Volksgesetzgebung und Grundrechte.
By (author) Bernd J. Hartmann
Paperback (Published)
(October 2005)
ISBN: 9783428118212
6.18 x 9.17 inches
Price: $101.00
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Grundrechte berechtigen den Bürger und binden den Staat, insbesondere den Gesetzgeber. Was aber gilt, wenn der Bürger selbst Gesetze gibt? Ist er dann als (gesetzgebender) Bürger grundrechtsberechtigt oder als (staatlicher) Gesetzgeber grundrechtsgebunden? Das Spannungsfeld, das die Begriffe des gesetzgebenden Bürgers und des bürgerlichen Gesetzgebers beschreiben, liegt im Herzen des Staatsrechts, betrifft es doch die Grundrechte und das Staatsorganisationsrecht gleichermaßen. Angesprochen sind Grundlagen des Gemeinwesens, namentlich das Verhältnis von Staat und Gesellschaft, und Grundfragen des Rechts, etwa die Beziehung von subjektiven Rechten und staatlichen Kompetenzen.
In seinem Band “Volksgesetzgebung und Grundrechte” erörtert Bernd Hartmann das Verfahren der Volksgesetzgebung, das mittlerweile alle Länder der Bundesrepublik kennen. Methodenbewusst und normtextorientiert unternimmt der Verfasser den Versuch, auf den verschiedenen Stufen des Volksgesetzgebungsverfahrens (Entwurfsfertigung, Bürgerbegehren, Volksentscheid usw.) jeweils zu bestimmen, ob die Bürger (grundrechtsgebunden) Staatsgewalt ausüben oder (grundrechtsberechtigt) Freiheit ausleben. So stellt der Autor seine eigene, differenzierte Antwort gegen die bisher einzige einschlägige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundrechtsgeltung im Volksgesetzgebungsverfahren.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster hat diese Dissertation mit dem Harry-Westermann-Preis 2004 (1. Platz) ausgezeichnet.
- By (author) Bernd J. Hartmann
»In der Gesamtschau besticht die Untersuchung Bernd J. Hartmanns durch methodische Stringenz, wissenschaftliche Sorgfalt und sprachliche Klarheit. Für seine Kernthese der Unterscheidung von der Grundrechtsbindung unterliegenden Verfahrensschritten der Volksgesetzgebung und grundrechtsberechtigten Bestandteilen anhand einer ›Notwendigkeitsschwelle‹ kann er beachtliche Argumente ins Feld führen, auch wenn sich gewiss auch Alternativen zur von ihm postulierten strikten Dichotomie und dem damit verbundenen ›Oszillieren‹ des legislativ tätigen Bürgers zwischen Grundrechtsträger und Grundrechtsverpflichtetem diskutieren lassen. Alles in allem bildet seine Arbeit einen wichtigen und in hohem Maße anregenden Beitrag zur wissenschaftlichen Durchdringung statusrechtlicher Grundfragen der Volksgesetzgebung.« Johannes Dietlein, in: Archiv des öffentlichen Rechts, 2/2007
»Alles in allem: ein sehr kluges und wohlüberlegtes Buch. Ob es – seiner Klugheit Rechnung tragend – auch in der Praxis genug Futter geben kann?« Präsident des BVerwG a.D. Prof. Dr. Horst Sendler †, in: Neue Justiz, 3/2006
»Die ausführlich dokumentierte und in ihrer klaren Sprache gut lesbare Arbeit ist durch einen durchaus originellen Zugriff und die Bereitschaft gekennzeichnet, klar Position zu beziehen. Auch wenn nicht alle berührten Fragen eingehend dargestellt werden […], ist die Arbeit doch vom theoretischen Anspruch her eine durchaus anregende Lektüre und kommt zugleich zu weitgehend plausibel abgeleiteten Folgerungen für die Praxis des Volksgesetzgebungsverfahrens und seiner gerichtlichen Kontrolle.« Prof. Dr. Michael Sachs, in: Neue Juristische Wochenschrift, 15/2006
»Die hier anzuzeigende erfreulich knappe Arbeit ist bei Bodo Pieroth in Münster entstanden und beschränkt sich auf gut 200 Seiten. Sie wurde mit summa cum laude bewertet und mit dem renommierten Harry-Westermann-Preis ausgezeichnet. All dies hat sie ihrer Sorgfalt, ihrer klaren und unverstellten Sprache, ihrer Originalität und ihrer Informiertheit wegen hoch verdient. […] Bernd J. Hartmann [ist] eine beeindruckende Studie gelungen, die die Voraussetzungen und die Unklarheiten der verfassungsgerichtlichen Beurteilung der Volksgesetzgebung in den Ländern und insbesondere der Frage nach der Grundsatzberechtigung Einzelner in den entsprechenden Verfahren aufzeigt. […] Die anregende Lektüre ist jedem einschlägig Interessierten daher dringend zu empfehlen.« Prof. Dr. Bernhard W. Wegener, in: Verwaltungsrundschau, 11/2006
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