Staatenimmunität im Konflikt mit dem Rechtsschutzanspruch des Einzelnen aus Art. 6 I EMRK.

By (author) Anne Gabius

Book cover: Staatenimmunität im Konflikt mit dem Rechtsschutzanspruch des Einzelnen aus Art. 6 I EMRK.

Extent: 228 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Law, Social Sciences 

Series: Tubinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht

Series volume number: 104

Language: German

Paperback (Published)

(July 2019)

ISBN: 9783428156788

6.18 x 9.17 inches

Price: $139.00

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Das Recht auf Zugang zu Gericht, Sinnbild der sich stetig entwickelnden Rechtsposition des Einzelnen im Völkerrecht, hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Falle eines Aufeinandertreffens mit der Staatenimmunität vollständig zurückzutreten, was nach Ansicht der Autorin den durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Mindeststandard unterschreitet. Sie schlägt daher vor, die betroffenen Interessen in Einklang zu bringen und hierbei beiden Regimen den jeweils größtmöglichen Anwendungsspielraum zu belassen und appelliert an den EGMR, seinem Auftrag aus Art.19 EMRK entsprechend seine Verantwortung für eine praktische und effektive Durchsetzung des Rechts auf Zugang zu Gericht aus Art. 6 I EMRK ernst- und wahrzunehmen.


»The Right of Access to Court from Art. 6 ECHR in Conflict with State Immunity«

The right of access to court has become a symbol of the constantly evolving position of individuals in public international law. In case of a conflict with the principle of state immunity, however, the European Court of Human Rights (ECtHR) takes the view that it has to withdraw completely or »in principle«, which, in the author’s view, falls short of the minimum standard guaranteed under the ECHR. She proposes reconciling the interests involved while leaving both regimes the widest possible range of application. In this connection, the author appeals to the ECtHR, in accordance with its mandate under Art. 19 ECHR, to take seriously its responsibility for the practical and effective enforcement of the right of access to court under Art. 6 I ECHR.

A. Das Recht auf Zugang zu Gericht aus Art. 6 I 1 EMRK

Die Garantie des Zugangs zu Gericht aus Art. 6 I EMRK. Der Fall ›Golder‹ – Eröffnung des Zugangs: Anwendungsbereich des Art. 6 EMRK 18 – Immunität als (inhärente) Schranke des Rechts auf Zugang zu Gericht – Staatenimmunität und arbeitsrechtliche Streitigkeiten – Die Immunitätsausnahme bei Personenschäden aufgrund deliktischen Handelns – Verzicht auf das Recht auf Zugang zu Gericht – Verhältnis des Rechts auf Zugang zu Gericht zu Art. 13 EMRK und zu Art. 5 IV EMRK – Ergebnis

B. Herkunft, Begründung und Entwicklung der Staatenimmunität

Grundlagen der Staatenimmunität – Rechtsquellen der Staatenimmunität – Aktuelle Entwicklung der Staatenimmunität – Grenzen der Staatenimmunität – Ergebnis

C. Der Konflikt zwischen Völkergewohnheitsrecht und Völkervertragsrecht

Der Konflikt im Völkerrecht – Die Staatenimmunität im Konflikt zum Recht auf Zugang zu Gericht aus Art. 6 I EMRK – Ergebnis

D. Der Konflikt zwischen Völkervertrags- und Gewohnheitsrecht in Literatur und Praxis:

Zwischengerichtliche Kooperation – Vertragliche Konfliktlösungsansätze – ›No-conflict approaches‹ – Die Theorie der Normenhierarchie im Völkerrecht – Konfliktlösung über (harmonische) Interpretation – Der Konflikt zwischen der Staatenimmunität und Art. 6 I EMRK in der Literatur – Ergebnis

E. Vorschlag einer Lösung des Konflikts zwischen der Staatenimmunität und Art. 6 I EMRK:

Vorüberlegungen – Charakterisierung des Konflikts – Die Rolle der nationalen Gerichte bei der Konfliktbewältigung – Die Prüfung von ›alternative remedies‹ auf Ebene der Wesensgehaltsprüfung – Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne – konkrete Abwägung – Rechtfertigung des Lösungsansatzes über die Auslegungsmethodik des EGMR – Ergebnis

F. Schluss

Literaturverzeichnis

  • By (author) Anne Gabius

»Gabius’ strukturierte Analyse des vorliegenden Konflikts ermöglicht einen umfassenden Einblick in die komplexe Materie völkerrechtlicher Regimekollisionen und leistet einen wichtigen wissenschaftlichen Beitrag, indem sie sich über die Behandlung eines allgemeinen
rechtstheoretischen Problems hinaus dieses konkreten Konflikts annimmt und einen diesbezüglichen Lösungsvorschlag präsentiert.« Lisa Steurer, in: Newsletter Menschenrechte, Heft 5/2019