Rechtsfortbildungsgleichheit
Richterliche Rechtsfortbildung als Gebot des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG)
By (author) Felix Thrun
Paperback (Published)
(October 2024)
ISBN: 9783428189656
6.18 x 9.17 inches
Price: $101.00
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Die Weiterentwicklung des Rechts im Wege der Rechtsfortbildung wird seit jeher als Aufgabe der Rechtsprechung begriffen. Unklar ist, ob sich diese Rolle mit der grundgesetzlichen Vorgabe strenger Gesetzesbindung vereinbaren lasst. Dabei liefert die Bindung an den allgemeinen Gleichheitssatz eine bisher wenig beachtete Grundlage. Die Arbeit legt ein Rechtsfortbildungskonzept vor, das weniger auf Traditionsargumenten und mehr auf den komplexen verfassungsrechtlichen Bindungen der Gerichte fusst.
English summary: Judicial Law Development under the Principle of Equal Treatment: The further development of the law through judicial law-making has long been understood as a responsibility of the judiciary. However, it remains uncertain whether this role can be reconciled with the rule of law. The general principle of equality, to which the courts are bound under constitutional law, provides a legal foundation for judicial modifications that has thus far received little attention. This work presents a concept of judicial law development that relies less on traditional arguments and more on the complex constitutional obligations binding the courts. German description: Die Weiterentwicklung des Rechts (und nicht bloss seine zeitgemasse Konkretisierung) wird seit jeher als Aufgabe der Rechtsprechung begriffen. Dazu bedient sie sich vor allem des Instrumentariums der Rechtsfortbildung. Unklar ist, ob diese uberkommene Funktion den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht, insbesondere der strengen Bindung an das Gesetz. Wenn das Gericht zugleich dem Gesetz unterworfen und an dessen Wandlungsprozess beteiligt sein soll, erscheint diese Bindung paradox. Zugleich findet der in erster Linie rechtspolitische Modifikationsbedarf uber den allgemeinen Gleichheitssatz eine verfassungsrechtliche Ausgestaltung. Bisher ungeregelte, geregelten hinreichend ahnliche Falle sind entsprechend gleich zu behandeln. Diese Gleichheitsbindung liefert eine bisher wenig beachtete Grundlage fur richterliche Modifikationen. Die Arbeit legt ein Rechtsfortbildungskonzept vor, welches weniger auf Traditionsargumenten und mehr auf diesen komplexen verfassungsrechtlichen Bindungen fusst.
A. Einleitung
B. Begriff und verfassungsrechtlicher Problemaufriss
I. Begriffsprobleme und Annäherung
Mehr als Auslegung – Weniger als Rechtssetzung – Gebundenheit des fortbildenden
Rechtsanwenders – Vorläufige Definition für die nachfolgende Untersuchung
II. Verfassungsrechtliche Problemlagen
Richterliche Gesetzesbindung – Rechtsstaatliches Rückwirkungsverbot und
Vorhersehbarkeit – Demokratische Legitimität und politische Verantwortung –
(Verfassungs-)gerichtliche Kontrolle
C. Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung
I. Bisherige Legitimierungs- und Begrenzungsansätze
Verfassungsrechtliche Legitimität – Verfassungsrechtliche Begrenzung – Beispiel:
Willenserklärungen von beschränkt Geschäftsfähigen und Geschäftsunfähigen –
Zwischenergebnis: Schwächen der bisherigen Ansätze
II. Rechtsfortbildung als Gleichheitsgebot
Gleichheit als verfassungsrechtlich legitimer Zweck der Rechtsfortbildung –
Rechtsfortbildungskompetenz durch den Gleichheitssatz – Fachgerichtliche
Rechtsfortbildung und Art. 100 GG – Differenzierende Rechtsfortbildung
III. Grenzen vergleichender Rechtsfortbildung
Primat gesetzgeberischer Entscheidung – Begrenzung auf die Wirksamkeit im Einzelfall
– Begrenzung auf den Vergleich – Keine Rechtsfortbildungsgleichheit im Unrecht –
Bindung an höherrangiges Recht
D. Zusammenfassung in Thesen
- By (author) Felix Thrun
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