Die Legitimation einer originären Verbandsstrafe.
Eine straftheoretische Untersuchung.
By (author) Maximilian Kohlhof
Paperback (Published)
(March 2019)
ISBN: 9783428156313
6.18 x 9.17 inches
Price: $127.00
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Die Legitimation einer originären Verbandsstrafe erfolgt mittels einer retributiv-expressiven Verbandsstraftheorie. Im Mittelpunkt steht der verbandsschuldfähige Verband als sozialer Akteur, der durch sein Handlungsunrecht eine gesellschaftliche Erwartungshaltung verletzt und das Rechtsempfinden der Gesellschaft erschüttert hat. Durch das in der Verbandsstrafe enthaltene Missbilligungsurteil wird auf die in der Verbandsstraftat enthaltene sozialethische Verletzung des Rechts als Recht reagiert.
Die Arbeit widmet sich der Legitimation einer originaren Verbandsstrafe. Diese erfolgt mittels einer retributiv-expressiven Verbandsstraftheorie, die sich an die Verbandsschuld sowie an den Auswirkungen der Tat fur die Allgemeinheit orientiert. Zuvor herausgefilterte Maximen der Strafe wurden unter Berucksichtigung der Eigenheit des Verbandes als personal-reale Systemeinheit modifiziert und weiterentwickelt. Im Mittelpunkt der Verbandsstraftheorie steht der Verband als sozialer Akteur, der durch sein Verbandshandlungsunrecht eine gesellschaftliche Erwartungshaltung verletzt hat, wodurch das Rechtsempfinden der Gesellschaft erschuttert wurde. Durch das in der Verbandsstrafe enthaltene Missbilligungsurteil wird auf die in der Verbandsstraftat enthaltene sozialethische Verletzung des Rechts als Recht (sog. Geltungsschaden) reagiert, indem sowohl dem Verband, der Gesellschaft als auch dem Opfer kommuniziert wird, dass der Verband seiner sozialethischen Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist und durch die Verbandsstrafe der entstandene Geltungsschaden wiederhergestellt wurde.
Einführung
1. Grundfragen zur Verbandsstrafe
Einleitung – Das Wesen der Kriminalstrafe – Straftheorien als Mittel der Straflegitimation – Grundlegende Hindernisse einer geeigneten Problembewältigung zur Sanktion von Verbänden – Fazit
2. Primär präventive Legitimation einer Verbandsstrafe
Einleitung – Die Verbandsstrafe soll das zukünftige Verhalten des Verbandes unmittelbar beeinflussen und steuern – Die Strafe bestätigt die Normgeltung und stabilisiert das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsordnung – Zur Notwendigkeit einer strafrechtlichen Verbandsverantwortlichkeit – Fazit und Folgeüberlegungen
3. Die Bestimmung einer Verbandsschuld
Einleitung – Grundmaximen der Schuld – Begründung eines verbandsbezogenen Schuldsachverhalts – Begründung der Verbandsverantwortlichkeit – Fazit
4. Begründung einer Verbandsstraftheorie
Konkretisierung allgemein anerkannter Strafrechtsmaximen – Modell einer retributiv-expressiven Verbandsstraftheorie – Fazit
5. Schlussbetrachtung
Literatur- und Stichwortverzeichnis
- By (author) Maximilian Kohlhof
»Die Arbeit ergänzt die bisherige Literatur zum Unternehmensstrafrecht um eine überzeugende Theorie einer Verbandsstrafe mit präventiver Wirkung (sog. expressiv-retributive Verbandsstraftheorie), die dem Wesen der Kriminalstrafe folgt und dem Schuldgrundsatz Rechnung trägt. Schon deshalb sollte das Werk in keiner wirtschaftsstrafrechtlichen Bibliothek fehlen. Darüber hinaus ist die Untersuchung im Hinblick auf das Ver-SanG-E von hohem praktischem Wert und wird dazu beitragen, das neue Recht systematisch weiterzuentwickeln.« Prof. Dr. Christoph Buchert, in: Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen, 12/2020
»Ein äußerst lesenswertes Schlusskapitel fasst die wichtigen Elemente dieser überzeugenden, endlich vorliegenden Begründung einer auch auf das VbVG anwendbaren retributiv-expressiven Verbandsstraftheorie mit präventiver Wirkungsentfaltung zusammen, die sich der Notwendigkeit einer echten Kriminalstrafe und dem Schuldgrundsatz im Strafrecht verpflichtet sieht. Dabei wird in beeindruckender Weise auf den straftheoretischen Diskussionsstandim deutschsprachigen Raum Bezug genommen. Der Band sollte in keiner Bibliothek fehlen, die die Materie Unternehmensstrafrecht bzw Verbandsverantwortlichkeit, aber auch Straftheorien nicht völlig ausblendet.« Univ.-Prof. Dr. Richard Soyer, in: Österreichisches Anwaltsblatt, 11/2019
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