Das Zurückweisungsrecht und die Mängeleinrede.

Die Verteidigungsrechte des Käufers vor und nach der Annahme einer mangelhaften Kaufsache.

By (author) Jürgen Stamm

Book cover: Das Zurückweisungsrecht und die Mängeleinrede.

Extent: 106 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: German Studies, Law

Series: Schriften zum Bürgerlichen Recht

Series volume number: 558

Language: German

Paperback (Published)

(June 2023)

ISBN: 9783428188031

6.18 x 9.17 inches

Price: $70.00

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Die Monographie enttarnt das Zuruckweisungsrecht als begriffliche Negation des Annahmeverzugs. Dies ermoglicht eine klare Abgrenzung von der Teilleistung und dem Zuruckbehaltungsrecht. Die Unmoglichkeit der mangelfreien Leistung fuhrt zur Antizipation der Mangelrechte. Ebenso wie das Zuruckweisungsrecht erweist sich die Mangeleinrede als eine begriffliche Verselbststandigung. Eine in Abhangigkeit vom Mangelrecht differenzierende Losung ist unausweichlich.


English summary: The Right of Retention and the Defence of Defective Goods. The Defensive Rights of Buyers Before and after the Acceptance of Defective Purchased Goods: This monograph unmasks the right of retention as terminological negation of the concept of default of acceptance. This offers the possibility of a clear differentiation between part performance and the right of retention. The impossibility of freedom of defects leads to an anticipation of rights of buyers in the case of defects. Like the right of retention, the defence of defective goods turns out as an independent legal concept. A differentiated solution depending on the rights in the case of defects is inevitable. German description: Mit dem Zuruckweisungsrecht und der Mangeleinrede haben sich Rechtsfiguren zum Schutz des Kaufers etabliert, die das Gesetz als solche nicht kennt. Die Monographie enttarnt das Zuruckweisungsrecht als begriffliche Negation des Annahmeverzugs, im Rahmen dessen sich die Verpflichtung zur mangelfreien Verschaffung der Kaufsache als blosse Leistungsmodalitat entpuppt. Dieses Losungsmodell ermoglicht eine klare Abgrenzung von der Teilleistung und dem Zuruckbehaltungsrecht. Die Unmoglichkeit der mangelfreien Leistung bewirkt eine im Rucktrittsrecht bereits angelegte Antizipation der Mangelrechte des Kaufers. Erweist sich das Zuruckweisungsrecht auf diese Weise als eine begriffliche Verselbststandigung, so gilt dies ebenso fur das Phantom der Mangeleinrede. Der Kanon der Mangelrechte macht eine Differenzierung unausweichlich. Der Nacherfullungsanspruch bewirkt ein Zuruckbehaltungsrecht. Die weitergehenden Mangelrechte fuhren zu Mangeleinwendungen. Eine Mangeleinrede hat der Gesetzgeber hingegen nur fur den Fall der Verjahrung vorgesehen.

1. Das Zuruckweisungsrecht als begriffliche Negation des Annahmeverzugs - Die Verteidigungsrechte des Kaufers vor der Annahme einer mangelhaften Kaufsache Problemstellung - Versuch einer begrifflichen Annaherung - Die massgeblichen Pflichten im Kaufrecht - Fehlende Anspruchsqualitat von 433 Abs. 1 S. 2 BGB als blosse Leistungsmodalitat - Verwerfungen bei Annahme einer Anspruchsqualitat von 433 Abs. 1 S. 2 BGB - Die Gegenleistung und ihre Zuruckweisung - Auf der Suche nach einer Definition des Zuruckweisungsrechts - Die Rechtsgrundlagen des Zuruckweisungsrechts - Verhaltnis des Zuruckweisungsrechts zum Schuldnerverzug - Zuruckweisungsrecht und Erfullungslehre als Kehrseite derselben Medaille - Das Verbot von Teilleistungen als Grundlage eines Zuruckweisungsrechts? - Verhaltnis des Zuruckweisungsrechts zu einem Zuruckbehaltungsrecht - Unmoglichkeit der mangelfreien Leistung - Spezialitat des Gewahrleistungsrechts bereits ab Vertragsschluss 2. Das Phantom der Mangeleinrede - Die Verteidigungsrechte des Kaufers gegenuber dem Kaufpreisanspruch nach Annahme einer mangelhaften Kaufsache Problemstellung - Ausgangskonstellation - Das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage fur die Mangeleinrede - Abgrenzung vom Zuruckweisungsrecht vor Abnahme der Kaufsache - Mangeleinrede versus Ausdifferenzierung von Mangelrechten und Mangelanspruchen - Mangeleinrede aus dem Nacherfullungsanspruch - Mangeleinwendungen aus 437 Nr. 2 und Nr. 3 BGB - Unmoglichkeit der Nacherfullung - Rucktritts- und Minderungseinrede bei Verjahrung - Ruckschlusse aus der Mangeleinrede des Burgen - Mangeleinrede im Werkvertragsrecht - Die Mangeleinrede als uberkommenes historisches Relikt Literatur- und Stichwortverzeichnis, 1. Das Zurückweisungsrecht als begriffliche Negation des Annahmeverzugs – Die Verteidigungsrechte des Käufers vor der Annahme einer mangelhaften Kaufsache
Problemstellung – Versuch einer begrifflichen Annäherung – Die maßgeblichen Pflichten im Kaufrecht – Fehlende Anspruchsqualität von § 433 Abs. 1 S. 2 BGB als bloße Leistungsmodalität – Verwerfungen bei Annahme einer Anspruchsqualität von § 433 Abs. 1 S. 2 BGB – Die Gegenleistung und ihre Zurückweisung – Auf der Suche nach einer Definition des Zurückweisungsrechts – Die Rechtsgrundlagen des Zurückweisungsrechts – Verhältnis des Zurückweisungsrechts zum Schuldnerverzug – Zurückweisungsrecht und Erfüllungslehre als Kehrseite derselben Medaille – Das Verbot von Teilleistungen als Grundlage eines Zurückweisungsrechts? – Verhältnis des Zurückweisungsrechts zu einem Zurückbehaltungsrecht – »Unmöglichkeit« der mangelfreien Leistung – Spezialität des Gewährleistungsrechts bereits ab Vertragsschluss

2. Das Phantom der Mängeleinrede – Die Verteidigungsrechte des Käufers gegenüber dem Kaufpreisanspruch nach Annahme einer mangelhaften Kaufsache
Problemstellung – Ausgangskonstellation – Das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für die Mängeleinrede – Abgrenzung vom Zurückweisungsrecht vor Abnahme der Kaufsache – Mängeleinrede versus Ausdifferenzierung von Mängelrechten und Mängelansprüchen – Mängeleinrede aus dem Nacherfüllungsanspruch – Mängeleinwendungen aus § 437 Nr. 2 und Nr. 3 BGB – Unmöglichkeit der Nacherfüllung – Rücktritts- und Minderungseinrede bei Verjährung – Rückschlüsse aus der Mängeleinrede des Bürgen – Mängeleinrede im Werkvertragsrecht – Die Mängeleinrede als überkommenes historisches Relikt

Literatur- und Stichwortverzeichnis

  • By (author) Jürgen Stamm