Das unveräußerliche Eigentum des Bundes an der Gesellschaft privaten Rechts nach Art. 90 Abs. 2 S. 3 GG n. F.
By (author) Magali Jud
Paperback (Published)
(May 2024)
ISBN: 9783428190249
6.18 x 9.17 inches
Price: $139.00
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Der im Jahr 2017 neugefasste Art. 90 GG, der nun
die Bundesverwaltung der Bundesautobahnen festlegt, erlaubt dem Bund, sich für die
Verwaltung der Bundesautobahnen einer Gesellschaft privaten Rechts zu bedienen. Aber
was bedeutet es, dass diese Gesellschaft im unveräußerlichen Eigentum des Bundes
steht? Die Autorin ermittelt die neuen Verfassungsvorgaben für die Bundesverwaltung
der Autobahnen, für die »Gesellschaft privaten Rechts« und für das Eigentum des
Bundes an dieser.
English summary: The Federal Government’s Inalienable Ownership of a Company Under Private Law According to Art. 90 Abs. 2 S. 3 of the German Constitution: Art. 90 of the German Constitution was amended in 2017. The administration of the federal highways is now under Federal Administration. Art. 90 of the German Constitution allows the Federal Government to use a company under private law, which must be inalienable owned by the Federal Government, to fulfill these new tasks. The author examines the legal consequences of the new Art. 90 of the German Constitution, especially the meaning of the inalienable ownership of the Federal Government regarding a company under private law. German description: Der im Jahr 2017 neugefasste Art. 90 GG, der nun die Bundesverwaltung der Bundesautobahnen festlegt, erlaubt dem Bund, sich fur die Verwaltung der Bundesautobahnen einer Gesellschaft privaten Rechts zu bedienen. Aber was bedeutet es, dass diese Gesellschaft im unverausserlichen Eigentum des Bundes steht? Nicht nur aus gesellschaftsrechtlicher Perspektive handelt es sich um eine juristische Person. Das Grundgesetz erklart diese Person im Rahmen der Bundesverwaltung der Bundesautobahnen zu unverausserlichem Eigentum des Bundes. Die vorliegende Arbeit weist nach, dass sich dieses Eigentum nicht im Innehalten der Anteile an der Gesellschaft erschopft. Die Autorin ermittelt die neuen Verfassungsvorgaben fur die Bundesverwaltung der Bundesautobahnen, fur die Gesellschaft privaten Rechts und fur das Eigentum des Bundes an dieser. Das Eigentum nach Art. 90 Abs. 2 S. 3 GG n.F. wird u.a. nach Rechtsnatur, Begriff, Inhalt und in Wechselwirkung mit den folgenden Satzen des Art. 90 Abs. 2 GG n.F. konkretisiert.
1. Einleitung Anlass und Ziel der Untersuchung - Entstehungsgeschichte Art. 90 GG n. F. - Privatisierung der Bundesverwaltung der Bundesautobahnen 2. Die Gesellschaft privaten Rechts (Art. 90 Abs. 2 S. 2 GG n. F.) Einfuhrung - Zivilrechtliche Betrachtung der Gesellschaft privaten Rechts - Die Gesellschaft privaten Rechts aus offentlich-rechtlicher Perspektive 3. Das Eigentum Einfuhrung - Historische Betrachtung - Das Eigentum im Zivilrecht - Das Eigentum im offentlichen Recht 4. Das unverausserliche Eigentum des Bundes an der Gesellschaft privaten Rechts nach Art. 90 Abs. 2 S. 3 GG n. F. Der Bund als Eigentumer - Rechtsnatur des Eigentums i. S. v. Art. 90 Abs. 2 S. 3 GG n. F. - Bezugsgegenstand, Umfang, Begriff und Inhalt - Beschrankung der Eigentumerbefugnisse: unverausserlich(en) - Privatrechtliche[r] (Verwaltungs-)Unterbau, Konzernstrukturen - Prazisier[ung] des Art. 90 Abs. 2 S. 3 GG n. F. durch Abs. 2 S. 4, 5 5. Zusammenfassung in Thesen Literaturverzeichnis Sachwortregister, 1. Einleitung
Anlass und Ziel der Untersuchung – Entstehungsgeschichte Art. 90 GG n. F. –
Privatisierung der Bundesverwaltung der Bundesautobahnen
2. Die »Gesellschaft privaten Rechts« (Art. 90 Abs. 2 S. 2 GG n. F.)
Einführung – Zivilrechtliche Betrachtung der »Gesellschaft privaten Rechts« – Die
»Gesellschaft privaten Rechts« aus öffentlich-rechtlicher Perspektive
3. Das Eigentum
Einführung – Historische Betrachtung – Das Eigentum im Zivilrecht – Das Eigentum im
öffentlichen Recht
4. Das unveräußerliche Eigentum des Bundes an der Gesellschaft privaten Rechts nach
Art. 90 Abs. 2 S. 3 GG n. F.
Der Bund als Eigentümer – Rechtsnatur des Eigentums i. S. v. Art. 90 Abs. 2 S. 3 GG
n. F. – Bezugsgegenstand, Umfang, Begriff und Inhalt – Beschränkung der
Eigentümerbefugnisse: »unveräußerlich(en)« – »Privatrechtliche[r]
(Verwaltungs-)Unterbau«, Konzernstrukturen – »Präzisier[ung]« des Art. 90 Abs. 2 S. 3
GG n. F. durch Abs. 2 S. 4, 5
5. Zusammenfassung in Thesen
Literaturverzeichnis
Sachwortregister
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