Gebietsbezogener Drittschutz im Baurecht.

Zur Figur eines "besonderen Gebietserhaltungsanspruchs".

By (author) Annette Eichinger

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Extent: 412 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: German Studies, Law

Series: Schriften zum Öffentlichen Recht

Series volume number: 1516

Language: German

Paperback (Published)

(January 2024)

ISBN: 9783428189168

6.18 x 9.17 inches

Price: $127.00

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Hinter der Figur eines besonderen Gebietserhaltunsganspruchs steht der Versuch, gebietsbezogenen Drittschutz auszuweiten. Das Meinungsbild zu einer solchen Erweiterung ist diffus, der dogmatische Hintergrund mit dieser Arbeit erstmals eingehend erforscht. Das Ergebnis der Untersuchung ist eindeutig: Die inhaltliche Erweiterung des Gebietserhaltungsanspruchs ist nicht begrundbar und der Abgrenzung einer besonderen Form bedarf es auch begrifflich nicht.


In Baunachbarklagen wurde in den letzten Jahren nicht selten ein spezieller Gebietspragungserhaltungsanspruch oder ein Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Pragung eines Baugebiets geltend gemacht. Hinter dieser Annahme einer besonderen Form des Gebietserhaltungsanspruchs steht der Versuch, gebietsbezogenen Drittschutz auszuweiten. Nachbarn soll die Abwehr solcher Vorhaben erleichtert werden, die nach den Artfestsetzungen zwar zulassig sind, aber das Baugebiet in seiner Gesamtheit gefahrden. Das Meinungsbild zu einer solchen Erweiterung gebietsbezogenen Drittschutzes ist diffus.In dieser Arbeit werden die verschiedenen Ansatze fur einen besonderen Gebietserhaltungsanspruch ihren objektiv-rechtlichen Grundlagen zugeordnet und ihr dogmatischer Hintergrund hinterfragt. Das fuhrt zu der Erkenntnis, dass es weder begrifflich der Abgrenzung einer besonderen Form des Gebietserhaltungsanspruchs bedarf noch die Erweiterung seines Anwendungsbereiches begrundbar ist.

"1. Bundesrechtlich angelegte Nutzungsgrenzen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans Zulassige bauliche Nutzung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans - Korrigierende Instrumente im Vollzug der Planung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung 2. Die Anerkennung einer drittschutzenden Funktion der Nutzungsgrenzen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kraft Bundesrechts Die Heranziehung der Rechtssatze des einfachen Rechts als Grundlage des Drittschutzes - Die Anerkennung von partiell drittschutzenden Normen mit der Entwicklung einer Subjektivierungsformel auf Basis eines Rucksichtnahmegebots - Die Weiterentwicklung der Schutznormtheorie fur die Ableitung von Drittschutz - Die Etablierung subjektiver offentlicher Rechte kraft Bundesrechts durch die Anerkennung eines Gebietserhaltungsanspruchs - Die Modifizierung der dogmatischen Herleitung des Gebietserhaltungsanspruchs - Zusammenfassung - Systematische Darstellung des Drittschutzes aus den in der BauNVO objektiv-rechtlich angelegten Nutzungsgrenzen 3. Genereller Drittschutz kraft Bundesrechts aus Festsetzungen ausserhalb der Baugebietstypologie Modifizierende Festsetzungen - Festsetzungen uber Quantitat, Intensitat und Gestaltung baulicher Nutzung 4. Genereller Drittschutz kraft Bundesrechts auf die Erhaltung von Charakter und Eigenart eines Baugebiets - die Figur eines besonderen Gebietserhaltungsanspruchs Zwei Ansatze fur einen besonderen Gebietserhaltungsanspruch - Der abstrakte Ansatz - Die Erweiterung des Gebietserhaltungsanspruchs auf Grundlage der abstrakten Gebietsvertraglichkeit - Der konkrete Ansatz - Die Erweiterung des Gebietserhaltungsanspruchs auf Grundlage von 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO - Zuordnung beider Ansatze in die Systematik des aus der BauNVO abgeleiteten Drittschutzes - Der Meinungsstand zu einem konkreten Ansatz in Literatur und oberverwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung ", 1. Bundesrechtlich angelegte Nutzungsgrenzen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
Zulässige bauliche Nutzung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans – Korrigierende Instrumente im Vollzug der Planung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung

2. Die Anerkennung einer drittschützenden Funktion der Nutzungsgrenzen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kraft Bundesrechts
Die Heranziehung der Rechtssätze des einfachen Rechts als Grundlage des Drittschutzes – Die Anerkennung von partiell drittschützenden Normen mit der Entwicklung einer Subjektivierungsformel auf Basis eines Rücksichtnahmegebots – Die Weiterentwicklung der Schutznormtheorie für die Ableitung von Drittschutz – Die Etablierung subjektiver öffentlicher Rechte kraft Bundesrechts durch die Anerkennung eines Gebietserhaltungsanspruchs – Die Modifizierung der dogmatischen Herleitung des Gebietserhaltungsanspruchs – Zusammenfassung – Systematische Darstellung des Drittschutzes aus den in der BauNVO objektiv-rechtlich angelegten Nutzungsgrenzen

3. Genereller Drittschutz kraft Bundesrechts aus Festsetzungen außerhalb der Baugebietstypologie
Modifizierende Festsetzungen – Festsetzungen über Quantität, Intensität und Gestaltung baulicher Nutzung

4. Genereller Drittschutz kraft Bundesrechts auf die Erhaltung von Charakter und Eigenart eines Baugebiets – die Figur eines »besonderen Gebietserhaltungsanspruchs«
Zwei Ansätze für einen besonderen Gebietserhaltungsanspruch – Der abstrakte Ansatz – Die Erweiterung des Gebietserhaltungsanspruchs auf Grundlage der abstrakten Gebietsverträglichkeit – Der konkrete Ansatz – Die Erweiterung des Gebietserhaltungsanspruchs auf Grundlage von § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO – Zuordnung beider Ansätze in die Systematik des aus der BauNVO abgeleiteten Drittschutzes – Der Meinungsstand zu einem konkreten Ansatz in Literatur und oberverwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung

  • By (author) Annette Eichinger

»Eichinger legt eine lesenswerte – und dank des Open Access auch zugängliche – Arbeit vor. Wer sich mit dem Drittschutz gebietsbezogener Festsetzungen in Bebauungsplänen beschäftigt, findet hier einen hervorragenden Überblick über die Entwicklung. In der weiteren Auseinandersetzung mit dem Gebietserhaltungsanspruch darf die Arbeit nicht mehr fehlen.« Prof. Dr. Martin Wickel, in: Die Verwaltung, 3/2025