Der Gerichtshof der Europäischen Union und das Bundesverfassungsgericht als Hüter der unionalen Kompetenzordnung.

By (author) Peter M. Huber

Book cover: Der Gerichtshof der Europäischen Union und das Bundesverfassungsgericht als Hüter der unionalen Kompetenzordnung.

Extent: 50 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: German Studies, Law, Social Sciences 

Series: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte

Series volume number: 110

Language: German

Paperback (Published)

(September 2023)

ISBN: 9783428189960

5.31 x 8.27 inches

Price: $26.00

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Checks and balances ergeben sich mit Blick auf die unionale Gerichtsbarkeit weniger aus der (theoretischen) Moglichkeit einer Vertragsanderung (Art. 48 EUV) oder den kaum weniger theoretischen Chancen von Europaischer Kommission, Rat und Europaischem Parlament, eine missliebige Rechtsprechung des Gerichtshofs zu korrigieren, denn aus der – gegebenenfalls auch streitigen – Kooperation im Verfassungsgerichtsverbund.


English summary: European Court of Justice and Federal Constitutional Court as Guardians of the Principle of Conferral: As far as the European Court of Justice is concerned checks and balances with regard to EU-organs and member states can less be guaranteed by the theoretical option of treaty amendments (Art. 48 TEU) or the equally theoretical possibility of overruling the court’s jurisprudence by secondary legislation. The only practically relevant instrument insofar is a sincere cooperation between the Court of Justice and the Constitutional and Supreme Courts of the Member states which entails the possibility of preliminary requests under art. 267 TFEU as well as identity and ultra-vires-control. German description: Checks and balances ergeben sich mit Blick auf die unionale Gerichtsbarkeit weniger aus der (theoretischen) Moglichkeit einer Vertragsanderung (Art. 48 EUV) oder den kaum weniger theoretischen Chancen von Europaischer Kommission, Rat und Europaischem Parlament, eine missliebige Rechtsprechung des Gerichtshofs zu korrigieren, denn aus der – gegebenenfalls auch streitigen – Kooperation im Verfassungsgerichtsverbund. Weil das letzte Wort dabei definitionsgemass in der Schwebe bleibt, kann der Gerichtshof die Position der Verfassungs- und Hochstgerichte der Mitgliedstaaten nicht systematisch ignorieren, wenn er seine Autoritat und deren Folgebereitschaft nicht riskieren will. Vor allem wenn mehrere Verfassungs- und Hochstgerichte unionsrechtliche Rechtsprechungslinien entwickeln, die letztlich auf den gemeinsamen Verfassungsuberlieferungen der Mitgliedstaaten und nicht auf dem Postulat einer imaginaren Autonomie grunden, kann dies die Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht unberuhrt lassen.

I. Das Problem
Befund – Die deutsche Sensibilität für die vertikale Kompetenzverteilung – Eine
historische Pfadabhängigkeit – Sinn und Funktion einer föderalen Kompetenzverteilung
II. Die Kompetenzordnung der Europäischen Union
Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung – Das Prinzip der begrenzten
Einzelermächtigung in der Praxis

III. Völker- und Verfassungsrechtliche Grundlegung der Europäischen Union
Die Sicht des Gerichtshof – Die Sicht der Mitgliedstaaten

IV. Kooperations- und Kontrollfunktion der nationalen Verfassungs- und Höchstgerichte
Formelle Übertragungskontrolle – Identitätskontrolle – Ultra-vires-Kontrolle

V. Ultra-vires-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Überblick – Das PSPP-Urteil vom 5. Mai 2020 – Bewertung

VI. Zusammenfassung und Ausblick

  • By (author) Peter M. Huber

»Insgesamt handelt sich bei der Abhandlung um eine
tiefschürfende, aber durchaus auch kritische Auseinandersetzung mit der
Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur unionalen
Kompetenzordnung. […] Jedem, der mit dieser hochkomplexen Materie befasst wird, ist
dieses hochwissenschaftliche Werk mit seinen zahlreichen, überaus sorgfältigen
Nachweisen wärmstens zu empfehlen. Dies gilt nicht nur für den engeren
Wissenschaftsbetrieb, sondern ebenso für Lernende – Studenten und Referendare – sowie
für die Politik. Ein bescheidener Wunsch in diesem Zusammenhang wäre ferner, wenn der
Gerichtshof der Europäischen Union mehr auf die Lesbarkeit seiner Entscheidungen
achten würde (aus deutscher Sicht insbesondere auch durch kürzere Satzlängen).« Dr.
Erwin Allesch, in: Bayerische Verwaltungsblätter, 4/2025