Nemo tenetur im Spannungsfeld zu außerstrafrechtlichen Offenbarungspflichten.
Eine Untersuchung der ärztlichen Fehleroffenbarungspflicht gem. § 630c Abs. 2 S. 2 BGB.
By (author) Lena Schumacher
Paperback (Published)
(July 2017)
ISBN: 9783428152322
6.18 x 9.17 inches
Price: $139.00
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Ausgehend vom Schutzgehalt der Selbstbelastungsfreiheit und im systematischen Kontext der außerstrafprozessualen Offenbarungspflichten untersucht die Autorin Grund und Grenzen der ärztlichen Fehleroffenbarungspflicht. Im Fokus steht hierbei insbesondere das Schutzkorrektiv des § 630c Abs. 2 S. 3 BGB. Lena Schumacher kommt insofern zu dem Ergebnis, dass es sich hierbei um ein weitreichendes Beweisverwendungsverbot handelt.
Die Selbstbelastungsfreiheit gilt als zentrales Beschuldigtenrecht des reformierten Strafverfahrens, deren Schutzgehalt auch heute noch mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist. So sind es zum einen die Entwicklungen innerhalb des Strafverfahrens, die mit Einsatz von Hörfallen und heimlichen Ermittlungsmaßnahmen Schwierigkeiten hervorrufen; doch auch außerhalb des Strafverfahrens zeichnet sich eine Tendenz ab, die vermehrt Probleme aufwirft: Sowohl im Privat- als auch im Öffentlichen Recht werden zunehmend Offenbarungspflichten normiert. Der Gesetzgeber zwingt hier zur Selbstbelastung, obwohl dem Betroffenen in einem anschließenden Strafverfahren ein Schweigerecht zusteht. Eine solche Interessenkollision entspringt bereits dem Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrecht. Mit Normierung der ärztlichen Fehleroffenbarungspflicht in § 630c Abs. 2 S. 2 BGB zählt nunmehr auch der Behandlungsvertrag zum Problemkreis.
Ausgehend vom Schutzgehalt der Selbstbelastungsfreiheit und im systematischen Kontext der außerstrafprozessualen Offenbarungspflichten untersucht die Autorin Grund und Grenzen der ärztlichen Fehleroffenbarungspflicht. Im Fokus steht hierbei insbesondere das Schutzkorrektiv des § 630c Abs. 2 S. 3 BGB. Lena Schumacher kommt insofern zu dem Ergebnis, dass es sich hierbei um ein weitreichendes Beweisverwendungsverbot handelt.
Einleitung
Allgemeiner Teil
1. Die Entwicklung der Selbstbelastungsfreiheit: Selbstbelastungsschutz im Strafverfahren – Selbstbelastungsschutz im außerstrafprozessualen Bereich
2. Die Rechtsgrundlage der Selbstbelastungsfreiheit: Einfache Gesetzesebene, StPO und StGB – Völkerrecht, IPBPR und EMRK – Europäisches Primärrecht, Grundrechtecharta – Verfassungsrecht, Grundgesetz
3. Der Schutzgehalt im Strafverfahren: Eröffnung des Anwendungsbereichs – Schutzbereich – Rechtsfolgen
4. Der Schutzgehalt im außerstrafprozessualen Bereich: Ausgangspunkt – Der Gemeinschuldnerbeschluss, BVerfGE 56, 37 – Die Ausstrahlungswirkung der Selbstbelastungsfreiheit
5. Bestandsaufnahme außerstrafprozessualer Offenbarungspflichten: Die steuerrechtliche Offenbarungspflicht – Die insolvenzrechtliche Offenbarungspflicht – Die vollstreckungsrechtliche Offenbarungspflicht – Die arbeitsrechtliche Offenbarungspflicht bei internen Ermittlungen
Besonderer Teil
6. Zivilrechtliche Grundlagen: Das Patientenrechtegesetz – Der Behandlungsvertrag – Der Behandlungsfehler
7. Die ärztliche Fehleroffenbarungspflicht: Der bisherige Meinungsstand – Die ärztliche Fehleroffenbarungspflicht gem. § 630c Abs. 2 S. 2 BGB
8. Die ärztliche Fehleroffenbarungspflicht im Kontext der Selbstbelastungsfreiheit: Der Selbstbelastungsgegenstand – Die ärztliche Fehleroffenbarungspflicht als Selbstbelastungszwang – Die ärztliche Fehleroffenbarungspflicht als Unterfall der außerstrafrechtlichen Offenbarungspflichten
9. Das Beweisverbot des § 630c Abs. 2 S. 3 BGB: Die Lehre von den Beweisverboten – Einordnung von § 630c Abs. 2 S. 3 BGB als Beweisverwertungs- oder Beweisverwendungsverbot? – Das Beweisverwendungsverbot gem. § 630c Abs. 2 S. 3 BGB
10. Übertragung der Erkenntnisse auf die Fallgruppe der außerstrafprozessualen Offenbarungspflichten
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Schluss und Ausblick
Literaturverzeichnis, Sachwortregister
- By (author) Lena Schumacher
»Gerade die Eigenständigkeit der durchweg gründlichen und umsichtigen, sowohl sonstige arztrechtliche Regelungen als auch neuestes Schrifttum berücksichtigenden Arbeit ist geeignet, die mitnichten abgeschlossene Diskussion zu den erörterten beweisrechtlichen Streitfragen zu beleben.« Prof. Dr. Ulrich Eisenberg, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 4/2018
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