Der Bundesgerichtshof und das sog. abgestufte Schutzkonzept im Rahmen der §§ 22 und 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG.

Bei besonderer Behandlung des öffentlichen Informationsinteresses an Bildberichterstattungen.

By (author) Nils Dietrich

Book cover: Der Bundesgerichtshof und das sog. abgestufte Schutzkonzept im Rahmen der §§ 22 und 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG.

Extent: 200 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: German Studies, Law

Series: Schriften zum Bürgerlichen Recht

Series volume number: 515

Language: German

Paperback (Published)

(September 2020)

ISBN: 9783428180738

6.18 x 9.17 inches

Price: $101.00

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Die Arbeit unterzieht die Anwendung des sog. abgestuften Schutzkonzepts i.R.d. §§ 22 u. 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG durch den VI. Zivilsenats einer detaillierten Kritik. Es wird aufgezeigt, dass diese Rechtsprechung weder interessengerechte noch der Rechtssicherheit dienende Ergebnisse liefert und zu einer Verkürzung des Persönlichkeitsschutzes führt. Es wird die Frage beantwortet, wie die Zeitgeschichtlichkeit von Bildnissen anhand eines anzuwendenden normativen Maßstabes richtigerweise zu beurteilen ist.


Die Arbeit unterzieht die im Nachgang an das Caroline-Urteil des EGMR aus dem Jahre 2004 geanderte Rechtsprechung des BGH zur Bewertung der Zeitgeschichtlichkeit von Bildnissen i.S.v. 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG einer detaillierten Kritik. Die Untersuchung zeigt, dass die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats zum sog. abgestuften Schutzkonzept Ergebnisse erzielt, die weder den betroffenen Interessen gerecht werden, noch die notwendige Rechtssicherheit liefern. Es ergehen widerspruchliche Entscheidungen, die zudem in zunehmendem Maae nicht mehr nachvollziehbar begrundet werden. Der Personlichkeitsschutz wird dadurch in grundrechtlich nicht zu rechtfertigender Weise verkurzt. Uberdies wird die Frage beantwortet, wie die Zeitgeschichtlichkeit von Bildnissen richtigerweise zu beurteilen ist. Besondere Behandlung erfahrt die normative Bestimmung des legitimen Informationsinteresses, welches fur die Grenzziehung zwischen Personlichkeitsrecht und Veroffentlichungsfreiheit als maageblich angesehen wird.

Einleitung

A. Der Bildnisschutz: Ausgangspunkt – Verfassungsrechtlicher Hintergrund – Die Regelung in der EMRK – Die Regelung im KUG – Schutzgut – Regelungsgegenstand der §§ 22, 23 KUG – Das Verhältnis zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht – Das Verhältnis von Wort- und Bildberichterstattung

B. Die Entwicklung des sog. abgestuften Schutzkonzepts: Die Rechtsprechung des BGH vor 2004 – Das Urteil des EGMR aus dem Jahre 2004 – Die Änderung der Rechtsprechung nach dem Urteil des EGMR – Bestätigung der Rechtsprechung – Die Entscheidungen zum abgestuften Schutzkonzept

C. Die weitere Anwendung des sog. abgestuften Schutzkonzepts: Die angewandten Argumente – Bewertung weiterer Entscheidungen – Zwischenergebnis

D. Kritik am sog. abgestuften Schutzkonzept: Die Absenkung des geforderten Informationswertes – Die Konstruktion zeitgeschichtlicher (Bild-) Berichterstattungen – Entkopplung von Ereignis und Bildinhalt – Selbstdefinition des Informationsinteresses durch die Medien – Bewertung

E. Die Bewertung zeitgeschichtlicher Ereignisse nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG: Der Gesetzeswortlaut – Die Zeitgeschichte – Das Informationsinteresse – Die normative Bestimmung des legitimen Informationsinteresses

F. Zusammenfassung: Zur Entwicklung des abgestuften Schutzkonzepts – Die weitere Anwendung – Kritik am sog. abgestuften Schutzkonzept – Zeitgeschichtliche Ereignisse i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG

Literatur- und Personenverzeichnis

  • By (author) Nils Dietrich

»Insgesamt handelt es sich bei dem Werk von Dietrich um einen gelungenen Beitrag zur dringend notwendigen Diskussion um
den erforderlichen Grad an Bildnisschutz. Seine berechtigte Kritik liefert wertvolle Denkansätze zu der Frage, wie hier zukünftig ein verhältnismäßiges Maß an Selbstbestimmung gewährleistet werden kann, ohne die Gewährleistungen des Art. 5 GG unangemessen zu beeinträchtigen. Man kann der Abhandlung daher nur große Verbreitung und aufmerksame Kenntnisnahme wünschen - auch und gerade in Karlsruhe.« Dr. Endress Wanckel, in: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht, 1/2021

»Jedem, der den Bildnisschutz aus rechtsvergleichender Perspektive betrachtet, ist das hochaktuelle Werk Dietrichs jedenfalls zu empfehlen.« Prof. Dr. Clemens Thiele, in: Zeitschrift für Informationsrecht, 4/2020