Das Kollektiv und sein Repräsentant

Zum rechtlichen Verhältnis von Verband und Verbraucher:innen bei der Verbandsabhilfeklage

By (author) Felix Beuth

Book cover: Das Kollektiv und sein Repräsentant

Extent: 407 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: German Studies, Law

Series: Schriften zum Bürgerlichen Recht

Series volume number: 594

Language: German

Paperback (Published)

(July 2025)

ISBN: 9783428195770

6.18 x 9.17 inches

Price: $160.00

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Die Arbeit beleuchtet das Verhaltnis von Verbraucherverband und angemeldeten Verbraucher:innen bei der Verbandsabhilfeklage aus prozessualer und materiellrechtlicher Sicht. Die Klagebefugnis des Verbands bewertet der Autor nicht als eigenen Anspruch, sondern als besonders ausgestaltete Prozessstandschaft. Diese wird flankiert von einem gesetzlichen Schuldverhaltnis ( 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Den daher haftbaren Verband treffen Informationspflichten und die Pflicht zur sorgfaltigen Prozessfuhrung.


English summary: The Collective and its Representative. On the Legal Relationship Between Consumer Associations and Consumers in Representative Actions for Redress: The work examines the legal relationship between consumer associations and registered consumers in representative actions for redress. The author assesses the associations’ right to bring representative actions for redress under German procedural law. He further addresses the question if, on which basis, and to what extent the association bringing the action is liable towards represented consumers. German description: Die Arbeit beleuchtet das Verhaltnis des klagenden Verbraucherverbands und der angemeldeten Verbraucher:innen bei der Verbandsabhilfeklage aus prozessualer und aus materiellrechtlicher Sicht. Die Klagebefugnis des Verbands bewertet der Autor unter Ablehnung eines eigenen Anspruchs des Verbands bei der individualisierten und der nicht individualisierten Abhilfeklage als besonders ausgestaltete Prozessstandschaft. Wegen des Opt-In der Verbraucher:innen und der reprasentativen Wahrnehmung durch den Verband ist der Anspruch auf rechtliches Gehor gewahrt. Diese Prozessstandschaft wird flankiert von einem materiellrechtlichen Schuldverhaltnis von Verband und Verbraucher:innen. Ein solches ergibt sich zwar nicht auf rechtsgeschaftlicher Basis. Aufgrund ihres ahnlichen geschaftlichen Kontakts i.S.d. 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB besteht jedoch ein gesetzliches Schuldverhaltnis. Den daher haftbaren Verband treffen insbesondere Informationspflichten und die Pflicht zur sorgfaltigen Prozessfuhrung.

1. Einführung

2. Rückblick und Bestandsaufnahme: Die kollektive Rechtsschutzlandschaft vor dem VDuG

3. Die Verbandsabhilfeklage nach dem VDuG – ein Überblick

4. Verband und Verbraucher:innen: Repräsentant und Kollektiv

5. Das Prinzip der prozessualen Repräsentation der Verbraucher:innen durch den Verband

6. Rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis zwischen Verband und Verbraucher:innen

7. Gesetzliches Schuldverhältnis zwischen Verband und Verbraucher:innen

8. Pflichtenprogramm und Haftung

Felix Beuth studied law at the Ludwig Maximilian University of Munich and subsequently completed his legal clerkship in the district of the Higher Regional Court of Munich. During his legal training, he worked as a student assistant and later as a research assistant at a civil law chair at LMU. His German legal training was followed by international LL.M. studies at Tel Aviv University in Israel. The author also worked as a lawyer in international law firms in Munich and Berlin. Felix Beuth earned his doctorate from Martin Luther University Halle Wittenberg in 2025. Since 2024, he works for the Bavarian judiciary.

  • By (author) Felix Beuth

»Insgesamt leistet Felix Beuth einen profunden Überblick über die Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes und die Abhilfeklagetypen nach dem VDuG, beantwortet schlüssig wichtige und praxisrelevante dogmatische Fragen, gibt mittelbar wertvolle Impulse für Reformen und vermittelt nicht zuletzt ein für Dissertationen eher ungewöhnliches Lesevergnügen.« Dr. Peter Röthemeyer, in: Zeitschrift für Zivilprozess, Bd. 138, 4/2025
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