Unterhaltsrang und -ruckgriff I/II

Mehrpersonenverhaltnisse und Ruckgriffsanspruche im Unterhaltsrecht Deutschlands, Osterreichs, der Schweiz, Frankreichs, Englands und der Vereinigten Staaten von Amerika

by Dieter Martiny

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Extent: 1372 pages

Publisher: Mohr Siebeck

Subjects: Law

Series: Beiträge zum ausländischen und internationalen Privatrecht

Series volume number: 69

Language: German

Hardback (Published)

(January 2000)

ISBN: 9783161473173

9.76 x 6.54 inches

Price: $474.00

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Beim Zusammentreffen mehrerer Unterhaltsverpflichteter ist zu entscheiden, wer von ihnen in welchem Ausmass die Unterhaltslast zu tragen hat. Der Rang des Berechtigten entscheidet daruber, wer – etwa ein Ehegatte oder ein Kind aus einer fruheren Verbindung – Vorrang geniesst, etwas zu erhalten oder gegebenenfalls leer auszugehen. Dies hangt von einer Gewichtung der Unterhaltsbeziehungen ab. Die dafur erforderliche Bestandsaufnahme erfolgt fur das deutsche, osterreichische, schweizerische, franzosische, englische und US-amerikanische Recht des Kindes-, Ehegatten- und Geschiedenenunterhalts. Veranderungen in Familie und Gesellschaft sowie zahlreiche in- und auslandische Gesetzesanderungen im Kindschafts-, Ehe- und Unterhaltsrecht lassen uberkommene Positionen in neuem Licht erscheinen. Ferner konnen Leistungen Dritter den Unterhaltsanspruch verandern oder zum Erloschen bringen, aber auch zu Ruckgriffsanspruchen gegen den ursprunglichen Schuldner fuhren. Dieter Martiny untersucht den Ruckgriff unter Privatpersonen vor allem fur die Nicht- und Mitverpflichtung, die Scheinvaterschaft sowie die Elternhaftung. Auch im Ausland sind Regressinstrumente haufig die Legalzession und schuldrechtliche Anspruche. Beim Ruckgriff durch Sozialleistungstrager geht es um die Abgrenzung zwischen privater und offentlicher Sphare, um die ‘Sozialisierung’ oder ‘Privatisierung’ des Unterhaltsrechts. Erortert wird vor allem die Durchsetzung des Subsidiaritatsprinzips fur die Sozialhilfe, den Unterhaltsvorschuss und ahnliche Leistungen. Nur eine systematische Durchdringung kann Klarheit fur die Losung zahlreicher familien-, schuld- und sozialrechtlicher Streitfragen schaffen.

Dieter Martiny, Geboren 1944; Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg, Heidelberg, Freiburg und Munchen; 1975 Promotion; 1974-96 wiss. Referent am Max-Planck-Institut fur auslandisches und internationales Privatrecht in Hamburg; Lehrstuhlvertretungen in Hamburg und Osnabruck; 1995 Habilitation; seit 1996 Professor fur Burgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung in Frankfurt (Oder).

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