Die Haftung der Gewerkschaft gegenüber ihren Tarifpartnern und Dritten für Schäden bei rechtswidrigen Streiks.
By (author) Friederike Malorny
Paperback (Published)
(July 2019)
ISBN: 9783428157457
6.18 x 9.17 inches
Price: $139.00
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Die Folgen eines Streiks treffen nicht nur die Arbeitgeberseite, sondern oft auch kampfunbeteiligte Dritte. Doch wer trägt das Risiko von Schäden rechtswidriger Streiks?
Die Arbeit stellt ein allgemein gültiges System zur Haftung der Gewerkschaft bei rechtswidrigen Streiks auf, das in das Zivilrecht eingebettet ist und versucht, das Spannungsverhältnis der widerstreitenden Interessen der Gewerkschaft einerseits und der Arbeitgeberseite und Dritten andererseits aufzulösen.
Die Arbeit beschaftigt sich mit der Frage, wer das Risiko von Schaden rechtswidriger Streiks tragt. Die Gewerkschaft haftet gegenuber der Arbeitgeberseite in erster Linie aus vertraglichen Schadensersatzanspruchen. Erganzend kommt eine deliktische Haftung in Betracht. Das passt auch zu den zivilrechtlichen Wertungen des Vertragsrechts einerseits und des Deliktsrechts andererseits: Gewerkschaft und Arbeitgeberseite stehen sich gerade nicht unverbunden gegenuber, sodass keine typische Konstellation der Jedermann-Haftung vorliegt. Fur Drittbetroffene gilt: Rechtmaaige wie rechtswidrige Streiks zahlen zu ihrem allgemeinen Lebensrisiko. Dritte haben daher auch bei rechtswidrigem Streik keine vertraglichen Schadensersatzanspruche gegen die Gewerkschaft. Dieses Ergebnis fugt sich auch in die gesetzliche Gesamtkonzeption ein: Nach dem Grundsatz der Relativitat der Schuldverhaltnisse haben sich Dritte an ihren Vertragspartner zu halten. In extremen Fallen sind Dritte ausreichend durch das Deliktsrecht geschutzt. Ein daruberhinausgehender deliktischer Schutz, etwa mit Hilfe des ReaG, besteht nicht. Die Arbeit wurde mit dem KLIEMT.Arbeitsrecht-Dissertationspreis 2019 und dem Dissertationspreis des Hamburger Vereins fur Arbeitsrecht e.V. ausgezeichnet.
Erster Teil: Einführung
Problemstellung – Gegenstand und Ziel der Untersuchung
Zweiter Teil: Haftung der Gewerkschaft bei rechtswidrigen Streiks für Schäden der Tarifpartner und ihrer Mitglieder
Erster Abschnitt: Haftung aus Vertrag
Schadensersatz nach §§ 280 I, III, 283 BGB wegen Verletzung der Friedenspflicht – Schadensersatzanspruch nach §§ 280 I, III, 281 ff. BGB wegen Verletzung der Einwirkungspflicht – Schadensersatz nach § 280 I i.V.m. § 241 II BGB wegen Schutzpflichtverletzung
Zweiter Abschnitt: Haftung aus Delikt
Schadensersatz aus § 823 I BGB wegen Eigentumsverletzung – Schadensersatz aus § 823 I BGB i.V.m. Art. 9 III GG als sonstiges Recht – Schadensersatz aus § 823 II BGB i.V.m. Schutzgesetzen – Schadensersatz aus § 823 I BGB i.V.m. dem ReaG – Schadensersatz aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung – Schadensersatz aus § 831 BGB wegen Haftung für den Verrichtungsgehilfen
Fazit des Zweiten Teils
Dritter Teil: Haftung der Gewerkschaft für Schäden kampfunbeteiligter Dritter bei rechtswidrigen Streiks
Erster Abschnitt: Haftung aus Vertrag
Schadensersatz nach §§ 280 I, III, 283 BGB wegen Verletzung der Friedenspflicht – Schadensersatz nach §§ 280 I, 241 II BGB i.V.m. dem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter wegen Schutzpflichtverletzung – Schadensersatz nach §§ 280 I, III, 283 BGB; §§ 280 I, 241 II BGB i.V.m. § 398 S. 2 BGB aus abgetretenem Recht im Rahmen der Drittschadensliquidation
Zweiter Abschnitt: Haftung aus Delikt
Schadensersatz aus § 823 I BGB wegen Eigentumsverletzung – Schadensersatz aus § 823 I BGB i.V.m. Art. 9 III GG als sonstiges Recht – Schadensersatz aus § 823 II BGB i.V.m. Schutzgesetzen – Schadensersatz aus § 823 I BGB i.V.m dem ReaG – Schadensersatz aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung – Schadensersatz aus § 831 BGB wegen Haftung für den Verrichtungsgehilfen
Fazit des Dritten Teils
Vierter Teil: Wesentliche Ergebnisse
Literaturverzeichnis und Sachwortregister
- By (author) Friederike Malorny
»Insgesamt hat die Verfasserin wahre Pionierarbeit geleistet und eine kluge Arbeit vorgelegt, die längst überfällig war. Besonders lobenswert ist sicherlich die Systematisierung im Rahmen der Anspruchsgrundlagen, die Malorny vorgenommen hat und die in der arbeitskampfrechtlichen Praxis sehr hilfreich sein wird. Überaus beachtlich ist zudem die sehr umfassende Auswertung der vorhandenen Literatur und — soweit vorhanden — Rechtsprechung, was dem Leser stets die Möglichkeit gibt, anhand der Fundstellen die Lektüre noch zu vertiefen.[...] Ein Werk von bleibendem
Wert.« Fabian Bünnemann, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 10/2020
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