführen wußte. Durch seine Lehrtätigkeit und eine viel benutzte Fallsammlung, die ein Dutzend Auflagen erlebte, förderte er wesentlich das heute selbstverständliche Hervortreten der Übungen im Rechtsunterricht. L. gründete zwar keine eigene Schule, doch übte er eine starke, prägende Wirkung auf die junge Juristengeneration seiner Zeit aus.«
Bund, Elmar, in: Neue Deutsche Biographie 14 (1985), S. 204 f.
Hans Lewald: »Jurist, * 29.5.1883 Leipzig, † 10.11.1963 Basel. (reformiert)
Nach dem Besuch der Thomasschule studierte L. in Leipzig zunächst Mathematik, hörte aber daneben auch juristische Vorlesungen, um schließlich ganz zur Rechtswissenschaft überzugehen. Sein juristisches Studium absolvierte er in Lausanne, Berlin, München, Leipzig und Heidelberg. Vor allem die Leipziger Juristenfakultät übte auf L. einen entscheidenden Einfluß aus. In Leipzig trat er in den von Ludwig Mitteis begründeten Kreis junger Gelehrter ein und wurde in das rechtsgeschichtliche Gebiet eingeführt, dem zeitlebens sein besonderes Interesse gelten sollte, die juristische Papyrologie, eine damals noch relativ neue Disziplin. Diesem Fach war auch seine Dissertation entnommen: Studien zum gräko-ägypt. Grundbuchrecht, eine Arbeit, mit der er 1908 summa cum laude promoviert wurde. 1910 folgte die Habilitation für röm. und bürgerliches Recht an die Univ. Würzburg mit der Schrift ›Zur Personalexekution im Rechte der Papyri‹. Beide Abhandlungen zeichnen sich durch umfassende Kenntnis der Quellen, Gründlichkeit und scharfsinnige Deutung der Literatur aus und haben trotz der seitherigen Entdeckung neuen Quellenmaterials bis heute ihren Wert behalten.
L. folgte 1911 einem Ruf an die Univ. Lausanne, wo er vier Jahre lang tätig war. 1915 wurde er an der ein Jahr zuvor gegründeten Univ. Frankfurt/Main als Nachfolger Paul Koschakers zum Ordinarius für röm. und bürgerliches Recht ernannt. 1920 nahm er einen Ruf an die gleichfalls erst wiedererrichtete Univ. Köln an, kehrte aber drei Jahre später nach Frankfurt zurück. Hier gehörte er zu den angesehensten Lehrern der Juristischen Fakultät und entfaltete eine umfangreiche und fruchtbare Lehrtätigkeit. Die lebendige Art seines Vortrags, sein didaktisches Geschick und das hohe Niveau seiner Vorlesungen fesselten seine Studenten.
Während dieser Zeit begann sich L. intensiv mit einem weiteren juristischen Gebiet zu beschäftigen, dem Internationalen Privatrecht, einer Disziplin, die sich nur mit einer einzigen Frage befaßt: Welche von verschiedenen in Betracht kommenden Rechtsordnungen ist zur Anwendung auf den konkreten Fall berufen? L. veröffentlichte hierzu eine Vielzahl von Untersuchungen. Als bahnbrechend erwies sich seine 1931 veröffentlichte große Darstellung ›Das deutsche internationale Privatrecht auf der Grundlage der Rechtsprechung‹ (franz. Übers. in: Répertoire de droit international 7, 1930), kein Lehrbuch im eigentlichen Sinne, weil es eine gute Kenntnis der schwierigen Materie voraussetzt. L. bietet darin eine vollständige Erörterung und Kritik der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit einer Fülle von Anregungen auf der Grundlage rechtsvergleichender Erkenntnisse. An der Frankfurter Universität gründete L. ein Institut für Rechtsvergleichung.
Nachdem L. 1931 einen Ruf nach Berlin zunächst abgelehnt hatte, trat er dort im Wintersemester 1932/33 eine Professur für röm. und bürgerliches Recht sowie für Internationales Privatrecht an. Der nach wenigen Monaten einsetzenden nationalsozialistischen Gewaltherrschaft stand er ablehnend gegenüber. 1935 verließ er Berlin und nahm einen Ruf nach Basel an, wo er bald heimisch wurde, wenngleich sein neuer Wirkungskreis sich nicht mit seiner früheren Tätigkeit an großen deutschen Universitäten vergleichen ließ. Insbesondere war es für ihn schmerzlich, die Lehre des röm. Rechts aufgeben zu müssen.
L., der später die schweizer. Staatsangehörigkeit erwarb, konnte sich in Basel noch fast drei Jahrzehnte lang seiner wissenschaftlichen Arbeit widmen, die vor allem dem Internationalen Privatrecht galt. Hervorzuheben ist sein Buch ›Règles générales des conflits des lois‹ (1941). Auf eben diesem Wege kehrte er jedoch auch noch einmal zum Ausgangspunkt seiner wissenschaftlichen Arbeit, zur Papyrologie, zurück, indem er in einer Anzahl von Arbeiten in höchst geistvoller Weise die Bedeutung des Internationalen Privatrechts in der griech. und röm. Antike untersuchte. – L., der seine Lehrtätigkeit in Basel 1953 beendete, war seit 1952 Honorarprofessor in Freiburg i.Br. und seit 1956 in Frankfurt/Main.«
Below, Karl-Heinz, in: Neue Deutsche Biographie 14 (1985), S. 411 f.
- Edited by Otto Lenel
- Edited by Hans Lewald
- By (author) Franz Kahn
Other Titles in this Series
Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie.
Siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft. (Ausgewählte Werke, Band I).
Gedächtnisrede auf Stadtrat Dr. jur. Emil Münsterberg,
gehalten am 2. April 1911 im Festsaale des Berliner Rathauses. Nebst einem Verzeichnis der Schriften Emil Münsterbergs als Anhang.
Die Bauernbefreiung
und der Ursprung der Landarbeiter in den älteren Theilen Preußens. Erster Band: Überblick der Entwicklung. (Ausgewählte Werke, Band II).
Die Entstehung des österreichischen Deutschthums.
Erster Band: Die Anfänge deutschen Lebens in Österreich bis zum Ausgange der Karolingerzeit. Mit Skizzen zur keltisch-römischen Vorgeschichte.
Dreibund und Dreiverband.
Die diplomatische Vorgeschichte des Weltkriegs. Übersetzt von Alexander von Normann.
Lebensläufe.
Eine baltische Geschichte aus dem vorigen Jahrhundert für die Gegenwart bearb. von Alexander von Oettingen. Jubelausgabe in drei Büchern (I: Im Elternhause, II: Auf der Wanderschaft, III: Zur Heimath).
Geschichte der römischen Republik.
Zweiter Band, bis zur Schlacht bei Actium. Nach dessen hinterlassenen Papieren und Vorlesungen hrsg. von Georg Thouret.
Die Baumwolle
nach Geschichte, Anbau, Verarbeitung und Handel, sowie nach ihrer Stellung im Volksleben und in der Staatswirtschaft. Im Auftrage und mit Unterstützung der Bremer Baumwollbörse bearbeitet und herausgegeben.
Denkwürdigkeiten des Staatskanzlers Fürsten von Hardenberg.
Fünfter Band: Actenstücke zu den Denkwürdigkeiten des Fürsten von Hardenberg.
Der Thatbestand des Sachbesitzerwerbs nach gemeinem Recht.
Eine zivilistische Untersuchung. Zweiter Band: Sukzession in den Besitz, Besitzerwerb animo solo, Besitzwille, Lehre von den juristischen Willenserklärungen.
Briefwechsel zwischen Felix Mendelssohn Bartholdy und Julius Schubring.
zugleich ein Beitrag zur Geschichte und Theorie des Oratoriums.
Pläne und Maßnahmen der Regierung des Königs Max I. Joseph im Mädchenschulwesen Altbayerns.
Ein Beitrag zur Geschichte der Aufklärung in Bayern.
Die litis contestatio in ihrer Entwicklung vom frühen Mittelalter bis zur Gegenwart.
Ein Beitrag zur Geschichte des Zivilprozesses.
Grundfragen der neuen deutschen Handelspolitik.
Handelspolitische Verhandlungen des Vereins für Sozialpolitik in Stuttgart 1924. (Sonderausgabe aus Band 170 der Schriften des Vereins für Sozialpolitik).
Ungarische Rundschau für historische und soziale Wissenschaften.
Unter Mitwirkung von Viktor Concha - Josef Hampel - Ludwig von Thallóczy hrsg. von Gustav Heinrich. 1. Jg., 3. Heft, Juli 1912 (S. 483–712).
Struktur des Strafprozesses.
(Sonderabdruck aus der Festgabe der Leipziger Juristenfakultät für Dr. Karl Binding).
Grundriß des Civilprozeßrechts.
Grundriß des Österreichischen Rechts in systematischer Bearbeitung. Zweiter Band, erste Abteilung. Hrsg. von August Finger - Otto Frankl - Dominik Ullmann.
Wirtschaft und Gesellschaft im Denken der hellenischen Antike.
Studien zur Wirtschafts- und Gesellschaftsgeschichte. (Neue Reihe staatswissenschaftlicher Arbeiten, Heft 7).
Bäuerliche Zustände in Deutschland.
Berichte veröffentlicht vom Verein für Socialpolitik. Zweiter Band. (Schriften des Vereins für Socialpolitik XXIII).
Die Verhältnisse der Landarbeiter im ostelbischen Deutschland (Preußische Provinzen Ost- und Westpreußen, Pommern, Posen, Schlesien, Brandenburg, Großherzogtümer Mecklenburg, Kreis Herzogtum Lauenburg).
Dargestellt auf Grund der vom Verein für Socialpolitik veranstalteten Erhebungen. Die Verhältnisse der Landarbeiter in Deutschland, dritter Band. (Schriften des Vereins für Socialpolitik LV).
Die Gemeindebetriebe in Österreich.
Gemeindebetriebe – Neuere Versuche und Erfahrungen über die Ausdehnung der kommunalen Tätigkeit in Deutschland und im Ausland. III. Band, 1. Teil. (Schriften des Vereins für Socialpolitik 130-I).
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