Willensunfreiheit und Schuldvorwurf

by Rolf Dietrich Herzberg

Book cover: Willensunfreiheit und Schuldvorwurf

Extent: 139 pages

Publisher: Mohr Siebeck

Subjects: Law

Language: German

Paperback (Published)

(November 2010)

ISBN: 9783161506352

Price: $37.00

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English summary: Is there such a thing as free will? No, since everything we do and do not do is inexorable and necessarily a result of our character and the strongest motive in each case. In spite of this, we are responsible for our actions. As we can be worthy of praise and rewards, we can also be worthy of reproach and punishment. German description: Rolf Dietrich Herzberg begrundet im ersten Teil seine deterministische Uberzeugung. Wie alles in der Welt, was verursachen kann, ist auch der Mensch dem Kausalitatsgesetz unterworfen. Kein Mensch kann sich anders entscheiden und anders handeln, als er es tatsachlich tut. Fur diese Erkenntnis sind neue Beobachtungen der Hirnforschung ohne Belang. Der Mensch hat die Freiheit, sich so zu entscheiden, wie er sich entscheidet, und so zu handeln, wie er handelt. Sein Charakter und die Motivationslage machen ihm das eine Wollen unmoglich und geben ihm in die andere Richtung freie Bahn, einen Willen zu bilden. Diese vom Autor sog. kleine Willensfreiheit ist es, was dem Menschen das vielberufene Gefuhl der Freiheit verschafft. Der zweite Teil bestatigt die Uberzeugung, dass das Fehlen von Wahlfreiheit die Verantwortlichkeit des Menschen nicht beruhrt. Soweit Entscheidungen, Handlungen und Versaumnisse auf den Charakter des Menschen zuruckzufuhren sind, verdienen sie Lob oder Tadel, unabhangig von der Frage, ob er auch anders gekonnt hatte. Der dritte Teil befasst sich mit dem strafrechtlichen Ausschluss der Verantwortung durch die einzelnen Schuldregeln, insbesondere 20 StGB. Er wendet sich gegen die ubliche Annahme, dass es fur den strafrechtlichen Schuldvorwurf auf die Entscheidungsfreiheit ankomme und dass das Gesetz sie dem Tater im Sinne einer normativen Setzung grundsatzlich zuschreibe. Der Autor bestatigt vielmehr den wahren Standpunkt des Gesetzes, dass das Schuldstrafrecht auch mit einem deterministischen Menschenbild vereinbar sei. Die Schuld im Sinne des Strafrechts ist nicht schon dann zu verneinen, wenn die Deterministen recht haben, sondern sie ist es nur dann und immer dann, wenn die Voraussetzungen einer gesetzlichen Schuldverneinung erfullt sind.

Rolf Dietrich Herzberg, Geboren 1938; 1957 bis 1962 Studium der Rechtswissenschaft an der Albertus-Magnus-Universitat zu Koln; 1966 Promotion; 1971 Habilitation; 1973 Professur an der Juristischen Fakultat der Ruhr-Universitat Bochum; 1974 bis 2003 Lehrstuhl fur Strafrecht, Strafprozessrecht und Allgemeine Rechtstheorie an der Ruhr-Universitat Bochum.

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