30. Januar 1933 bis 2. August 1934.

Juristische Aspekte der Revolutionszeit des NS-Regimes.

By (author) Irene Strenge

Book cover: 30. Januar 1933 bis 2. August 1934.

Extent: 203 pages

Publisher: Duncker & Humblot

Subjects: Law, Social Sciences 

Series: Zeitgeschichtliche Forschungen

Series volume number: 53

Language: German

Paperback (Published)

(September 2020)

ISBN: 9783428180486

6.18 x 9.17 inches

Price: $63.00

In stock

Trotz der Ernennung durch den amtierenden
Reichspräsidenten und Benutzung der Institutionen der Weimarer Republik, fand in der
Zeit zwischen der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler und seiner Installierung als
Führer und Reichskanzler nach Hindenburgs Tod Anfang August 1934 eine Revolution
statt. Die juristische, schein-legale Umsetzung der Revolution geschah in überstürzt
hektischer Rechtsetzung. Am Ende hatte das NS-Regime die Weimarer Republik
vollständig durch eine Diktatur ersetzt.


Zwischen Hitlers Ernennung zum Reichskanzler und dem Gesetz, das ihn zum Fuhrer und Reichskanzler erklarte, fand eine Revolution statt. Zwar wurde Hitler von dem amtierenden Reichsprasidenten Hindenburg ernannt und stutzte sich zunachst auf die Institutionen der Weimarer Republik, aber mit Hindenburgs Tod Anfang August 1934 hatte er seine Diktatur durchgesetzt. Die juristische, schein-legale Untermauerung der Revolution war oft nicht konsequent durchdacht und geradezu chaotisch. Eine Ausnahme machte das Ermachtigungsgesetz, das exakt und wie aus einem Guss gearbeitet ist. Die verbreitete anti-demokratische Haltung, antisemitische Vorurteile, die breite Zustimmung zur Gleichschaltung, die illusorische Hoffnung auf eine Volksgemeinschaft erleichterten dem NS-Regime die vollige Staatsumwandlung. Insofern stellte sich das Volk nicht nur als Opfer Hitlers dar, sondern in groaen Teilen als tatkraftiger Helfer.

A. Einleitung

B. Hitlers Ernennung am 30. Januar 1933
Ernennung eines vierten Präsidialkanzlers – Der Verfassungsfeind als Kanzler

C. Erste juristische Schritte zur Machtfestigung
Reichstagsauflösung und Neuwahl – Unterdrückung der Opposition

D. Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 (ErmG)
Vorarbeiten im Kabinett – Überlegungen in den Fraktionen – Im Reichstag – Im
Reichsrat – Der Reichspräsident – Inhaltliche Mängel des Ermächtigungsgesetzes – Das
Ermächtigungskabinett – Rechtswissenschaft und Ermächtigungsgesetz – Außerkrafttreten
des Ermächtigungsgesetzes?

E. Lex van der Lubbe

F. Gesetzestechnik nach dem Ermächtigungsgesetz
Einleitungen, Präambeln, dramatische Sprache – Sinnentstellende Überschriften –
Generalklauseln – Rückwirkende Gesetze – Einzelfall-Gesetze und Leges ad personam –
Unterfall eines rückwirkenden Einzelfall-Gesetzes: Staatsnotwehr-Gesetz –
De-facto-Verbote – Nachträgliche Regelung bereits geübter Gepflogenheiten –
Unterermächtigungen – Durchführungsverordnungen

G. Keine neue Verfassung, statt dessen Prinzipien des NS-Staates

H. Führerprinzip
Polykratisches System – »Führer und Reichskanzler« – Eidesformeln –
Nachfolgeregelungen

I. Gleichschaltung, Ende des Föderalismus
Gleichschaltungsbestrebungen in der Zeit vor dem NS-Regime – Zweiter Preußenschlag
vom 6. Februar 1933 – Nochmals: § 2 RtBVO – Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung
der Länder mit dem Reich (Vorläufiges GleichschaltungsG) – Zweites Gesetz zur
Gleichschaltung der Länder mit dem Reich (Zweites GleichschaltungsG) – Gesetz über
den Neuaufbau des Reichs (NeuaufbauG) – Reichsstatthaltergesetz (ReichsstatthalterG)
K. Antisemitismus
Judenboykott am 1. April 1933 – Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums

L. Einheit von Partei und Staat
Gesetz gegen die Neubildung von Parteien – Verhältnis zwischen der NSDAP und den
staatlichen Institutionen (EinheitsG)

M. Revolution
Vollkommene Umwälzung des Staatswesens oder Kontinuität? – Unterstützung durch
Sympathisanten

N. Fazit

Anhang: Rechtstexte

Literatur und gedruckte Quellen

Namensverzeichnis

  • By (author) Irene Strenge

»Sehr interessant und erhellend sind Irene Strenges
Ausführungen zur NS-Gesetzgebungstechnik (Seiten 113 ff) sowie zu der Frage, ob die
Nationalsozialisten durch eine Revolution an die Macht kamen (Seiten 178 ff.). Allen
zeithistorisch Interessierten, nicht nur Juristinnen und Juristen, sei das Werk ans
Herz gelegt.« Prof. Dr. Philipp Austermann, in: Verwaltungsrundschau, 1/2023