Vom Ethos der Juristen.

By (author) Ernst-Wolfgang Böckenförde

Book cover: Vom Ethos der Juristen.

Extent: 52 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Religious Studies

Series: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte

Series volume number: 60

Language: German

Paperback (Published)

(July 2011)

ISBN: 9783428136520

5.31 x 8.27 inches

Price: $19.00

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Juristen sind in vielerlei Funktionen tätig: als
Richter, Rechtsanwälte, Beamte, Professoren, in Beratungs- und Leitungsaufgaben. Gibt
es etwas, das sie in diesen unterschiedlichen Funktionen verbindet, das ihre Haltung
und Tätigkeit prägt und es erlaubt, von einem Beruf der Juristen zu sprechen?
Ernst-Wolfgang Böckenförde sieht dies Verbindende in einem gemeinsamen Ethos der
Juristen. Worin besteht dieses Ethos? Er geht den verschiedenen Erscheinungsformen
dieses Ethos nach – bei den römischen Juristen, den kontinentaleuropäischen Juristen
der Neuzeit und den am anglo-amerikanischen Case-law orientierten Juristen – und
fragt nach dem Grundgehalt dieses Ethos, nach dem, was den Juristen zum Juristen im
Unterschied zu einem versierten Rechtstechniker macht. Das wird an drei
kennzeichnenden Beispielen näher erläutert. Abschließend fragt er nach dem
anthropologischen Wurzelgrund, der ein solches Ethos hervorbringt und trägt.

Inhaltsübersicht: I. Ethos der Juristen: was meint
das?: Zum Begriff Ethos - Ethos der Juristen - II. Erscheinungsformen des Ethos der
Juristen: Ethos der römischen Juristen - Ethos der kontinentaleuropäischen Juristen
der Neuzeit - Ethos der anglo-amerikanischen am Case-Law orientierten Juristen - III.
Was kennzeichnet den Juristen als Juristen?: Der Grundgehalt des Ethos der Juristen -
Drei kennzeichnende Beispiele - IV. Philosophisch-anthropologische Grundlagen des
Ethos der Juristen: Der anthropologische Wurzelgrund - Rechtsgewissen und
Rechtskultur als Formelemente - Verbleibende Bedeutung von Naturrecht

  • By (author) Ernst-Wolfgang Böckenförde

»Auch Bücher haben ein spezifisches Gewicht. Auf
vielen Seiten kann wenig, in wenigen Seiten kann viel gesagt sein. Von letzterer Art
ist das hier vorzustellende Buch von Ernst-Wolfgang Böckenförde.« Rainer Zaczyk, in:
Goltdammer's Archiv für Strafrecht, 4/2011

»[Eine] kleine Schrift mit großem Gewicht [...]« Josef Demmelbauer, in: OÖ
Heimatblätter, 3-4/2011